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GrauerWolf
Guest
Was sonst? Ohne die F. und Silvester wären diese Maßnahmen nicht nötig.Muss dies zu den Kosten dazu gerechnet werden?
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Was sonst? Ohne die F. und Silvester wären diese Maßnahmen nicht nötig.Muss dies zu den Kosten dazu gerechnet werden?
Wenn du dich im Haushaltsrecht auskennen würdest, wüsstest Du, dass Du nicht Geld aus dem Haushaltstitel A einfach für den Haushaltstitel B nehmen und verwenden kannst. Einnahmen und Ausgaben sind streng zugeordnet. Haushaltsüberschüsse oder -defizite sind jeweils gesondert auszuweisen und auf Antrag nach entsprechendem Beschluß zu bereinigen.
Steht auch in dem von dir zitierten Absatz drinnen. Aber eben nicht einfach Pötte zusammenwerfen und den Gesamttopf gegen einen einzigen Topf stellen. So vorzurechnen, nur um sagen zu können, es sind nur 3% ist unzulässig und zudem ohne jede Aussagekraft.Ach. Und ich dachte, dass das Parlament, das den Haushalt verabschiedet hat, bei Bedarf auch Änderungen in Form von Nachtragshaushalten beschließen kann.
Ach. Und ich dachte, dass das Parlament, das den Haushalt verabschiedet hat, bei Bedarf auch Änderungen in Form von Nachtragshaushalten beschließen kann. Würde ja Sinn machen, wenn z.B. der Verkehrsminister nach einem Hochwasser zusätzliches Geld braucht, um weggespülte Infrastruktur zu reparieren. So kann man sich irren. Danke, dass du mich da an deinem Expertenwissen hast teilhaben lassen.
Tja, dann werden Sozialämter, Arbeitsagenturen usw. wohl irgendwann im Herbst sämtliche Zahlungen einstellen müssen, weil sie kein Geld mehr haben.
Wie dem auch sei - der Umstand, dass du weiterhin nur auf diesem einen Punkt herumhackst und die Art, wie du das tust, lässt meinen anfänglichen Verdacht zur Gewissheit werden. Es geht dir hier nicht darum, wie man die Aufnahme von Geflohenen finanzieren kann, auf meine Vorschläge dazu gehst du mit keinem Wort ein, eigene machst du nicht. Stattdessen suchst du wohl eher Bestätigung für deine Annahme, dass das alles unbezahlbar sei und Deutschland von den kriminellen Flüchtlingen unweigerlich in den Ruin getrieben und anschließend islamisiert werden wird. Oder umgekehrt.
Beziehen sich die Ausgaben von 50 Milliarden für 2016/17 auf die Kosten für Bund, Länder und Kommunen - ja oder nein?Steht auch in dem von dir zitierten Absatz drinnen. Aber eben nicht einfach Pötte zusammenwerfen und den Gesamttopf gegen einen einzigen Topf stellen. So vorzurechnen, nur um sagen zu können, es sind nur 3% ist unzulässig und zudem ohne jede Aussagekraft.
Ist mir schon klar.Das ja oder nein spare ich mir hier.
Oder einfach Grenzen dicht und Grenzkontrollen einführen, dann erübrigt sich das Problem der Abschiebung von ganz alleine und die wirklichen Kriegsflüchtlinge könnten schneller und effizienter Hilfe bekommen.
Ich sehe es noch mehr als Problem, wenn Deutschland sich erpressen lässt, und horrende Summen Geld an Länder zahlt, damit diese wieder ihre Landsleute zurücknehmen. Das ist keine Lösung, sondern ein Fass ohne Boden. Durch die offenen Grenzen können diese doch theoretisch sofort wieder hier auf der Matte stehen und dies ganze dient dann als Anreiz für andere Länder genauso von DE Geld zu fordern.
Ja und wie du sagst, politischer Druck ist gefragt und nicht immer diese Weicheiflöterei, Erdogan Gehätschel, Einknicken und Geld hier und da hin stopfen. Eine klare Kante kennt diese Regierung leider nicht.
Ich erinnere mich... Unfaßbar und ein Schlag ins Gesicht der Opfer und ihrer Angehörigen. Wenn bei unserer Weicheijustiz jemand in Sicherheitsverwahrung genommen wird, dann war's wirklich haarig, was er verbrochen hat, und es ist niemandem zuzumuten, so ein Subjekt in seiner Nachbarschaft zu haben.
Nein ist es nicht Weil man schlicht keinen Mensch ausweisen kann, wenn es nicht auch einen Staat gibt, der bereit ist diesen Mensch aufzunehmen.Jemanden der aus einem Staat geflüchtet ist, ist faktisch staatenlos., da die meisten Länder ein Flucht aus dem eigenen Land als Abgabe der Staatsbürgerschaft ansehen und sich weigern dieses ehemaligen Bürger wieder auf zu nehmen und einzubürgern. Das führt dazu das es rechtlich verboten ist jemanden auf die reise zu schicken.