Wann muss jemand extra geschützt werden?

Schnepe

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Wenn man viel oder alles richtig macht, sich ehrlich und gut anderen Menschen gegenüber verhält, sozial halt, Grundgesetz "inne" (Achten, Würde, alle Menschen sind gleich) usw.?

Oder wenn man nur Müll macht, alles falsch, nur provoziert, alles lustig findet, Machtgehabe auslebt, nichts sieht, nicht zügig arbeitet, Neid-Klotz ist, bestechlich ist usw.?
 
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Die Anordnung von Unterbringung nach PsychKG ist eine Schutzmaßnahme, wenn auf Grund einer psychischen Krankheit gewichtige Anhaltspunkte für eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer bestehen. Eine Unterbringung wird auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörde im Benehmen mit dem sozialpsychiatrischen Dienst vom zuständigen Amtsgericht angeordnet.

(PsychKG)
 
Die Anordnung von Unterbringung nach PsychKG ist eine Schutzmaßnahme, wenn auf Grund einer psychischen Krankheit gewichtige Anhaltspunkte für eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer bestehen. Eine Unterbringung wird auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörde im Benehmen mit dem sozialpsychiatrischen Dienst vom zuständigen Amtsgericht angeordnet.

(PsychKG)
Meinst Du darum dreht sich die Frage von @Schnepe?
 
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