Von Hexenjagd und Vorverurteilung.

NUn zeigt sich wieder einmal, was von den sogenannten Rechtsstaaten wirklich zu halten ist. Hier wird ein politisches Exempel studiert um Presse und Volk befriedigen, das deutsche Recht wird bei munter mit Füssen getreten. Nur politische Interventionen konnten das ermöglichen.

Das Opfer begann die Schlägerei und erlag dann einem Herzleiden. Möglicherweise wegen Dauerkokserei, wie es in Managerkreisen so üblich ist.
Totschlag ja, sicher, aber Mord ist eine absolute nicht haltbare Frechheit.
Absichtsvoller Mord ist in diese Tat einfach nicht hinein zu interpretieren.

Die Armen Jungs.
Nix mit Sozialstunden und dann Barfuß in die Heia als Strafe.

Und schon kommen die Leute und reden Willkürjustiz.

Die Penner haben einen Menschen totgeschlagen.
Dafür gehören Sie in den Knast.
Und Das möglichst lange.

Glücklicher Weise war der Richter iffenbar der gleichen Ansicht.
 
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Die Armen Jungs.
Nix mit Sozialstunden und dann Barfuß in die Heia als Strafe.

Und schon kommen die Leute und reden Willkürjustiz.

Die Penner haben einen Menschen totgeschlagen.
Dafür gehören Sie in den Knast.
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Glücklicher Weise war der Richter iffenbar der gleichen Ansicht.

gesetz ist gesetz, wenn dieses gedreht und gewendet wird, wie es gerade als günstig erachtet wird und wie es den politikern in den kram wir, dann ist das das ende des rechtsstaates.
Wer sich härtere Stafen wünscht, sollte entsprechende Gesetzesänderungen fordern und nicht das Versagen des Rechtsstaates bejubeln.
 
Habe den Fall in den letzten Wochen nicht wirklich weiter verfolgt (heute das Urteil, aber ich hätte wohl nichts mehr dazu gesagt, wenn der Thread nicht mehr hochgekommen wäre). Falls da jetzt nicht neue belastendere Aussagen und Beweise zum Vorschein gekommen sind, von denen ich nichts mitbekommen habe, würde ich von einem deutlichen Fehlurteil sprechen.

@ Wutiger

Zitat:NUn zeigt sich wieder einmal, was von den sogenannten Rechtsstaaten wirklich zu halten ist. Hier wird ein politisches Exempel studiert um Presse und Volk befriedigen, das deutsche Recht wird bei munter mit Füssen getreten. Nur politische Interventionen konnten das ermöglichen.


Ja, siehe meinen Thread-Titel. War aber klar, dass es so laufen wird.

Zitat: Das Opfer begann die Schlägerei und erlag dann einem Herzleiden.

Ja, beides war doch erwiesen, wie kann es dann Mord sein?! Mir fällt jetzt kaum eine Situation ein, die dann noch unter Totschlag fällt, wenn das hier Mord sein soll.

"§ 213
Minder schwerer Fall des Totschlags.War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."

Dies war der Fall, weil Brunner zuerst zugeschlagen hat (meiner Ansicht nach nicht aus Notwehr, Gründe wurden von mir genannt), und eine blutende Wunde beim Verurteilten verursachte. Ok, "ohne eigene Schuld" war es sicher nicht, aber dadurch würde es bloß wieder normaler (nicht minder schwerer ) Totschlag.

Könnte es Körperverletzung mit Todesfolge gewesen sein?

"§ 224
Gefährliche Körperverletzung.(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Ja, auf jeden Fall schon mal gefährliche Körperverletzung.

".§ 227
Körperverletzung mit Todesfolge.(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen."

Ok, Körperverletzung mit Todesfolge, das ist es schon mal auf jeden Fall.
Oder? Wenn man sich das hier anschaut: http://de.wikipedia.org/wiki/Körperverletzung_mit_Todesfolge#K.C3.B6rperverletzung_mit_Todesfolge

"Wie bei allen Erfolgsqualifikationen (außer § 239 Abs. 4 StGB) muss im Todeserfolg sich gerade die Gefahr verwirklichen, die der grunddeliktischen Tathandlung „in spezifischer Weise“ anhafte."

