Verschiedene Länder - Verschiedene Strafen

hallo, es gibt doch so viele Länder auf der Welt, aber in fast jedem gibt es andere Auswertungen für Strafen.
Nehme wir z.B. Amerika, dort gibt es die Todesstrafe, in Deutschland und Österreich nich. In China und Japan gibt es sie auch .. und viele Leute sagen, dass es wichtig ist, dass es die Todesstrafe gibt und manche sagen widerum, dass es einfach bestialisch ist und abgeschafft..
ich wollte einmal fragen wie IHR dazu steht :)
meiner meinung ist es zum Beispiel ein Unterschied ob man A jemanden unabsichtlih ermordet (überfährt) oder ob man B 30 Leute niedersticht :confused:
ersteres is schlimm, ja, aber das zweite erhält ungefähr diesselbe Strafe und DAS is ungerecht! ich finde DA gehört die Todesstrafe, denn niemand tötet unabsichtlich so viele Menschen! DAS ist bestialisch, die Todesstrafe dafür dann wieder gerecht .. oder nicht? :confused:

Man kann per Definition niemanden "unabsichtlich ermorden".

Ansonten: Contra Todesstrafe
 
Werbung:
Heute kam um 12 Uhr die Sendung "Richter Hold" auf Sat 1.
Da hat die Ehefrau mit der Geliebten und der eigenen Tochter gemeinsam den eigenen Ehemann ermorden wollen.
Der Ehemann betrog seine Frau mit seiner Stief-Tochter und einer anderen Frau, die er im Wellness-Urlaub kennen gelernt hatte.
Richter Hold gab der Ehefrau lebenslänglich, der Tochter 8 Jahre und bei der Geliebten war ich kurz auf dem WC, daher verpasst. Bei solchen Verhältnissen bekommt man einen leichten Drang, sich zu erleichtern.

Ich hätte der Ehefrau z.B. niemals lebenslänglich gegeben, da der Ehemann wahrlich ein Schuft ist. Als Richter Hold ihn fragte, warum er auch noch mit der Stieftochter deren Mutter betrogen hat, sagte er, er möge sich das süsse Stückchen mal anschauen, das läge ja wohl auf der Hand.
Der Mann hat die Frauen auf die Palme getrieben. Da gibt man der Ehefrau doch nicht lebenslänglich und ihrer Tochter auch noch 8 Jahre.
Klar ist, dass in so einem Fall alle 3 Frauen schuldig sind, der Mann aber dem in nichts nachsteht.
Ich hätte z.B. der Ehefrau 5 Jahre, ihrer Tochter und der Geliebten 2 Jahre gegeben. Die kurzen Freiheitsstrafen wären dann die Strafe für den Mann, weil er laufend Menschen betrogen und sie auf die Palme getrieben hat.
In den USA hätten die Frauen wahrscheinlich die Todesstrafe bekommen, was noch schlimmer gewesen wäre.
Und in Süd-Ost-Asien und Afrika hätte man die Frauen, alleine schon weil sie einen Mann ermorden wollten, lebendig gesteinigt.

LG
Justi


vollkommen deiner meinung ..... :wut1: das ist total falsch was manche da machen
 
Man kann per Definition niemanden "unabsichtlich ermorden".

Ansonten: Contra Todesstrafe

oh doch... stell dir mal vor du sitzt im Auto und fährst im richtigen Tempo eine Seitenstraße entlang... dann springt da ein jugendlicher vors auto wegen einer mutprobe wo es darum geht vor dem Auto über der Straße zu sein ... du kannst nicht bremsen und er ist tot
sowas nenn ich unabsichtlicher Mord :thumbup:
 
oh doch... stell dir mal vor du sitzt im Auto und fährst im richtigen Tempo eine Seitenstraße entlang... dann springt da ein jugendlicher vors auto wegen einer mutprobe wo es darum geht vor dem Auto über der Straße zu sein ... du kannst nicht bremsen und er ist tot
sowas nenn ich unabsichtlicher Mord :thumbup:

Das ist ein Unfall. :)
Es ist dann Mord, wenn die "Absicht" zum Töten da ist.
 
