Ramar
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 12. August 2005
- Beiträge
- 1.257
Unsere Gesellschaft, unsere Politik zwängt immer noch mehr Verantwortung des Menschen in Gesetze und Regeln - die persönliche Freiheit bleibt dadurch völlig auf der Strecke.
Am Beispiel des kommenden Sturzhelmgesetzes für skifahrende Kinder.
Österreichs Ministerin Kdolsky will eine Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren auf Skipisten einführen, welche vom Liftpersonal kontrolliert werden soll.
Daß Kinder sicherer sind mit Helm ist sicher keine Frage und damit nicht einmal diskussionswürdig.
Daß aber unsere Politiker meinen, sobald sie im Amt sind, werden sie daran gemessen, wieviel Gesetze sie auf die Bürger loslassen, stimmt bedenklich.
Ein Gesetzesentwurf für die die Frau Minister, um unsterblich in Erinnerung zu bleiben und Geld in die maroden Kassen zu bringen:
Sturzhelmpflicht für alle Skifahrer und auch Licht am Helm mit Licht am Tag per Gesetz, damit man die alle besser sieht. Ab vier Grad muß unter dem Helm eine wollene Mütze getragen werden und Handschuhe mit mindestens 0,3mm Dicke. Lange Unterhosen sind jedoch erst ab minus 5 Grad verpflichtend vorgeschrieben. Außerdem muß ab sofort jeder Skifahrer einen Notfallkoffer auf den Rücken schnallen und ein Handy oder Funkgerät parat haben. Im Notfallkoffer muß sich neben dem Verbandskasten auch eine heizbare Notfalldecke und eine Batterie dafür befinden, sowie Nahrung und Getränke für mindestens drei Tage und nicht zuletzt auch ein Lawinenairbag mit Lawinenverschütteten-
suchgerät (LVS) . Auf dem Notfallkoffer müssen sich hinten und seitlich fluoriszierende Rückleuchten befinden. Brillenträger müssen eine Reservebrille im Notfallkoffer haben.
Jeder Lift darf erst nach Kontrolle aller Sicherheitsvorkehrungen benutzt werden. Die Unterhosen dürfen jedoch nur von gleichgeschlechtlicher Pistenpolizei überprüft werden.
Das Liftpersonal erhält die amtliche Bezeichnung Pistenpolizei und hat dafür Sorge zu tragen, daß jeder die Bestimmungen einhält.
Die Pistenpolizei ist auch zu willkürlichen Alkoholkontrollen berechtigt. Für Skifahrer gilt die Promillegrenze 0,3.
Zusätzlich wird ein österreichweites Vormerksystem eingerichtet, erster und zweiter Verstoß, 50 Euro, 150 Euro beim dritten Verstoß gegen einen Paragraphen des Österreichischen SkifahrerInnensicherheitsgesetzes wird ein dreimonatiges Skifahrverbot ausgesprochen und eine Strafe bis zu 3600 Euro. Bei groben Verstößen wird zusätzlich auch der Führerschein eingezogen. Damit das auch kontrolliert werden kann, müssen ab sofort alle Skifahrer bei der BH eine Skifahrernummer einlösen, die gut sichtbar und beleuchtet vorne und hinten am fahrenden Objekt angebracht werden muß. Kindernummern kosten 75 Euro, Erwachsene 170 Euro pro Saison. Für den Erhalt ist ein ärztliches Attest vonnöten, das die körperliche und geistige Verläßlichkeit bestätigt und ein Zeugnis der Skischule vorzulegen, damit der Nummerntafelhalter auch die grundlegenden Regeln kennt, einen Erste Hilfe Kurs absolviert hat und zumindest den Anfängerkurs für alpines Skifahren erfolgreich bestanden hat.
L. G.
Ramar
Am Beispiel des kommenden Sturzhelmgesetzes für skifahrende Kinder.
Österreichs Ministerin Kdolsky will eine Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren auf Skipisten einführen, welche vom Liftpersonal kontrolliert werden soll.
Daß Kinder sicherer sind mit Helm ist sicher keine Frage und damit nicht einmal diskussionswürdig.
Daß aber unsere Politiker meinen, sobald sie im Amt sind, werden sie daran gemessen, wieviel Gesetze sie auf die Bürger loslassen, stimmt bedenklich.
Ein Gesetzesentwurf für die die Frau Minister, um unsterblich in Erinnerung zu bleiben und Geld in die maroden Kassen zu bringen:
Sturzhelmpflicht für alle Skifahrer und auch Licht am Helm mit Licht am Tag per Gesetz, damit man die alle besser sieht. Ab vier Grad muß unter dem Helm eine wollene Mütze getragen werden und Handschuhe mit mindestens 0,3mm Dicke. Lange Unterhosen sind jedoch erst ab minus 5 Grad verpflichtend vorgeschrieben. Außerdem muß ab sofort jeder Skifahrer einen Notfallkoffer auf den Rücken schnallen und ein Handy oder Funkgerät parat haben. Im Notfallkoffer muß sich neben dem Verbandskasten auch eine heizbare Notfalldecke und eine Batterie dafür befinden, sowie Nahrung und Getränke für mindestens drei Tage und nicht zuletzt auch ein Lawinenairbag mit Lawinenverschütteten-
suchgerät (LVS) . Auf dem Notfallkoffer müssen sich hinten und seitlich fluoriszierende Rückleuchten befinden. Brillenträger müssen eine Reservebrille im Notfallkoffer haben.
Jeder Lift darf erst nach Kontrolle aller Sicherheitsvorkehrungen benutzt werden. Die Unterhosen dürfen jedoch nur von gleichgeschlechtlicher Pistenpolizei überprüft werden.
Das Liftpersonal erhält die amtliche Bezeichnung Pistenpolizei und hat dafür Sorge zu tragen, daß jeder die Bestimmungen einhält.
Die Pistenpolizei ist auch zu willkürlichen Alkoholkontrollen berechtigt. Für Skifahrer gilt die Promillegrenze 0,3.
Zusätzlich wird ein österreichweites Vormerksystem eingerichtet, erster und zweiter Verstoß, 50 Euro, 150 Euro beim dritten Verstoß gegen einen Paragraphen des Österreichischen SkifahrerInnensicherheitsgesetzes wird ein dreimonatiges Skifahrverbot ausgesprochen und eine Strafe bis zu 3600 Euro. Bei groben Verstößen wird zusätzlich auch der Führerschein eingezogen. Damit das auch kontrolliert werden kann, müssen ab sofort alle Skifahrer bei der BH eine Skifahrernummer einlösen, die gut sichtbar und beleuchtet vorne und hinten am fahrenden Objekt angebracht werden muß. Kindernummern kosten 75 Euro, Erwachsene 170 Euro pro Saison. Für den Erhalt ist ein ärztliches Attest vonnöten, das die körperliche und geistige Verläßlichkeit bestätigt und ein Zeugnis der Skischule vorzulegen, damit der Nummerntafelhalter auch die grundlegenden Regeln kennt, einen Erste Hilfe Kurs absolviert hat und zumindest den Anfängerkurs für alpines Skifahren erfolgreich bestanden hat.
L. G.
Ramar