Waren die Schläge und Tritte spezifische Ursache für den Herztod?
Siehe auch:http://www.tagesspiegel.de/meinung/dominik-brunner-im-schatten-des-helden/1920166.html

"Dass Dominik Brunner nicht unmittelbar an den Folgen der Schläge und Tritte starb, sondern mittelbar, weil sein krankes Herz kollabierte,..."

Ist das in spezifischer Weise?

Ok, zugegeben habe ich jetzt etwas provoziert, und weiß nicht genug (hatte keine Akten und bin kein Jurist) Die zwei (oder zumindest der Haupttäter) hätten möglicherweise auch wegen Totschlag verurteilt werden können, aber
Körperverletzung mit Todesfolge scheint mir sogar fast plausibler. Aber Mord erscheint mir absurd. Man erinnere sich, dass keine der Verletzungen tödlich war, Brunner erlitt keine Knochenbrüche und inneren Blutungen. Siehe nochmal hier:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709205,00.html
Vielleicht hätte man einen Boxer mit entsprechenden Verletzungen sogar direkt aus dem Krankenhaus entlassen.

Zitat:Möglicherweise wegen Dauerkokserei, wie es in Managerkreisen so üblich ist.


Sowas gehört hier aber auch nicht rein:rolleyes:
Hat Brunner Zivilcourage gezeigt? zu 100%
Hat er sich vorbildhaft verhalten? Bis alle aus dem Zug ausgestiegen sind schon, danach wollte er den Jugendlichen eine Abreibung verpassen, und hatte dadurch entscheidenden Einfluss auf die Eskalation. Bis dorthin hatten die mittlerweile Verurteilten noch keinen einzigen körperlichen Übergriff gestartet, weder auf Brunner, noch auf die Kinder/Jugendlichen, die er beschützen wollte.

Zitat:gesetz ist gesetz, wenn dieses gedreht und gewendet wird, wie es gerade als günstig erachtet wird und wie es den politikern in den kram wir, dann ist das das ende des rechtsstaates.
Wer sich härtere Stafen wünscht, sollte entsprechende Gesetzesänderungen fordern und nicht das Versagen des Rechtsstaates bejubeln.


Das Urteil stand doch schon lange fest.:rolleyes:
Politik, Medien haben einen Märtyrer aufgebaut. Da war nichts mehr anderes vorstellbar. Genauso wie Brunner ein Symbol geworden ist, sind die zwei entsprechend stellvertretend für die gesamte Jugendkriminalität verurteilt worden.

@ Galahad

Zitat: Der durch die Schläge verursacht wurde.


Vielleicht eher durch die Aufregung?!

Aus http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709205,00.html

"In einer Erregungssituation reagiere der Körper mit einem Ausstoß von Adrenalin, wodurch der Blutdruck steige und sich der Sauerstoffbedarf erhöhe."

"Für uns sind solche Todesfälle Routine", sagte der Sachverständige. "Es sind schon Leute nach Klingelstreichen von Kindern gestorben, weil sie sich so aufgeregt haben. Oder der 65-Jährige, der bergauf fährt und dann tot unter dem Rad liegt - der ist möglicherweise nicht einem Verkehrsunfall zum Opfer gefallen, sondern sein Herz hat nicht mehr mitgemacht." Eine berechtigte Frage sei, ob Brunner überlebt hätte, wenn er nicht herzkrank gewesen wäre. "Ja! Denn wie durch ein Wunder waren die Verletzungen nicht tödlich."

Kein Schlag der Welt kann sowas in "spezifischer Weise" auslösen.

Zitat:Ein Verbrecher hat kein Recht auf ein gesundes Opfer.

Brunner hat sich doch als kompetenter Boxer präsentiert, als er den ersten Schlag setzte, und nicht als ein herzkranker Mann. Wenn mich ein alter gebrechlich wirkender Mann (oder ein kleines Kind) schlagen würde (z.B: aus geistiger Verwirrtheit) habe ich natürlich anders zu reagieren, wie wenn ein muskelbepackter Kerl auf mich einschlägt, und wenn ich zurückschlage, würde das wohl auch jeweils anders bewertet.



