Was mich wundert, ist, daß Kaczynski & Co munter weitermachen, obwohl gerade das EU-Prüfverfahren läuft. Normal wäre doch - unter dem Gesichtspunkt politischer Schläue - daß sie erst einmal innehalten und abwarten, was die Prüfung ergibt, um nicht noch mehr Zündstoff für die EU-Kritik zu liefern. Stattdessen gehts fahrplanmäßig ungebremst weiter in Richtung Diktatur.
Nehmen wir mal ein Beispiel. Sagen wir: ein Raubüberfall. Ein Polizist kommt um die Ecke, ruft: "Sofort aufhören mit dem Raubüberfall!" Der Täter hält inne und sagt: "Raubüberfall? Das muß ein Mißverständnis sein. Hier gibts keinen Raubüberfall."
So, und jetzt auf unseren Fall überrtragen: Ein Polizist kommt um die Ecke, ruft: "Sofort aufhören mit dem Raubüberfall!" Der Täter sagt: "Raubüberfall? Das muß ein Mißverständnis sein. Hier gibts keinen Raubüberfall." Und prügelt munter weiter auf den Passanten ein.
Das bringt mich auf die Idee, daß vielleicht neben der Rechtsgerichtetheit Kaczynskis auch noch das Moment einer Geistesstörung mit ins Spiel kommen könnte. Nahrung könnte diese These durch einen Vorfall erhalten, der schon ein paar Jahre zurückliegt, aber charakteristisch ist:
"Was die Deutschen angeht, versteht Lech Kaczynski keinen Humor: Aus Ärger über eine Satire in der "taz", die ihn und seinen Bruder als "neue polnische Kartoffeln" bezeichnete, ließ er im vergangenen Jahr einen Dreiergipfel mit Chirac und Merkel platzen. Später forderten Vertreter der Kaczynski-Partei sogar eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung sowie die Auslieferung des "taz"-Autors, der in Warschau wegen Präsidentenbeleidigung angeklagt werden sollte."
http://www.rp-online.de/politik/aus...nge-zwei-gegen-den-rest-europas-aid-1.2310373
Das ist doch klar geistesgestört. Rechnet Kaczynski etwa im Ernst damit, daß Deutschland einen Journalisten ausliefert, der hier im Lande nur seine verfassungsrechtlich verbriefte Pressefreiheit wahrgenommen hat? Wie krank ist das?
Abgesehen davon, daß bereits der Paragraph der *Majestätsbeleidigung* eine einzige Geistesstörung ist.
"Wer öffentlich den Präsidenten der Republik Polen beleidigt, kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden", erläutert Staatsanwalt Jacek Mularczuk. "Das ist der Wortlaut von Artikel 135 § 2 des polnischen Strafgesetzbuches."
Wie gefährlich diese Mischung aus "rechts" und "geistesgetört" ist, wissen wir aus unserer Geschichte nur zu genau.