Jovannah
Sehr aktives Mitglied
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Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung ist, bzw sollte im Rechtssystem das höchste Rechtsgut sein
Ja. Und um dieses jemandem gewähren zu können.....
DAZU gestellt das Recht auf seelische Unversehrtheit. Das Recht, sich ausdrücken zu dürfen, gehört, verstanden und klar signalisiert berücksichtigt zu werden.
Dieses Recht widerum kann nicht gegeben werden, wo Eigenmangel und Schmerz zu gross sind.
Also....DAZU das Recht, seinen Schmerz erzählen zu dürfen....angehört und verstanden zu werden. Alternativen finden zu können....in Wechselwirkung mit anderen.
Das Recht für sich (körperlich und seelisch) sorgen zu dürfen.
Das widerum kann niemand gewähren, der gerade selbst stark für sich sorgen muss.
Also das Recht, sich abgrenzen zu dürfen....bis das eigene WohlHabend sein wieder ausreichedn gespürt ist, aktuell wieder ausreichend freie Ressourcen zur Verfügung stehen. Das Recht sagen zu dürfen....ich respektiere deine Bedürfnisse UND ich kann sie (gerade) nicht gut für mich erfüllen.
Das kann jemand schwer geben der sich in akuter Not fühlt und sich vor Mauern wähnt. Also DAZU das Recht dann weiter schauen zu dürfen, WO aktuell gut Ressourcen frei sind.....das Recht bitten zu dürfen und zu schauen, wo etwas freiwillig und gut kommen, geschenkt werden kann.
Das kann aber nur geben der weiss, dass er nicht nur und immer stark sein kann. Der/die daruch spürt, was er/sie gerade tatsächlich gut und gerne geben kann. Wer seine eigenen Gefühle und Bedürfnisse und Ressourcen, Potentiale, spürt....damit immer besser für sich um zu gehen gelernt hat.
Der sein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung spürt....bei sich und anderen...und an erkennt. Lebt.
Jo