Mich hat an der ganzen Sache von Anfang an die Politik- und Medienpräsenz gestört, inklusive "Hexenjagd und Vorverurteilung". Und als dann plötzlich andere Berichte ans Licht kamen, welche vorher totgeschwiegen wurden, hat mich das dazu bewogen hier einen Thread aufzumachen.

LG PsiSnake
 
Laut der Aussage von Brunners Arzt hatte er ein gesundes Herz.:confused:
Haben sie im Fernsehen gesagt, es war damit alles in Ordnung.

Auf jeden Fall haben sie ihn geschlagen bis er tot war. Ihm anzulasten, daß er ja nicht gesund war und sich deswegen nicht so benehmen hätte dürfen, finde ich schon heftig. Er hat ja nicht mal gewusst, daß was nicht ok ist, selbst sein Arzt nicht.
Ganz ehrlich, wenn jemand einen anderen Menschen zusammenschlägt und ihm gegen den Kopf tritt, dann trägt er auch das Risiko, den dabei zu töten. Ich glaube auch nicht, daß bei jemandem, der einem anderen hemmungslos gegen den Kopf tritt aus Rache, nicht auch der Wunsch da ist, den zu töten, zumindest das Risiko nimmt er in Kauf.
Brunner ist gestorben, Pech für die Täter. Das Opfer hat aber das größte Pech.

Meiner Meinung nach dürfen Menschen, die krank sind, keine Opfer zweiter Klasse sein, die man ruhig töten darf, sie waren ja krank, da kann sowas schon mal passieren, selber schuld, die kriegen dann keine Gerechtigkeit.

Wie die Situation am Bahnhof war, weiß keiner von uns, keiner war dabei. Fakt ist, die Täter sind den Jugendlichen und Brunner nach, die sind nicht einfach weggegangen, sie haben ihn und die Schüler verfolgt und das sicher nicht ohne Ziel. Ich glaube nicht, daß sie brav bis zum Eintreffen der Polizei dort gewartet hätten und mit Brunner über ihre schlimme Kindheit geplaudert hätten.:rolleyes:
Vielleicht hat Brunner auch gedacht, er kann sie vertreiben mit dem Schlag und so die Kinder schützen vor einem neuen Überfall. Die Täter haben ja immer noch dort gelauert.
 
Hallo Loop

Zitat:Laut der Aussage von Brunners Arzt hatte er ein gesundes Herz.
Haben sie im Fernsehen gesagt, es war damit alles in Ordnung.


Ja, aber der hat wohl nicht genau genug geschaut beim Routine-Check.
Ich bin mir sicher, dass man bei der Autopsie genauer war.

Zitat:Auf jeden Fall haben sie ihn geschlagen bis er tot war.

Falsch.
Er ist sogar noch mal aufgestanden, und erst dann erlitt er diesen Herzanfall.
Er war wohl auch bis dahin immer bei Bewusstsein (wobei ich mir hier jetzt zugegeben nicht ganz sicher bin). Die Täter konnten eigentlich davon ausgehen, dass sie dabei niemanden getötet haben.

Zitat:Ihm anzulasten, daß er ja nicht gesund war und sich deswegen nicht so benehmen hätte dürfen, finde ich schon heftig. Er hat ja nicht mal gewusst, daß was nicht ok ist, selbst sein Arzt nicht.


Nein, ich laste ihm nur an, dass er eine Schlägerei angefangen hat ,inklusive Hemd ausziehen, Ankündigung von Schlägen...(siehe den ganzen Thread). Das war so sicher nicht Notwehr, und die zwei Jugendlichen haben vorher keinen körperlichen Übergriff gestartet (auf niemanden). Dass er krank war, war dann Pech. Er darf sich schlicht überhaupt nicht so benehmen, ob er nun krank ist oder nicht. Wenn ich eine Schlägerei beginne, trage ich auch einen Teil der Verantwortung. Ich sage auch keineswegs, dass die zwei sich nur gewehrt hätten. Sie hätten nach dem ersten Schlag auf jeden Fall gehen können, sie hätten nicht nachtreten dürfen, aber die Situation ist deshalb trotzdem eine ganz andere. Das meiste habe ich hier ohnehin schon angeführt.

