Das ist unterschiedlich. Rechtslage Österreich, nach bestem Wissen und Gewissen: An sich musst Du, um ein "gebundenes Gewerbe" ausüben zu können, gegenüber der Wirtschaftskammer, die hier im Wirkungsbereich der mittelbaren Verwaltung auftritt, einen Befähigungsnachweis erbringen. Das muss nicht einmal eine Ausbildung sein, da ist die Lage durchaus schwammig - und es gibt auch alle möglichen "Nachsichten", die da zum Tragen kommen können. In der Regel wird aber eine solide Ausbildung verlangt, und es lohnt sich, bevor man irgendwem viel Kohle über die Theke schiebt, erst einmal bei der WK nachzufragen, ob diese Ausbildung im Falle des Falles überhaupt zählt oder ob man sie gerahmt am stillen Örtchen aufhängen kann. Gegen die Qualität einer Ausbildung von irgendwem ist damit nichts gesagt, die kann super sein und persönlich viel bringen ab sie "offiziell" anerkannt wird, hat mit anderen Dingen zu tun. Und am allerliebsten würden die Kammern natürlich alle Ausbildungen über ihre WiFis laufen lassen. Die auch nur quasi Privatinstitutionen sind... und speziell für die LSB-Ausbildung gibt es viele weitere Vereine und fachliche Richtungen, die das mit Brief und Siegel anbieten.ich kenne mich ja leider nicht so gut aus mit dem thema.mir ist nur aufgefallen das man so `ausbildungen`eigentlich bei mehr oder weniger privatpersonen oder gruppen/vereine macht/machen muss?!
wird sowas dann überhaupt anerkannt?
Also unterm Strich: Wenn's um Berufsqualifikation geht, erst mal bei den zuständigen Stellen nachfragen, ob eine Ausbildung als Qualifikation anerkannt wird.
Jake