Was würdet ihr tun?

Hallo,

folgendes: Ich gehör ja auch zu denjenigen, die (zumindest teilweise noch) vom Staat leben. Nun hab ich Ende September ne neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und unterschrieben, in der drin stand, dass ich Anfang November zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler (AV) erscheinen soll. Diesen Termin hab ich überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt bzw. total verpeilt, weil das so im Fliesstext von der Vereinbarung da quasi untergegangen ist, und ich dummerweise auch nicht genau gelesen hab.
Ne Woche später hab ich ein Schreiben von meinem Arbeitsvermittler im Kasten, in dem steht, dass ich wegen Pflichtverletzung 10 % des Regelbedarfs gekürzt bekomme. An dem Schreiben hing noch ein Formular zur Stellungnahme dran, was ich auch ausgefüllt hab (hab eben geschrieben, dass ich quasi nicht wusste, dass ich da erscheinen muss, aber halt unabsichtlich, total vergessen). Ne Weile später krieg ich erneut 2 Schreiben, eins mit der Neuberechnung des Regelsatzes, das andere von meinem AV, dass meine Stellungnahme bzw. der angegebene Grund kein Absehen von der Kürzung sozusagen rechtfertigt, zumal ich, Zitat: den Termin "schlicht nicht beachtet" habe. Wie sich das schon anhört... als hätt ich davon gewusst und mir gedacht, ach nee, keinen Bock hinzugehen; so wird das doch dargestellt, oder hab ich Tomaten auf den Augen?

Naja, nun frag ich mich, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.
Oder ob ichs sein lassen soll, weil ich mir die Scheisse selber eingebrockt hab, weil ich nicht genau gelesen hab.
Hätt ich mir mal nen Krankenschein ausstellen lassen sollen... :rolleyes:

LG Annie


Kann ja auch mal vorkommen dass man zb eine Klausur verpennt lol.
"schlicht weg nicht beachtet" es ist wie es ist! die Sache ist gelaufen.

Sehe es einfach als Fehler mit Folgen! passiert dir einmal im Leben so ein Fehlerchen, wie alle folgenden Fehler auch.
 
Werbung:
Hallo miteinander,

danke für eure Antworten; da werd ich das wohl wirklich so machen mit dem Widerspruch. Ich dachte mir halt nur, dass die mir da vielleicht noch mehr kürzen, wenn ich die Kürzung jetzt nicht einfach hinnehme. Aber entweder der Widerspruch kommt durch, oder nicht.

Ich bin jetzt ein Jahr beim Jobcenter und hab weder irgendeinen Termin verpeilt noch bin ich zu spät erschienen, und das liegt ja auch nicht meiner Absicht, da mutwillig nicht aufzutauchen. Hab auch immer alle Auflagen erfüllt, Bewerbungen geschrieben usw.

polarfuchs schrieb:
Im Prinzip würde ich es aber schon anfechten, weil das, womit die Kürzung gerechtfertigt wird nicht zutreffend ist. Du hast es ja nicht nicht beachtet, sondern erst gar nichts davon gewusst.
Ein Straßenschild kann man nicht beachten. Das sieht man aber eindeutig. Und wenn es nicht eindeutig zu sehen ist, dann ist auch eine Strafe wegen Nichtbeachtung anfechtbar. Vielleicht kannst du dich mit einem weiteren, zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden, Termin da rausreden.

Rausreden kann ich mich auch nicht mehr, weil ich nicht mehr weiss, was ich an dem Tag gemacht hab, ob ich da arbeiten war oder nicht.
Aber den Rest seh ich genauso. Wobei, wenn man falsch parkt, und das Parkverbotsschild nicht gesehen hat, kriegt man trotzdem ein Knöllchen. Dafür muss man dann ja trotzdem die Verantwortung tragen. Und jetzt in meinem Falle krieg ich die Kürzung "nur" für 3 Monate, dann ist alles wieder beim Alten.

Normalerweise haben die mir auch immer ein extra Schreiben geschickt, wenn ich zu nem Termin erscheinen soll, und dann den Termin auch noch mitm Textmarker angestrichen. Da bin ich nun irgendwie drauf eingestellt gewesen.

Also, ich weiss nicht, ob ich da nicht gegen Windmühlen kämpfe. :confused:
Und mir das eigentlich ersparen könnte.

Nochmal wird mir das jedenfalls nicht passieren.

