Versprechen anderer fordern?

Werbung:
Klar der Meinung bin ich auch, es hängt vom Versprechen ab:

Verspricht dir jemand, z.B:300 Euro die du ihm geborgt hast, zurückzugeben, würde ich diese Person sehr wohl darauf ansprechen

Geht es eher um kleinere Versprechen.....naja es kommt halt wirklich darauf an
 
Hallo Ihr Lieben,

vielleicht hatte ich heute morgen zu wenig Kaffee oder bin einfach neben der Spur..."gggg"

Nein - kein Versprechen, welches man juristisch einfordern könnte.

Z.B. eine oder ein Bekannter malt Bilder und sagt dir, das er/sie für dich auch eins malt.l

Du wartest, freust dich drauf und da kommt nix.....

Was tun?

:liebe1:
Drosselbart
 
@ lieber Drosselbart

Sicherlich hast auch Du schon gemerkt, das Künstler ein anderes Zeitgefühl haben...
Ein Bild zu malen, kann ruckzuck gehen...es soll Künstler gegeben haben, die am Tag mehrere Bilder auf´s Papier bringen; andere starren tagelang auf das weisse Blatt...

Und so ist es bei allen Künstlern...egal ob Bildhauer, Maler oder Patchworker...

Gut Ding will Weile haben...

Aber vielleicht ist Dir nur so gesagt worden, das auch Du ein Bild bekommst, damit "Ruhe" einkehrt?

Keine Ahnung, ich würde in so einem Fall nicht auf ein Einlösen beharren!

Lieben Gruß von Antenne
 
ich würde mal so"zart" erinnern ,dann aber ,wenn keine reaktion kommt ,es versuchen "zu vergessen" und mir denken na gut dann halt nicht*g*
 
Ja da hat Antenne recht


Auch ich selbs erstelle gute Bilder, jedoch geht es nicht jeden Tag und nicht auf die Minute....es kommt immer auf die momentane Verfassung an....

Da rate ich dir, hab ein bisschen Geduld......
 
Hallo Ihr Lieben,

das kleine Kind in Drosselbart hat mal wieder eine Frage....
:banane: :banane: :banane:

Wenn euch von Anderen ein Versprechen gegeben worden ist,
und dieses aber nicht erfüllt wird - fordert ihr dies ein oder ignoriert ihr dies nach einer gewissen Zeit einfach und zieht des Weges.....

Drosselbart

Huhu :)

Eine sehr gute Frage.
Gleichermaßen schwierig zu beantworten.
Früher hätte ich wohl darauf herum geritten, aber jemanden zu zwingen etwas zutun wäre wohl genauso ein falsches Verhalten, wie etwas zu versprechen von dem ich nicht einmal mit Bestimmtheit behaupten kann, dass ich es bereit bin einzuhalten.
In jedem Falle würde ich das Gespräch suchen und meine Meinung diesbezüglich "sachlich" zum Besten geben.
Einfach drüber hinweg sehen würde ich wohl nicht.
Letztendlich kommt es jedoch auch immer ganz darauf an, um was es sich handelt.

Versprechungen sind allgemein gesehen eine ziemlich kuriose Sache.
Entweder ich tu es oder ich lass es, meiner Meinung nach bedarf es da keiner großen Rederei.
Ich selbst habe aufgehört Dinge zu versprechen, denn ich kann ja nicht in die Zukunft sehen, sondern bin nur ein Mensch und nicht Gott.
Vielmehr sage ich dann, dass ich es versuche aber keinesfalls geb ich dafür Garantie ab.
Das Wichtigste ist, dass ich es aus freien Stücken heraus tue und nicht aus niedrigeren Beweggründen.
Sei es, dass es der andere verlangt oder das ich mir dadurch etwas verspreche.

Liebe Grüße
Hamied:liebe1:
 
Werbung:
Hallo Ihr Lieben,

vielleicht hatte ich heute morgen zu wenig Kaffee oder bin einfach neben der Spur..."gggg"

Nein - kein Versprechen, welches man juristisch einfordern könnte.

Z.B. eine oder ein Bekannter malt Bilder und sagt dir, das er/sie für dich auch eins malt.l

Du wartest, freust dich drauf und da kommt nix.....

Was tun?

:liebe1:
Drosselbart

Ah, da kommt schon Licht ins Dunkel.
Da ich selbst auch zeichne, versteh ich den anderen Part vielleicht etwas.
Es gibt Phasen in denen man förmlich dazu gelenkt wird und den Stift/Pinsel etc nicht aus der Hand legen kann, weil alles in einem verlangt zu zeichnen/malen/schreiben.
Dann widerum gibt es Phasen in denen man gerne möchte oder soll, aber es kommt irgendwie nichts.
Das hat wohl garnichts mit dir zutun, sondern viel mehr mit dem Kreativitätsschub *g*.
Vielleicht soll es ja auch ein besonderes Werk werden und genau deshalb nimmt es viel Zeit in Anspruch.
Hak einfach mal vorsichtig nach ;)

Liebe Grüße
Hamied :liebe1:
 
Zurück
Oben