Das ist ein Unfall. :)
Es ist dann Mord, wenn die "Absicht" zum Töten da ist.

mag sein, aber das gericht sieht da anders wenn kein beweis für etwas anderes vorliegt, die strafe ist trotzdem da, unfall oder Mord
es sind imer die Autofahrer schuld, vielleicht sollten sich auch einmal die Fußgänger genauer nach einem auto umsehen das ihn ihrer Nähe ist :ironie:
 
Tut mir leid aber das was du beschreibst, ist so nicht richtig.

Ein Tötungsdelikt ist noch lange kein Mord. Es ist sogar sehr schwierig Mord von Totschlag abzugrenzen um nur mal zwei Delikte zu nennen.

Mord muss "Mordmerkmale" aufweisen, bzw wenigstens eins. Das können die vielzitierten "niederen Beweggründe" sein, aber der Tatbestand kann auch erfüllt sein, wenn das z.B. "arg- und wehrlos" war, also Heimtücke vorlag oder gemordet wird, um eine andere Straftat zu vertuschen. Es gibt noch ein paar mehr Merkmale. Lebenslange Haftstrafe.

Dann gibt es den Totschlag-§, der besagt, dass derjenige, der einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein, Totschläger ist. Mindesthaftstrafe 5 Jahre.


Dann gibt es noch die fahrlässige Tötung. Haftstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Wenn nun jemand z.B. 50 fährt, wo 50 erlaubt ist, nicht besoffen oder auf Droge ist und ihm jemand vors Auto springt und dabei stirbt, dann wird derjenige vermutlich sogar straffrei ausgehen, abgesehen von der Strafe, dass er einen Menschen auf dem Gewissen hat, was er sich sicherlich auch nicht ausgesucht hat.
 
Tut mir leid aber das was du beschreibst, ist so nicht richtig.

Ein Tötungsdelikt ist noch lange kein Mord. Es ist sogar sehr schwierig Mord von Totschlag abzugrenzen um nur mal zwei Delikte zu nennen.

Mord muss "Mordmerkmale" aufweisen, bzw wenigstens eins. Das können die vielzitierten "niederen Beweggründe" sein, aber der Tatbestand kann auch erfüllt sein, wenn das z.B. "arg- und wehrlos" war, also Heimtücke vorlag oder gemordet wird, um eine andere Straftat zu vertuschen. Es gibt noch ein paar mehr Merkmale. Lebenslange Haftstrafe.

Dann gibt es den Totschlag-§, der besagt, dass derjenige, der einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein, Totschläger ist. Mindesthaftstrafe 5 Jahre.


Dann gibt es noch die fahrlässige Tötung. Haftstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Wenn nun jemand z.B. 50 fährt, wo 50 erlaubt ist, nicht besoffen oder auf Droge ist und ihm jemand vors Auto springt und dabei stirbt, dann wird derjenige vermutlich sogar straffrei ausgehen, abgesehen von der Strafe, dass er einen Menschen auf dem Gewissen hat, was er sich sicherlich auch nicht ausgesucht hat.

wenn ich jetzt aber nicht dumm ibn und dem den ich ermorden will ein Messer hinwerfe und sage er soll sich wehre? ist eigentlich kein Mord mehr, Mord (wie du auch gesagt hast) IST ja eigentlich nichts anderes als jemanden zu töten der vollkommen wehrlos ist, ist hier nicht mehr der Fall

wenn ich jemanden unabsichtlich überfahre den ich ohnehin immer schon gehasst habe (er ist vor mein auto gelaufen) und die polizei findet raus, dass ich den immer schon gerne tot sehen wollte ... natürlich sind das nur gedanken und werden falscdhh verstanden, aber sie sind da
dann wrde ich trotzdem 20 Jahre lang eingesperrt, und das alles nur weil der eine mal nicht aufgepasst hat... :tomate:
 
wenn ich jetzt aber nicht dumm ibn und dem den ich ermorden will ein Messer hinwerfe und sage er soll sich wehre? ist eigentlich kein Mord mehr, Mord (wie du auch gesagt hast) IST ja eigentlich nichts anderes als jemanden zu töten der vollkommen wehrlos ist, ist hier nicht mehr der Fall

