wenn die Gesetze der DDR heute präsent wären

placetogo

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§ 249. Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten.

(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.






 
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§ 249. Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten.

(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

Hab noch nie mit der DDR sympathisiert, auch nicht mit dem Sozialismus. In diesem Gesetz kristallisiert sich deutlich die Unfreiheit heraus, die mit einem sozialistischen Regime verbunden ist... Freiheitsrechte und Individualität achte ich hoch. Dem Menschen steht es frei, ob er sich beruflich betätigen will oder nicht. Juristische Ahndungen sollten also keinesfalls erfolgen. Jeder darf seinen Lebensstil selbstverantwortlich und individuell wählen, solange er Andere nicht schädigt.
 
Hab noch nie mit der DDR sympathisiert, auch nicht mit dem Sozialismus. In diesem Gesetz kristallisiert sich deutlich die Unfreiheit heraus, die mit einem sozialistischen Regime verbunden ist... Freiheitsrechte und Individualität achte ich hoch. Dem Menschen steht es frei, ob er sich beruflich betätigen will oder nicht. Juristische Ahndungen sollten also keinesfalls erfolgen. Jeder darf seinen Lebensstil selbstverantwortlich und individuell wählen, solange er Andere nicht schädigt.

Ich bin auch kein Sympathisant, doch was wäre gewesen, hätten wir solche Gesetze übernommen. Denn für mich fühlt es sich an, als hätte der Sozialismus der DDR Einzug gehalten.

Was wäre, wenn jeder, der nicht arbeiten geht, eingesperrt werden würde.
In den Videos werden Säufer als Asoziale gesehen und nicht die, die mal 2 Wochen krank waren. Oder wie einer sagte, er hat gekündigt, weil er einen neuen Job hatte, stattdessen kam er in den Knast, als Asozialer.

Ich habe auch Menschen kennen gelernt, die deshalb eingewandert sind.
Einer davon ist nach wie vor faul.
 
Was wäre, wenn jeder, der nicht arbeiten geht, eingesperrt werden würde.
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In der Bibel schreibt Paulus: "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen." Die Unwilligkeit ist für mich maßgeblich. Manche Menschen können jedoch aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht berufstätig sein. Sie benötigen daher die bedingungslose Solidarität des Sozialstaates.

Wem wäre es dienlich, den Arbeitsunwilligen die Freiheit zu entziehen? Auch das wäre im Übrigen kostenintensiv. Ich sehe darin keinen Vorteil, sondern eine Missachtung der Freiheitsrechte.
 
In der Bibel schreibt Paulus: "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen." Die Unwilligkeit ist für mich maßgeblich. Manche Menschen können jedoch aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht berufstätig sein. Sie benötigen daher die bedingungslose Solidarität des Sozialstaates.

Wem wäre es dienlich, den Arbeitsunwilligen die Freiheit zu entziehen? Auch das wäre im Übrigen kostenintensiv. Ich sehe darin keinen Vorteil, sondern eine Missachtung der Freiheitsrechte.

Es geht um die Unwilligkeit.

Was dachte sich dann der Staat DDR dabei, sowas zu tun?
 
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