JimmyVoice
Sehr aktives Mitglied
Pfefferspray und Schreckschußwaffen, darf man aber auch nur in Notwehr einsetzen...geht man aber dazwischen und setzt es ein...ist es auch keine Notwehr mehr...eben auch nicht wenn man selber angegriffen wird, weil man sich einmischte, denn dann heißt es. man hätte den Angriff provoziert