Zitat:Ganz ehrlich, wenn jemand einen anderen Menschen zusammenschlägt und ihm gegen den Kopf tritt, dann trägt er auch das Risiko, den dabei zu töten. Ich glaube auch nicht, daß bei jemandem, der einem anderen hemmungslos gegen den Kopf tritt aus Rache, nicht auch der Wunsch da ist, den zu töten, zumindest das Risiko nimmt er in Kauf.



Klar, gefährlich ist das auf jeden Fall, aber so hart, hemmungslos und oft wurde offenbar nicht zugetreten. Es gab nämlich keine schweren Verletzungen am Kopf (ist der Obduktionsbericht, soweit in den Medien davon berichtet wurde).
Es fordert ja niemand Freispruch, es geht bloss darum eine angemessene Strafe zu finden.

Zitat:Brunner ist gestorben, Pech für die Täter. Das Opfer hat aber das größte Pech.


Ja, aber das ist es ja gerade, Pech, Umstände, die mit der Tat selbst nicht unmittelbar zusammenhängen.

Zitat:Meiner Meinung nach dürfen Menschen, die krank sind, keine Opfer zweiter Klasse sein, die man ruhig töten darf, sie waren ja krank, da kann sowas schon mal passieren, selber schuld, die kriegen dann keine Gerechtigkeit.


Ich zitiere noch mal mein altes Beispiel:
Man kann ja mal ein ähnliches Beispiel konstruieren (um ein wenig Neutralität reinzubringen):

Dieb klaut Frau eine Handtache. Mann mit Zivilcourage packt sich den Dieb, und schlägt ihm mit voller Wucht ins Gesicht. Dieb schlägt daraufhin zurück. Der Mann hatte aber ein gebrochenes Genick von einem Unfall, hat aber nichts davon bemerkt, zumindest nicht die Schwere der Verletzung. (das gab es wirklich schon, kannst googlen) Er geht zu Boden und ist tot.

Gleicher Fall entsprechend anders:

Dieb klaut Frau eine Handtasche.Mann mit Zivilcourage kommt dem Dieb entgegen und erklärt ihm er hätte die Polizei alarmiert. Der Dieb geht erst weg, überlegt ein paar Minuten und will sich dann rächen, kehrt zurück und wendet als Kampfsportler, welcher er ist eine Technik an,um dem Helfer das Genick zu brechen. Der ist daraufhin tot.

Nun gut...ich sehe einen Unterschied.

Übertrage das mal auf den Fall, und du siehst hoffentlich, dass es einen Unterschied macht, ob ich jemanden direkt töte, oder ob unglückliche Umstände dazu führen, inklusive einer ersten Attacke des späteren Opfers.

Wenn man hier in beiden Fällen die gleichen Strafen ausspricht, wäre/ist das ungerecht. Es zählt eben nicht nur das Ergebnis, sonst müsste wirklich das Kind, dass die Oma per Klingelstreich zu Tode erschreckt (oder aufregt) in den Knast.

Zitat:Wie die Situation am Bahnhof war, weiß keiner von uns, keiner war dabei. Fakt ist, die Täter sind den Jugendlichen und Brunner nach, die sind nicht einfach weggegangen, sie haben ihn und die Schüler verfolgt und das sicher nicht ohne Ziel. Ich glaube nicht, daß sie brav bis zum Eintreffen der Polizei dort gewartet hätten und mit Brunner über ihre schlimme Kindheit geplaudert hätten.


Über die Umstände haben wir hier im Thread anhand von Zeugenaussagen schon diskutiert. Wilde Vermutungen aufzustellen, was die zwei gemacht hätten oder nicht gilt nicht.Der S-Bahn-Fahrer sah es so, dass die zwei wohl weg wollten. Brunner ist auf beide zu und hat dem total überraschten Haupttäter ins Gesicht geschlagen, dass Blut geflossen ist.
Der war für Sekunden total perplex, und hat erst dann den Schlüsselbund (die Waffe) rausgeholt (wäre es geplant gewesen, wäre der Schlüsselbund schon einsatzbereit gewesen). Wie man da davon sprechen kann, dass die zwei einen Plan hatten Brunner oder die anderen zu verprügeln weiß ich nicht. sie sind vorher sogar durch einen anderen Zugausgang als die Gruppe. Es kann natürlich nicht nachgewiesen werden, dass sie nicht vielleicht doch noch was getan hätten, aber es hat sich halt nicht so zugetragen.
Genaueres steht bereits im Thread.

