Wer muss die Verfahrenskosten bezahlen???

Jokerstyle

Mitglied
Registriert
9. Oktober 2008
Beiträge
73
Hallo liebe Community,


eine Bekannte von mir konnte Ihre hohen Raten für eine Leistung die Sie in Anspruch nahm nicht mehr bezahlen, daraufhin schrieb Sie diesen Unternehmen an und bat um eine niedrigere Ratenzahlung.
Doch das Unternehmen zog zum Amtsgericht und klagte wegen nicht bezahlen.Es kam wie es kam und das Amtsgericht zeigte die Haputforderung von über 5000 Euro und Verfahrenskosten von über 1500 Euro an und forderte auf meine Bekannte entweder zu zahlen oder Stellung abzugeben.

Sie erklärte die Situation, das Sie aus aktueller finanzieller Situation die monatlichen Raten in der Höhe nicht mehr zahlen kann und auch das Unternehmen deswegen um eine niedrigerer Ratenzahlung gebeten hätte und das Sie auf Ihr Schreiben nicht reagiert hatten.
Sie widersprach damit nur die Verfahrenskosten.

Der Anwalt des Unternehmens ermöglicht jetzt im nachhinein eine niedrigere Ratenzahlung für die Hauptforderung, jedoch möchten Sie auch die Verfahrenskosten von über 1500 Euro haben.

Warum muss Sie auch noch die Verfahrenskosten bezahlen, obwohl Sie nicht geklagt hatte und auch nie gesagt oder geschrieben hatte, das sie nicht bezahlen wird.




Lg


Jokerstyle
 
Werbung:
Hallo,

war sie im Verzug, bekam sie bereits Mahnungen?
Falls sie quasi zu spät reagiert hat (nach Mahnungen, nach Nichbezahlen), kann es schon sein, dass sie die Kosten tragen muss.
Wenn sie nach regelmäßiger Zahlung (ohne Rückstand) um eine Reduktion gebeten hat, kann ich es mir nicht vorstellen.
 
Es gibt die Möglichkeit, für eine erste unverbindliche Auskunft einen Rechtsanwalt zu kontaktieren (wenn mich nicht alles täuscht, ist dieses Erstgespräch sogar kostenlos). Das schiene mir in diesem Fall sinnvoll, weil das wirklich Paragraphenreitereien sind, wo Laie sehr schnell im Abseits steht...

Alles Gute
Kinny
 
Das richtet sich doch, soviel ich weiß, nach dem Streitwert... und der iss nun mal 5000 Euro.

Hier kann man es ausrechnen lassen.

:umarmen:
Neme.gif
 
Das richtet sich doch, soviel ich weiß, nach dem Streitwert... und der iss nun mal 5000 Euro.

Schon - aber hier gehts ja, wenn ich das richtig verstehe, darum, daß rechtzeitig um Ratenerleichterung angesucht wurde - also eigentlich gar kein Verfahren notwendig gewesen wäre. Weshalb dann also der rechtzeitig ansuchenden Person die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn sie doch kein Versäumnis begangen hat...

Gruß
Kinny
 
Kinny :umarmen: .... das Gericht wurde doch schon tätig. Im ersten Moment dachte ich, dass es dann letzenendes ein Vergleich war, auf den man sich einigte ... weil das Unternehmen ja dann eingelenkt hatte. Ja, es war unnötig, wenn das Unternehmen reagiert hätte. Und dann soll man auch noch die Zeche bezahlen, gell ... geht eigentlich gar net.

Ich seh das Problem eben daran, dass es eben vor Gericht ging und dies macht nix umsonst.

mein Mann sagte, dass es da auch Tabellen gibt ... es geht da auch um Prozentsätze... aber die finde ich nicht. Drum habe ich es bei dem Prozeßrechner belassen.

:umarmen:
Neme.gif
 
Kinny :umarmen: .... das Gericht wurde doch schon tätig. Im ersten Moment dachte ich, dass es dann letzenendes ein Vergleich war, auf den man sich einigte ... weil das Unternehmen ja dann eingelenkt hatte. Ja, es war unnötig, wenn das Unternehmen reagiert hätte. Und dann soll man auch noch die Zeche bezahlen, gell ... geht eigentlich gar net.

Ich seh das Problem eben daran, dass es eben vor Gericht ging und dies macht nix umsonst.

mein Mann sagte, dass es da auch Tabellen gibt ... es geht da auch um Prozentsätze... aber die finde ich nicht. Drum habe ich es bei dem Prozeßrechner belassen.

:umarmen:
Neme.gif

hätte....sollte....wäre

ich denke nicht, dass es ratsam ist, hier im forum juristische auskünfte von laien zu erfragen.

nemesis, ist dein mann jurist?
selbst wenn er einer ist, müsste auch er - wie alle anwälte - die aktenlage prüfen, um eine definitive antwort geben zu können, die auch vor gericht bestand hat. der teufel sitzt meistens im (kleinen) detail!

@jokerstyle
ich kann mich kinny nur anschließen. es gibt eine kostenlose erstberatung, die deine bekannte vielleicht in anspruch nehmen sollte. dann hat sie gewissheit, ob die ihr angelasteten verfahrenskosten zu recht bestehen oder ob sie dagegen etwas machen kann.
1500,-- euro bezahlt man nicht einfach aus der portokasse :rolleyes:
 
hätte....sollte....wäre

ich denke nicht, dass es ratsam ist, hier im forum juristische auskünfte von laien zu erfragen.

Den Ball gebe ich jetzt mal wieder zurück, weil folgendes gefragt wurde:

Warum muss Sie auch noch die Verfahrenskosten bezahlen, obwohl Sie nicht geklagt hatte und auch nie gesagt oder geschrieben hatte, das sie nicht bezahlen wird.

weil das Gericht tätig wurde.

Neme.gif
 
Ich denke schon das das so korrekt läuft.
Man muß sich auf niedrigere Zahlungen nicht einigen.
Vielleicht gings auch übers Gericht um den Titel zu haben, als Vorsichtsmaßnahme.

LG
flimm
 
Werbung:
Den Ball gebe ich jetzt mal wieder zurück, weil folgendes gefragt wurde:



weil das Gericht tätig wurde.

Neme.gif

stimmt! das gericht wurde tätig....

aber es wäre nicht auszuschließen, dass dem gericht das beweismittel des ansuchens um eine niedrigere ratenzahlung nicht vorgelegt wurde.
das geht aus dem posting nicht hervor....weiters geht nicht daraus hervor, ob sie mit der ratenzahlung generell im rückstand war usw.

wie schon gesagt: der teufel sitzt im detail.
und diese details kann nur ein jurist bewerten und beurteilen.
 
Zurück
Oben