Ich glaube auch nicht, dass sich in Ö eine Mehrheit dafür finden würde.
Wir Österreicher sind zwar notorische Raunzer (für Germanen "Nörgler" ), aber letztendlich fügen wir uns den Gegenbenheiten
Es ist nicht immer ganz richtig von sich auf andere zu schliessen.
Ich bin nicht einmal sicher, dass das Volksbegehren die notwendigen Unterschriften zusammenbekommt, um im Parlament behandelt zu werden (dazu gibts viel zu wenig Unterstützung von den Medien).
Und selbst wenn, ist das noch lange kein Garant dafür, dass dann auch eine Volksabstimmung abgehalten wird, denn nur diese wäre rechtswirksam.
Es ist recht unwahrscheinlich daß auf diese Volksbegehren hin etwas bahnbrechendes Losgetreten wird, aber ich möchte auch in ein paar Jahren noch in Spiegel sehen können, ohne mir vorwerfen zu müssen nicht wenigstens meinen Arsch hochbekommen zu haben, um meine Unterschrift auf ein Stück Papier zu setzen.
Wobei ich gar nicht weiß, ob so ein Austritt juristisch überhaupt möglich ist.
Von daher....wenig Lärm um Nichts...
Da du besonders schlau zu sein scheinst, bist du bestimmt in der Lage folgendes zu lesen und zu begreifen :
"Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heißt es
in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
..."