WG-Stress pur, help!

wenn jemand in meiner Wohnung Gast wäre, ein paar Straßen weiter z.B. eine eigene Wohnung hätte, dort gemeldet wäre... usw usf. und so jemand mir unangenehm wird auf Dauer in MEINER Wohnung, dann wäre so jemand schneller draußen als er gucken könnte.

eine Untermiete ist kein GASTverhältnis, sondern ein MIETverhältnis und somit ein VERTRAGSverhältnis, das einen Rechtlichen Rahmen hat (Kündigungsfristen, Kündigungstermine, Vertragsbedingungen usw.) die in der Schweiz im Obligationsrecht festgelegt sind und zu der beide Parteien verpflichtet sind - verweigert man einem Mieter ohne fristgerechte Kündigung des Vertrags den Zutritt zu den Bereichen zu denen er aufgrund des Mietvertrages das Recht hat führt das dazu dass der Mieter sein Zutrittsrecht zu den von ihm gemieteten Bereichen Polizeilich erzwingen kann, bzw dass der Mieter, da es in der Schweiz gesetzlich verboten ist jemandem auf die Strasse zu stellen, ohne dass er ein Obdach hat, in ein Hotel oder eine Pension unterkommt ZULASTEN DES VERMIETERS und zwar so lange bis der Vertrag Termin und Fristgerech gekündigt wurde.
 
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