Ruhepol
Sehr aktives Mitglied
Das sieht der Gesetzgeber Gott sei Dank anders .....
Díese sms ist eindeutig eine sexuelle Belästigung ... darüber lässt sich nicht streiten ...
Auch der Gesetzgeber differenziert da, es kommt durchaus auch auf die Vorgeschichte und die Umstände an.
Kannst ja mal mit so einer SMS zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen, was glaubst du was sie machen, wenn du ihnen erzählst dass du sie zur Anzeige bringen willst.
Also auf dem Boden sollte man schon noch bleiben, egal wie groß der Ärger ist.