Prinzipiell sind für mich die Beweggründe von Hr. Bundeskanzler Gusenbauer unwichtig, ober er nun auf Stimmenfang geht oder nicht, hauptsache es wird die Möglichkeit einer Volksabstimmung gegeben, danach kann sich keiner mehr beschwerden, falls die Mehrheit für einen EU-Reformvertrag stimmt.
Da es diesbezüglich sehr viel Zweifel und Unzufriedenheit in der Bevölkerung vorherrscht und in der Bundesverfassung verankert ist, dass das Recht vom Volk ausgeht ist auch tatsächlich das Volk zu befragen, das gilt für mich. Jurisitische Spitzfinderei, warum man das Volk ja doch nicht befragen soll, ist für mich uninteressant, denn für das Volk sollen die formulierten Grundzüge der Verfassung gelten, wo ja scheinbar Österreich eine demokratisch Republik ist, dass Recht vom Volk ausgeht.
Egel nun welche Motive nun Hr. Bundeskanzler Gusenbauer hat, nun doch in Erwägung zu ziehen, dass abgestimmt wird, er hat das Richtige getan. Das Volk ist zu vertreten und nicht Übereinkommen zweier Parteien, so sehe ich das, nur wie es dann weitergeht, wenn Österreich dagenstimmt, ist dann interesant.
Aufgrund der Gegenstimme Irland hat die EU zu veranlassen, dass in alle EU Ländern es eine Volksabstimmung geht, nur so kann die EU reines Gewissens dann behaupten, dass die EU-Länder mit überwiegender Mehrheit den EU-Reformvertrag annehmen.
Ritter Omlett