Verschwörungstheorien oder: die BRD existiert nicht.

Der Magier

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Habt ihr schon jan van helsing`s Bücher gelesen??
Ist auch echt krass. Oder Operation 9/11 von Gerhard Wisnewski?
oder das grösste Geheimnis von David Icke??
Super Bücher. :rolleyes:
 
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Erklärung zur Nichtexistenz der BRD





Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949):

· S. 5 Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen…“.

· S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.



S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.

· S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.5.1949 um 24 Uhr

in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen.



Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II (Hermes Verlag) folgendes niedergeschrieben:



S. 9 „Was ist ein Staat?“

„Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung).



S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?“

„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind).“



S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet?“

„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet , also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.“



S. 14 Pkt. 33 „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt?“

„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“
 
Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.



Schlußfolgerung aus dem bisher vorgetragenem:



Es ist festzustellen, daß das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut ( Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9) darstellt.
(siehe auch: - Frankfurter Dokumente 01.07.1948

- Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.05.1949)



Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147.

Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor: Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, daß das
Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.

Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913
ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.08.2002, BGBl.2002 T. I, S. 3322).



Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.04.1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmißverständlich im Art. IV :
„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, daß die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“



Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.“

Damit sollte bewiesen sein, daß die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein

besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war.

Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.07.1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.07. 0:00 Uhr 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es (GG) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluß und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen.

Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage

(Az. S 72 Kr 433/93) vom 19.05.1992. In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.“
 
Ersatzweise, um es anders zu beweisen, daß die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, daß der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.09.1990 (vom 31.08.1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom

16.10.1990 BGBl. II zum 29.09. 1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Bassis des aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 beizutreten.

Also hätte seit dem 18.07.1990 spätestens seit 29.09.1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten (ehemalige DDR [russisches Besatzungsgebiet]).



Hierzu die Beweise:

Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1



„Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“
„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“

· „Sie, (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“

„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“


Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, daß Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.

Dies ist mit Wirkung vom 23.09.1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff.

Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.10.1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten, da dieses spätestens seit dem 29.09.1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, daß der Art. 23 GG schon seit dem 18.07.1990 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93.



Im Vertrag über abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.10.1990) lautet es im

Artikel 1, Abs. 1 „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“



Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates (ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52)

Artikel 7, Abs. e) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.









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Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02.10.1990 ist festgehalten:

Vorwort Abs. 6
„ In der Erwägung, daß es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren.



Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor

Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in

bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.



Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, daß Deutschland nicht souverän ist.

Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht.

Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.08.1919 gibt und seit dem 23.05.2004 einen Landtag im Freistaat Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.11.1920, ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsfähig.
 
Hat zwar nichts mit der CIA zu tun aber ich dachte das es dich interessieren könnte. :)

Liebe Grüsse
der Magier :zauberer1
 
Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.08.1919 gibt und seit dem 23.05.2004 einen Landtag im Freistaat Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.11.1920, ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsfähig.

Da fühlt man sich doch gleich wieder so richtig reichsdeutsch, so groß, so preußisch, so überlegen. Vielleicht kann man sich ja auch noch irgendwie das Kaiserreich wieder zusammenkonstruieren, wenn man schon dabei ist.
 
Hmm...,entweder ein blöder kettenbrief oder ein schlechter Witz eines NPD-Politiker´s.
Was es nun ist weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht denn es ist blödsinn.

Was mich aber interessiert ist ob hier jemand Sehnsucht hat.

†Alyson†
 
Déguórén;318144 schrieb:
Da fühlt man sich doch gleich wieder so richtig reichsdeutsch, so groß, so preußisch, so überlegen. Vielleicht kann man sich ja auch noch irgendwie das Kaiserreich wieder zusammenkonstruieren, wenn man schon dabei ist.

der thread is zwar schon echt alt ..., aber das obige zitat paßt so schön zu dem folgendem bericht

STUDIE
Jeder Zweite hält Deutschland für eine Weltmacht

Selbstbewusstsein oder Größenwahn? Die Hälfte der Deutschen hält ihr Land laut einer neuen Umfrage für eine Weltmacht - das Ausland sieht das deutlich anders.
(...)

Hamburg - Es ist das zweite Mal, dass die Bertelsmann-Stiftung rund 9000 Bürger in neun Ländern zur Weltmachtrolle einzelner Länder befragte.
Und wie bei der ersten Befragung 2005 demonstrieren die Deutschen eine deutliche Selbstüberschätzung ihrer Rolle in der Welt.
www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,522982,00.html

... scheint wohl eindeutig damit zu tun zu haben, daß wir deutschen tatsache immer noch bürger des dt. reiches sind.
... das is ja wohl echt ein leicht schizophrener zustand - würde mich nicht wundern wenn die psychischen erkrankungen deutlandweit über die zeit/generationen zunehmen würden.
... echt schlimm, wenn da leichen im keller liegen.

... aber wäre ja abwegig sowas auf eine quasi verleugnete/verschleierte identität zurückzuführen - würde ja fast an selbstbetrug grenzen - würd mich auch krank machen.

... was tut man also am besten??
entweder schön den deckel zu halten oder die alte kiste (sarg) mal aufmachen.....,

dabei muss ich ja fast willkürlich an die auferstehungsgeschichte denken.
da könnt man dann ja sagen/folgern:
d-land ist gekreuzigt worden ...., und das stimmt auch noch fast.
... denn ein kreuz unterteilt ein gebiet in vier teile ...oder auch besazungszonen genannt.

.. das würde dann natürlich auch die gnadenlose selbstüberschätzung nahezu jeden zweiten deutschen bürgers erklären.
 
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