Ruhepol
Sehr aktives Mitglied
Sehe ich nicht so!Schon - aber hier gehts ja, wenn ich das richtig verstehe, darum, daß rechtzeitig um Ratenerleichterung angesucht wurde - also eigentlich gar kein Verfahren notwendig gewesen wäre. Weshalb dann also der rechtzeitig ansuchenden Person die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn sie doch kein Versäumnis begangen hat...
Der Lieferant ist nicht verpflichtet die vertraglich vereinbarte Ratenzahlung zu ändern, und ihm war es (nachvollziehbar) wichtig einen Titel zu erwirken und den hat er jetzt (Gültigkeit, glaube ich, 30 Jahre in D). Nun kann er vereinbaren was er will und wenn sie nicht zahlt, dann holt er sich sein Geld auf andere Weise, denn er hat ja den Titel in der Hand, der bestätigt dass ihm das Geld zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen zusteht.
In heutiger Zeit, in der Leute immer wieder mehr Geld ausgeben als sie haben oder jemals haben werden, ist es auch für Lieferanten wichtig sich abzusichern.
Wer vertragsbrüchig wird muss eben damit rechnen, dass zusätzliche Kosten auf ihn zukommen, wenn das Gericht eingeschaltet werden muss.
C'est la vie!
R.