Habe den Fall in den letzten Wochen nicht wirklich weiter verfolgt (heute das Urteil, aber ich hätte wohl nichts mehr dazu gesagt, wenn der Thread nicht mehr hochgekommen wäre). Falls da jetzt nicht neue belastendere Aussagen und Beweise zum Vorschein gekommen sind, von denen ich nichts mitbekommen habe, würde ich von einem deutlichen Fehlurteil sprechen.
@ Wutiger
Zitat:NUn zeigt sich wieder einmal, was von den sogenannten Rechtsstaaten wirklich zu halten ist. Hier wird ein politisches Exempel studiert um Presse und Volk befriedigen, das deutsche Recht wird bei munter mit Füssen getreten. Nur politische Interventionen konnten das ermöglichen.
Ja, siehe meinen Thread-Titel. War aber klar, dass es so laufen wird.
Zitat: Das Opfer begann die Schlägerei und erlag dann einem Herzleiden.
Ja, beides war doch erwiesen, wie kann es dann Mord sein?! Mir fällt jetzt kaum eine Situation ein, die dann noch unter Totschlag fällt, wenn das hier Mord sein soll.
"§ 213
Minder schwerer Fall des Totschlags.War der Totschläger ohne eigene Schuld
durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."
Dies war der Fall, weil Brunner zuerst zugeschlagen hat (meiner Ansicht nach nicht aus Notwehr, Gründe wurden von mir genannt), und eine blutende Wunde beim Verurteilten verursachte. Ok, "ohne eigene Schuld" war es sicher nicht, aber dadurch würde es bloß wieder normaler (nicht minder schwerer ) Totschlag.
Könnte es Körperverletzung mit Todesfolge gewesen sein?
"§ 224
Gefährliche Körperverletzung.(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe
oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Ja, auf jeden Fall schon mal gefährliche Körperverletzung.
".§ 227
Körperverletzung mit Todesfolge.(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen."
Ok, Körperverletzung mit Todesfolge, das ist es schon mal auf jeden Fall.
Oder? Wenn man sich das hier anschaut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Körperverletzung_mit_Todesfolge#K.C3.B6rperverletzung_mit_Todesfolge
"Wie bei allen Erfolgsqualifikationen (außer § 239 Abs. 4 StGB) muss im Todeserfolg sich gerade die Gefahr verwirklichen, die der grunddeliktischen Tathandlung in spezifischer Weise anhafte."
Waren die Schläge und Tritte spezifische Ursache für den Herztod?
Siehe auch:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/dominik-brunner-im-schatten-des-helden/1920166.html
"Dass Dominik Brunner nicht unmittelbar an den Folgen der Schläge und Tritte starb, sondern mittelbar, weil sein krankes Herz kollabierte,..."
Ist das in spezifischer Weise?
Ok, zugegeben habe ich jetzt etwas provoziert, und weiß nicht genug (hatte keine Akten und bin kein Jurist) Die zwei (oder zumindest der Haupttäter) hätten möglicherweise auch wegen Totschlag verurteilt werden können, aber
Körperverletzung mit Todesfolge scheint mir sogar fast plausibler. Aber Mord erscheint mir absurd. Man erinnere sich, dass keine der Verletzungen tödlich war, Brunner erlitt keine Knochenbrüche und inneren Blutungen. Siehe nochmal hier:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709205,00.html
Vielleicht hätte man einen Boxer mit entsprechenden Verletzungen sogar direkt aus dem Krankenhaus entlassen.
Zitat:Möglicherweise wegen Dauerkokserei, wie es in Managerkreisen so üblich ist.
Sowas gehört hier aber auch nicht rein
Hat Brunner Zivilcourage gezeigt? zu 100%
Hat er sich vorbildhaft verhalten? Bis alle aus dem Zug ausgestiegen sind schon, danach wollte er den Jugendlichen eine Abreibung verpassen, und hatte dadurch entscheidenden Einfluss auf die Eskalation. Bis dorthin hatten die mittlerweile Verurteilten noch keinen einzigen körperlichen Übergriff gestartet, weder auf Brunner, noch auf die Kinder/Jugendlichen, die er beschützen wollte.
Zitat:gesetz ist gesetz, wenn dieses gedreht und gewendet wird, wie es gerade als günstig erachtet wird und wie es den politikern in den kram wir, dann ist das das ende des rechtsstaates.
Wer sich härtere Stafen wünscht, sollte entsprechende Gesetzesänderungen fordern und nicht das Versagen des Rechtsstaates bejubeln.
Das Urteil stand doch schon lange fest.
Politik, Medien haben einen Märtyrer aufgebaut. Da war nichts mehr anderes vorstellbar. Genauso wie Brunner ein Symbol geworden ist, sind die zwei entsprechend stellvertretend für die gesamte Jugendkriminalität verurteilt worden.
@ Galahad
Zitat: Der durch die Schläge verursacht wurde.
Vielleicht eher durch die Aufregung?!
Aus
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709205,00.html
"In einer Erregungssituation reagiere der Körper mit einem Ausstoß von Adrenalin, wodurch der Blutdruck steige und sich der Sauerstoffbedarf erhöhe."
"Für uns sind solche Todesfälle Routine", sagte der Sachverständige. "Es sind schon Leute nach Klingelstreichen von Kindern gestorben, weil sie sich so aufgeregt haben. Oder der 65-Jährige, der bergauf fährt und dann tot unter dem Rad liegt - der ist möglicherweise nicht einem Verkehrsunfall zum Opfer gefallen, sondern sein Herz hat nicht mehr mitgemacht." Eine berechtigte Frage sei, ob Brunner überlebt hätte, wenn er nicht herzkrank gewesen wäre. "Ja! Denn wie durch ein Wunder waren die Verletzungen nicht tödlich."
Kein Schlag der Welt kann sowas in "spezifischer Weise" auslösen.
Zitat:Ein Verbrecher hat kein Recht auf ein gesundes Opfer.
Brunner hat sich doch als kompetenter Boxer präsentiert, als er den ersten Schlag setzte, und nicht als ein herzkranker Mann. Wenn mich ein alter gebrechlich wirkender Mann (oder ein kleines Kind) schlagen würde (z.B: aus geistiger Verwirrtheit) habe ich natürlich anders zu reagieren, wie wenn ein muskelbepackter Kerl auf mich einschlägt, und wenn ich zurückschlage, würde das wohl auch jeweils anders bewertet.
Mich hat an der ganzen Sache von Anfang an die Politik- und Medienpräsenz gestört, inklusive "Hexenjagd und Vorverurteilung". Und als dann plötzlich andere Berichte ans Licht kamen, welche vorher totgeschwiegen wurden, hat mich das dazu bewogen hier einen Thread aufzumachen.
LG PsiSnake