Jokerstyle
Mitglied
- Registriert
- 9. Oktober 2008
- Beiträge
- 73
Hallo liebe Community,
eine Bekannte von mir konnte Ihre hohen Raten für eine Leistung die Sie in Anspruch nahm nicht mehr bezahlen, daraufhin schrieb Sie diesen Unternehmen an und bat um eine niedrigere Ratenzahlung.
Doch das Unternehmen zog zum Amtsgericht und klagte wegen nicht bezahlen.Es kam wie es kam und das Amtsgericht zeigte die Haputforderung von über 5000 Euro und Verfahrenskosten von über 1500 Euro an und forderte auf meine Bekannte entweder zu zahlen oder Stellung abzugeben.
Sie erklärte die Situation, das Sie aus aktueller finanzieller Situation die monatlichen Raten in der Höhe nicht mehr zahlen kann und auch das Unternehmen deswegen um eine niedrigerer Ratenzahlung gebeten hätte und das Sie auf Ihr Schreiben nicht reagiert hatten.
Sie widersprach damit nur die Verfahrenskosten.
Der Anwalt des Unternehmens ermöglicht jetzt im nachhinein eine niedrigere Ratenzahlung für die Hauptforderung, jedoch möchten Sie auch die Verfahrenskosten von über 1500 Euro haben.
Warum muss Sie auch noch die Verfahrenskosten bezahlen, obwohl Sie nicht geklagt hatte und auch nie gesagt oder geschrieben hatte, das sie nicht bezahlen wird.
Lg
Jokerstyle
eine Bekannte von mir konnte Ihre hohen Raten für eine Leistung die Sie in Anspruch nahm nicht mehr bezahlen, daraufhin schrieb Sie diesen Unternehmen an und bat um eine niedrigere Ratenzahlung.
Doch das Unternehmen zog zum Amtsgericht und klagte wegen nicht bezahlen.Es kam wie es kam und das Amtsgericht zeigte die Haputforderung von über 5000 Euro und Verfahrenskosten von über 1500 Euro an und forderte auf meine Bekannte entweder zu zahlen oder Stellung abzugeben.
Sie erklärte die Situation, das Sie aus aktueller finanzieller Situation die monatlichen Raten in der Höhe nicht mehr zahlen kann und auch das Unternehmen deswegen um eine niedrigerer Ratenzahlung gebeten hätte und das Sie auf Ihr Schreiben nicht reagiert hatten.
Sie widersprach damit nur die Verfahrenskosten.
Der Anwalt des Unternehmens ermöglicht jetzt im nachhinein eine niedrigere Ratenzahlung für die Hauptforderung, jedoch möchten Sie auch die Verfahrenskosten von über 1500 Euro haben.
Warum muss Sie auch noch die Verfahrenskosten bezahlen, obwohl Sie nicht geklagt hatte und auch nie gesagt oder geschrieben hatte, das sie nicht bezahlen wird.
Lg
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