Zitat:Vielleicht hat Brunner auch gedacht, er kann sie vertreiben mit dem Schlag und so die Kinder schützen vor einem neuen Überfall. Die Täter haben ja immer noch dort gelauert.

Kann schon sein, dass er gedacht hat, dass hier ein Faustschlag die beste Variante ist, eine potentielle Bedrohung auszuschalten. Aber eine konkrete Notwehrsituation war es nicht (wie bereits diskutiert im Thread).
Da bisher eben keine körperliche Gewalt der zwei Täter (vorher zum Teil durch den dritten, der aber nicht mehr dabei war) stattgefunden hat, war das absolut unverhältnismässig und hat die beiden im Gegenteil extrem aufgestachelt. ich glaube kaum, dass irgendwer (bei der Polizei) Brunner (oder irgend einer anderen Person) geraten hätte in einer solchen Situation Gewalt anzuwenden.

@Urajup

Zitat: Die Täter haben erhalten, was sie gesät haben. Ursache und Wirkung.


Brunner hat eben auch entscheidend dazu beigetragen durch den ersten harten Schlag. Dazu waren die Tritte und Schläge nicht tödlich (nicht mal wirklich schwer verletzt wurde er). Klar, die zwei trifft Schuld, sie haben zum ersten die anderen jüngeren Jugendlichen erpresst und damit die Situation erst erschaffen, und sie haben nachgetreten, aber die Situation war eben keinesfalls so, dass es Mord gewesen war. Das Ergebnis, dass da einer Tod ist, liegt auch vor, wenn die Oma sich durch den Klingelstreich zu Tode erschreckt, oder wenn einem Autofahrer ein Kind über die Straße läuft. Es kommt also sicher nicht nur auf das Ergebnis an, sondern darauf, wieweit das Opfer selbst zur Eskalation beigetragen hat, und wieweit die Attacken spezifische Ursache für den Tod des Opfers waren.

LG PsiSnake
 
Er ist tot und Du hackst auf ihm rum.
Er hat Schülern geholfen, die ausgeraubt werden sollten, da ist es schon Notwehr durch den Raub. Die Täter waren noch da, es war immer noch eine Bedrohungssituation, meiner Meinung nach war es Notwehr, daß er zugeschlagen hat. Es war ja keine Situation da am Bahnsteig, wo nichts war, unbeteiligte, da waren die Opfer die Kinder und Brunner und eben die Täter, wenn die immer noch da sind und nicht abhauen, dann ist es immer noch eine Notwehrsituation.
Es gibt sogar sowas wie überzogene Notwehr oder wie das heißt, wo das Opfer oder der Helfer sogar übermäßige Gewalt anwenden darf, wenn es in der Situation passiert, hab das jetzt nicht so im Kopf, das gibt es, damit das Opfer auch juristisch geschützt ist, weil es in der Situation in einer Ausnahmesituation ist und nicht so schnell einschätzen kann, was ist richtig und was nicht mehr. Kenn mich da nicht so aus.

Das Gericht hat es anscheinend auch so gesehen und entsprechend geurteilt. Es war nun mal keine Normalsituation, wo ein Mann zwei Jugendliche schlägt die nur rumstehen, sondern die eines Raubes, wo die Täter immer noch eine Bedrohung waren und den Opfern und Brunner gefolgt sind.
 
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Zitat:Er ist tot und Du hackst auf ihm rum.


Das ist erstmal kein Argument. Nur weil er tot ist, hat er deshalb noch nicht alles richtig gemacht. Außerdem "hacke" ich auch in erster Linie an der Berichterstattung und an dem Urteil rum.

Zitat:Er hat Schülern geholfen, die ausgeraubt werden sollten, da ist es schon Notwehr durch den Raub. Die Täter waren noch da, es war immer noch eine Bedrohungssituation, meiner Meinung nach war es Notwehr, daß er zugeschlagen hat. Es war ja keine Situation da am Bahnsteig, wo nichts war, unbeteiligte, da waren die Opfer die Kinder und Brunner und eben die Täter, wenn die immer noch da sind und nicht abhauen, dann ist es immer noch eine Notwehrsituation.


