Wer muss die Verfahrenskosten bezahlen???

Schon - aber hier gehts ja, wenn ich das richtig verstehe, darum, daß rechtzeitig um Ratenerleichterung angesucht wurde - also eigentlich gar kein Verfahren notwendig gewesen wäre. Weshalb dann also der rechtzeitig ansuchenden Person die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn sie doch kein Versäumnis begangen hat...
Sehe ich nicht so!

Der Lieferant ist nicht verpflichtet die vertraglich vereinbarte Ratenzahlung zu ändern, und ihm war es (nachvollziehbar) wichtig einen Titel zu erwirken und den hat er jetzt (Gültigkeit, glaube ich, 30 Jahre in D). Nun kann er vereinbaren was er will und wenn sie nicht zahlt, dann holt er sich sein Geld auf andere Weise, denn er hat ja den Titel in der Hand, der bestätigt dass ihm das Geld zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen zusteht.

In heutiger Zeit, in der Leute immer wieder mehr Geld ausgeben als sie haben oder jemals haben werden, ist es auch für Lieferanten wichtig sich abzusichern.

Wer vertragsbrüchig wird muss eben damit rechnen, dass zusätzliche Kosten auf ihn zukommen, wenn das Gericht eingeschaltet werden muss.

C'est la vie!

R.
 
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Wer vertragsbrüchig wird muss eben damit rechnen, dass zusätzliche Kosten auf ihn zukommen, wenn das Gericht eingeschaltet werden muss.

Auch dann, wenn er rechtzeitig anfragt und darlegt, warum er sich an den Vertrag nicht halten kann - und um eine gütliche Lösung nachfragt?

Aus genau diesem Grund meine ich, da wäre ein Fachmann/eine Fachfrau mit Fachwissen gefragt. Laienantworten helfen da in meinen Augen nicht wirklich weiter.

Gruß
Kinny
 
Auch dann, wenn er rechtzeitig anfragt und darlegt, warum er sich an den Vertrag nicht halten kann - und um eine gütliche Lösung nachfragt?

Aus genau diesem Grund meine ich, da wäre ein Fachmann/eine Fachfrau mit Fachwissen gefragt. Laienantworten helfen da in meinen Augen nicht wirklich weiter.
Du kannst versichert sein, dass sie die Verfahrenskosten tragen muss, wenn das gerichtlich festgesetzt ist (die Gerichtskosten kommen evtl. extra nochmal dazu, werden hier in D eigentlich direkt vom Gericht bei der Verliererpartei eingefordert).
Klar musste der Kläger erstmal in Vorlage treten und der will das Geld jetzt zurück - steht ihm (mit Sicherheit) auch zu (steht im Urteil, muss die Beklagte oder ihr Anwalt in der Hand haben).

Spätestens wenn die reduzierteren Raten nicht oder nur unregelmäßig eingegangen wären, hätte der Lieferant eh einen Titel erwirken müssen., denn wenn keine Gehaltsabtretung o. ä. vorliegt, hat er sonst keine Möglichkeit an sein Geld zu kommen.
Er braucht einen Titel (Urteil) um vollstecken zu können, bzw. um an das Geld zu kommen, DAS IHM ZUSTEHT, denn er hat seinen Teil des Vertrages erfüllt und geliefert.

Problem ist hier auch, dass keiner die Vorgeschichte wirklich kennt. Wie war das Zahlungsverhalten der Frau, hat sie sofort, als sie merkte die Kohle reicht nicht, Kontakt zum Lieferanten aufgenommen, oder Mahnungen gesammelt und sich erst dann geäußert, als er den Gesdamtbetrag wollte? Nix Genaues weiß man hier ..... aber das würde nichts an der Rechtslage ändern, nur vielleicht erklären, wieso sich der Lieferant nicht erstmal auf die erbetene Ratenkürzung eingelassen hat - was er nicht MUSS.
Es geht immerhin um 5.000€, da hat jemand, der die Kohle nicht hat, so richtig zugeschlagen.

Ich kann in der heutigen Zeit jeden verstehen, der in Gelddingen klare Linien will, hat schon einen Grund, dass Firmen z. T. eigene Anwälte oder Inkassobüros haben.

R.
 