LG
 
Hallo,

folgendes: Ich gehör ja auch zu denjenigen, die (zumindest teilweise noch) vom Staat leben. Nun hab ich Ende September ne neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und unterschrieben, in der drin stand, dass ich Anfang November zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler (AV) erscheinen soll. Diesen Termin hab ich überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt bzw. total verpeilt, weil das so im Fliesstext von der Vereinbarung da quasi untergegangen ist, und ich dummerweise auch nicht genau gelesen hab.
Ne Woche später hab ich ein Schreiben von meinem Arbeitsvermittler im Kasten, in dem steht, dass ich wegen Pflichtverletzung 10 % des Regelbedarfs gekürzt bekomme. An dem Schreiben hing noch ein Formular zur Stellungnahme dran, was ich auch ausgefüllt hab (hab eben geschrieben, dass ich quasi nicht wusste, dass ich da erscheinen muss, aber halt unabsichtlich, total vergessen). Ne Weile später krieg ich erneut 2 Schreiben, eins mit der Neuberechnung des Regelsatzes, das andere von meinem AV, dass meine Stellungnahme bzw. der angegebene Grund kein Absehen von der Kürzung sozusagen rechtfertigt, zumal ich, Zitat: den Termin "schlicht nicht beachtet" habe. Wie sich das schon anhört... als hätt ich davon gewusst und mir gedacht, ach nee, keinen Bock hinzugehen; so wird das doch dargestellt, oder hab ich Tomaten auf den Augen?

Naja, nun frag ich mich, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht.
Oder ob ichs sein lassen soll, weil ich mir die Scheisse selber eingebrockt hab, weil ich nicht genau gelesen hab.
Hätt ich mir mal nen Krankenschein ausstellen lassen sollen... :rolleyes:

LG Annie

Ähm... bei mir stand auf keiner Eingliederungsvereinbarung ein Datum drauf wann ich bei der Arge erscheinen soll. Dafür bekam ich extra Einladungen wo das drauf steht und wo man das auch nicht übersehen konnte. :rolleyes:
 
Was ich tun würde?
- Wenn ich gesund wäre würd ich mir schleunigst eine Job suchen und diese Abhängigkeit aufgeben. - Fürs erste auch egal welcher Job. Hauptsach eigenes Einkommen, über das ich frei verfügen kann.
 
@Sternwesen: ich unterstelle mal, dass das die meisten H4 Empfänger sowieso einen Job finden wollen. Es klingt jedoch einfacher als es tatsächlich ist. Die aktuellen Zahlen sagen nämlich folgendes: mehr als 5 Mio Arbeitslose bei weniger als 485.000 offenen Stellen, also nicht mal jeder 10. kann in Arbeit kommen weil es nämlich nicht genügend Arbeit gibt.
Meine Quellen:

http://deutsche-wirtschafts-nachric...ent-der-deutschen-erhalten-arbeitslosen-geld/

http://de.statista.com/statistik/da...werte-des-bestands-an-offenen-arbeitsstellen/
 
Rausreden kann ich mich auch nicht mehr, weil ich nicht mehr weiss, was ich an dem Tag gemacht hab, ob ich da arbeiten war oder nicht.

Soll ich jetzt lachen oder weinen

In eine EGV gibt es keinen Termin, nur eine Regel, sich alle 3 Monate beim Amte zu melden.

Und das läuft in der Regel so ab.

Bekommen ich dann nach 3 Monaten eine Aufforderung
Ja, bekommen Sie
Wirklich, oder muss ich mich hier melden.
Nein, wir fordern Sie auf.

Sanktion

Wir haben Ihnen doch gesagt, alle 3 Monate.

Widerspruch einlegen, vorab ohne jegliche Begründung. Die fordern dich dann schon auf
 
Was ich tun würde?
- Wenn ich gesund wäre würd ich mir schleunigst eine Job suchen und diese Abhängigkeit aufgeben. - Fürs erste auch egal welcher Job. Hauptsach eigenes Einkommen, über das ich frei verfügen kann.


Putzfeen, werden überall gesucht fällt mir grad ein- ich könnte auch eine brauchen deshalb der Gedankengang.
 
Wozu Widerspruch?
Du hast einen Termin nicht eingehalten - und dafür strafen sie Dich.

Wenn ich morgen nicht zum Dienst komme, weil ich es im Dienstplan überlesen habe, habe ich auch mit Konsequenzen zu rechnen.

Du bekommst Geld von denen und die wollen eine Gegenleistung von Dir - eine nicht allzu grosse meines Erachtens.

Im übrigen - wie kann man etwas unterschreiben ohne es vorher gründlich zu lesen?

Meine es nicht böse, aber aus Fehlern lernt man - sieh es als eine Lernerfahrung.

Glg W. :)
 
Werbung:
Wozu Widerspruch?

weil zu bezweifeln ist, daß in einer EGV ein genauer Termin steht. Diese EGVs werden in der Regel für ein halbes Jahr abgeschlossen.

Und zu Terminen, ist immer eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung ....... und das auf einer EGV, isse mir nicht bekannt.
 
Zurück
Oben