Sie waren nicht in "Schlagweite", nicht in einer Angriffsposition.Sie sind durch eine andere Zugtür raus. Brunner hatte Zeit seine Jacke auszuziehen, dem Bahnfahrer mitzuteilen, dass es Ärger gibt, Zeit den Jugendlichen indirekt Schläge anzukündigen, und anschließend auf einen der beiden zuzulaufen, und ihm eine zu "verpassen" (Belege wurden von mir früher bereits verlinkt). Diese Art von "Prävention" ist keine Notwehr. Bis dorthin wurde keiner der beiden Täter handgreiflich, dass man hätte eingreifen müssen. Das war unnötig, ganz einfach.Wer die Grenze überschreitet zur Gewalt trägt Mitverantwortung.

Zitat:Es gibt sogar sowas wie überzogene Notwehr oder wie das heißt, wo das Opfer oder der Helfer sogar übermäßige Gewalt anwenden darf, wenn es in der Situation passiert, hab das jetzt nicht so im Kopf, das gibt es, damit das Opfer auch juristisch geschützt ist, weil es in der Situation in einer Ausnahmesituation ist und nicht so schnell einschätzen kann, was ist richtig und was nicht mehr. Kenn mich da nicht so aus.


Es war mehr eine Abreibung:"Ihr wollt es ja nicht anders". Nicht vollkommen unverständlich, weil die beiden sehr provoziert haben im Zug. Nur, angenommen, dass die zwei nicht zurückgeschlagen, sondern zur Polizei gelaufen wären, was wäre dann passiert? Ich hätte Brunner zwar nicht wegen Körperverletzung bestraft, weil die Situation nicht einfach war ,und er anders als ein Polizist keine Übung in einer solchen Situation hat, aber schlau war es nicht, und es katalysierte erst die Wut bei den späteren Tätern.

Zitat: Das Gericht hat es anscheinend auch so gesehen und entsprechend geurteilt. Es war nun mal keine Normalsituation, wo ein Mann zwei Jugendliche schlägt die nur rumstehen, sondern die eines Raubes, wo die Täter immer noch eine Bedrohung waren und den Opfern und Brunner gefolgt sind.

Noch wurde keiner ausgeraubt, also kann man auch nicht sagen, dass Räuber gestellt werden mussten, um ihnen Diebesgut abzunehmen. Noch wurde einer der beiden bis hierhin handgreiflich. Nach Ansicht von neutralen Zeugen (Bahn-Fahrer) sind sie nicht mal gefolgt, und selbst wenn, dann ohne direkte Gewaltandrohung. Die waren doch total perplex, als einer von ihnen plötzlich einen Schlag abbekam. Natürlich war die Situation komplex,
weshalb ich Brunners Schlag wie gesagt auch nicht juristisch belangt hätte. Falsch war es trotzdem. Und es verändert die Gesamtsituation erheblich.
Ein Kampfsport-Fan (bin ich selbst auch, das ist also kaum ein Vorwurf), der auf entsprechende Weise das Problem lösen wollte (das bekommt man jedoch eher nicht so beigebracht), ohne das eine direkte Notwendigkeit bestanden hätte, obwohl die Polizei bald da gewesen wäre. Er hat eben überreagiert, und die zwei Jugendlichen dann noch mehr. Aber selbst getötet haben sie ihn eben nicht in spezifischer Weise durch ihre Schläge und Tritte. Die Aufregung der Situation (während seines eigenen Schlages) allein wäre vielleicht schon genug gewesen, dass das Herz nicht mitmacht.

Ernsthaft gibt es andauernd Situationen, wo jugendliche Schläger viel brutaler vorgehen, unprovoziert zuschlagen, ohne vorher eine Faust ins Gesicht zu kriegen, und das Opfer mehr verletzen (Knochenbrüche, blutende Wunden usw.). Aber die hatten halt das Glück, dass der andere nicht herzkrank ist, und dass die Situation nicht erst in den Medien so eindeutig erschien. Ein Exempel halt, war zu erwarten.

LG PsiSnake
 
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