... meines Erachtens mußt sie die Verfahrenskosten tragen, denn sie hat das Verfahren ja auch verursacht .... die Firma ist nicht verpflichtet, sich auf Ratenzahlung einzulassen - sondern sie kann sich an die bereits getroffene Vereinbarung halten - zumal sie ja ihren Teil erledigt hat .... daß ihr Anwalt im Nachhinein eine Ratenzahlung rausholen konnte, war ein Entgegenkommen der Firma - die haben sich wahrscheinlich nun gesagt, besser Raten als gar kein Geld ....ich denke, so etwas Ähnliches wird sie von der Gratis-Rechtsberatung auch hören ....
 
Also ich gebe da Ruhepol recht... ich bin auch der meinung die firma hat sich mal den titel geholt um bei zukünftigen zahlungsverzug sofort agieren zu können ohne lange wartezeit..
wenn sie schriftlich nachvollziehbar hat dass sie immer bezahlt hat und fristgerecht um ratenzahlung gebeten hat und wirklich nicht in der lage ist das weiterhin in der primär vereinbarten summe zu leisten könnte vielleicht etwas gemacht werden, aber dazu wird sie rechtliche hilfe benötigen.... die sie auch wieder zu bezahlen hat... oder sie geht aufs gericht um kostenlose rechtsberatung in anspruch zu nehmen
ansonst wird sie zahlen müssen!!
 
Tut mir Leid das ich jetzt erst antworte.

Zu der Frage ob Sie vorher probleme hatte die Raten regelmäßig zu zahlen - ja Sie hatte Probleme damit und daher bat Sie um eine Lösung an den Unternehmen an.Die reagierten erst darauf als Sie die Verfahrenskosten bei Amtsgericht widersprach.

Ich danke euch allen für eure Zeit und Mühe die Ihr geopfert habt, bevor Sie jetzt dem gegnerischen Anwalt auch die Verfahrenskosten verweigert, soll sie wie Ihr es auch gesagt habt einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen.


Gruß


Jokerstyle

 
Wenn man den Vertrag der ausgemachten Ratenzahlung bricht, kann das Unternehmen im Grunde das gesamte ausstehende Geld auf einmal zurückverlangen und die Vereinbarung der Ratenzahlung kann aufgelöst werden.

Der Gläubiger wird nach nicht erfolger Ratenzahlung die Sache dann entweder zum Inkasso weiterleiten, oder gleich zum Anwalt.

Um die Anwaltskosten wird sie nicht herum kommen...genauso wenig wie man sich vor den Inkassokosten drücken kann.
 
Das Eingangsposting ist leider ein bißchen ungenau aber für meine Ohren klingt das so als wären die Parteien noch im Mahnverfahren und das Unternehmen versucht erst gerade den Titel zu erwirken.

Wieviele Briefe hat deine Bekannte denn bis jetzt vom Amtsgericht bekommen und was stand dort oben drauf? Mahnbescheid? Vollstreckungsbescheid?

Sie soll zur Schuldnerberatung gehen und versuchen einen Weg zu finden. Einen Weg, der auch dem Unternehmen das Geld früher oder später sichert.
 
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Hallo liebe Community,


eine Bekannte von mir konnte Ihre hohen Raten für eine Leistung die Sie in Anspruch nahm nicht mehr bezahlen, daraufhin schrieb Sie diesen Unternehmen an und bat um eine niedrigere Ratenzahlung.
Doch das Unternehmen zog zum Amtsgericht und klagte wegen nicht bezahlen.Es kam wie es kam und das Amtsgericht zeigte die Haputforderung von über 5000 Euro und Verfahrenskosten von über 1500 Euro an und forderte auf meine Bekannte entweder zu zahlen oder Stellung abzugeben.

Sie erklärte die Situation, das Sie aus aktueller finanzieller Situation die monatlichen Raten in der Höhe nicht mehr zahlen kann und auch das Unternehmen deswegen um eine niedrigerer Ratenzahlung gebeten hätte und das Sie auf Ihr Schreiben nicht reagiert hatten.
Sie widersprach damit nur die Verfahrenskosten.

Der Anwalt des Unternehmens ermöglicht jetzt im nachhinein eine niedrigere Ratenzahlung für die Hauptforderung, jedoch möchten Sie auch die Verfahrenskosten von über 1500 Euro haben.

Warum muss Sie auch noch die Verfahrenskosten bezahlen, obwohl Sie nicht geklagt hatte und auch nie gesagt oder geschrieben hatte, das sie nicht bezahlen wird.




Lg


Jokerstyle


Hat alles schon seine Richtigkeit. Ausnahmsweise. :)
5000 Euro ist kein Pappenstiel. Ich hätte als Unternehmen auch alles rausgepresst, was geht. Da gibts keine Gnade bzw. Spielchen. :rolleyes:
 
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