Einfach Mensch
Sehr aktives Mitglied
Debitel ist doch Deutsch, oder?
hm, finde die Sache etwas verzwickt.
Ich habe unlängst selber einen Vertrag bei einer Telefongesellschaft geschlossen.
Zuerst per Telefon, bei dem das Gespräch aufgezeichnet wurde (und man mir das auch gesagt hat, und ich zustimmen musste)
Ist das hier auch der Fall gewesen?
Und extra hat man mir dann noch den Vertrag zugeschickt zum unterschreiben. Habe ihn unterschrieben und zurückgeschickt.
Ich hatte 14 tägiges Rücktrittsrecht.
(kommt wohl auf den Provider an, weiß nicht wie es gesetzlich in D. geregelt ist)
Im Grunde ist ein mündlicher Vertrag auch gültig.
Es kommt jetzt imho auch darauf an, ob es so ist dass die Firma beweisen muss, dass sie mündlich den Kunden aufgeklärt hat, oder der Kunde beweisen muss, dass das nicht passiert ist?
So gut kenne ich mich mit dem Gesetz nicht aus...
Evtl. kann man mit der Firma aber reden, und wie schon jemand geschrieben, versuchen auf kulantem Weg da wieder rauszukommen...da ja per Mail nochmal nachgefragt wurde wg. Unklarheiten, wg. 2 verschiedenen Informationen über den Vertrag; evtl. mit Androhung falls das nicht passiert, die Sache online zu stellen, um andere "Kunden" vor den Taktiken des Providers zu warnen...?
In D hat man generell ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Und zwar immer da,, wenn der Vertrag nicht im Geschäftslokal des Anbieters geschlossen worden ist, also an der Haustür, per Telefon oder Internet.
Der Käufer muss ausdrücklich über sein Recht aufgeklärt werden (Deshalb auch die Aufzeichnung des Telefonats).
Die Rücktrittsfrist beginnt in dem Moment, in dem der Käufer über sein Recht aufgeklärt wurde, also in deinem Fall mit dem Telefonat.
Der Rücktritt muss immer schriftlich erklärt werden. Wobei auch ein Fax anerkannt wird. Wichtig ist die Unterschrift. (Bei einer Mail ist die Zustellung, also der Eingang nicht zwangsläufig gewährleistet.)
Die Telefonprovider haben alle in den Vertragsunterlagen einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht stehen. Meist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, also im Kleingedruckten. Was aber juristisch ausreichend ist. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Verbraucher wenigstens seine elementaren Rechte kennt.
Klar kann man versuchen Druck auszuüben. Aber die Sachlage ist so klar, dass das nicht wirklich was bringen wird.
Was ich empfehlen würde, ist eine Vertragsänderung auf einen preiswerteren Tarif und die damit verbundene Verlängerung um 2 Jahre zu akzeptieren.
crossfire