Ein
Schutzpatron (von
lat.
patronus „Schutzherr, Anwalt“) ist nach
römisch-katholischem und
orthodoxem Verständnis ein
Heiliger, der in besonderer Weise um seine
Fürsprache für einen bestimmten Ort, eine Region, einen Beruf oder einen Zustand angerufen wird. Dieses besondere Schutzverhältnis wird als
Patrozinium bezeichnet. Bei weiblichen Schutzheiligen verwendet man den Begriff
Schutzpatronin, seltener auch den lateinischen Ausdruck
Patrona.