Die "Wehrlosigkeit" ist ein Tatbestandsmerkmal, das erfüllt sein kann. Also auch wenn du dem jetzt eine Waffe gibst und ihn zum Beispiel einfach aus Lust am Töten umbringst, vielleicht findest du das sogar noch besser, wenn er sich wehrt, könnte das trotzdem Mord sein.
Aber tröste dich, Mord von Totschlag abzugrenzen, ist eine der schwierigsten Dinge im Strafrecht. ;)

wenn ich jemanden unabsichtlich überfahre den ich ohnehin immer schon gehasst habe (er ist vor mein auto gelaufen) und die polizei findet raus, dass ich den immer schon gerne tot sehen wollte ... natürlich sind das nur gedanken und werden falscdhh verstanden, aber sie sind da
dann wrde ich trotzdem 20 Jahre lang eingesperrt, und das alles nur weil der eine mal nicht aufgepasst hat... :tomate:

Das ist natürlich sehr konstruiert aber so ein Justizirrtum könnte dann in so einem Fall vorkommen. Und in den USA sind es dann nicht die 20 Jahre, sondern im falschen Bundesstaat die Giftspritze.
 
Die "Wehrlosigkeit" ist ein Tatbestandsmerkmal, das erfüllt sein kann. Also auch wenn du dem jetzt eine Waffe gibst und ihn zum Beispiel einfach aus Lust am Töten umbringst, vielleicht findest du das sogar noch besser, wenn er sich wehrt, könnte das trotzdem Mord sein.
Aber tröste dich, Mord von Totschlag abzugrenzen, ist eine der schwierigsten Dinge im Strafrecht. ;)



Das ist natürlich sehr konstruiert aber so ein Justizirrtum könnte dann in so einem Fall vorkommen. Und in den USA sind es dann nicht die 20 Jahre, sondern im falschen Bundesstaat die Giftspritze.

ja schon aber da ist ja wieder etwas... nimm dir mal das Gegenteil: ich ermorde jemanden weil es mir einfach Spaß macht ... und lasse es aber wie einen Unfall aussehen (ich stell das total geschickt an..) dann wäre das in amerika wahrscheinlich die Spritze oder ich werde auf den Elektrischen Stuhl gesetzt aber hier in Österreich könnte es sogar sein wenn ich es gut mache, dass ich fast ohne Strafe davonkommen

aber eines sage ich immer: Es gibt kein perfektes Verbrechen :) und wenn jetzt jemand sagt das stimmt nicht muss ich nochwas sagen: Ich sage das deswegen weil Das Verbrechen an sich ein Zeichen dafür ist, dass NICHT alles perfekt ist :)

liebe Grüße Vrenii ;)
 
Werbung:
hallo, es gibt doch so viele Länder auf der Welt, aber in fast jedem gibt es andere Auswertungen für Strafen.
Nehme wir z.B. Amerika, dort gibt es die Todesstrafe, in Deutschland und Österreich nich. In China und Japan gibt es sie auch .. und viele Leute sagen, dass es wichtig ist, dass es die Todesstrafe gibt und manche sagen widerum, dass es einfach bestialisch ist und abgeschafft..

Nach meiner persönlichen Auffassung trägt die in den USA gängige Todesstrafe erheblich zur hohen US-amerikanischen Kriminalitäts- und Mordrate bei. Auch die Kriegsbereitschaft ist in den USA besonders gravierend (Irakkrieg).

Nationen, die das Töten von Menschen durch Menschen gesetzlich legitimieren, schmälern die universelle Unantastbarkeit und Achtung des Lebens und dessen Wertes. Diese äußeren Umstände pressen sich in die Psyche des Kollektivs, so dass moralische Hemmschwellen reduziert werden und das Töten und Morden im Allgemeinen weniger blockiert wird, denn das in den Seelen angelegte Tötungstabu erfährt durch die öffentlich-staatliche Legitimation des Tötens eine immense Lockerung.

Auch sprechen zuweilen auftretende Justizirrtümer dafür, die Todesstrafe zu verneinen, denn selbige bringt unwiderrufliche Konsequenzen mit sich, die bei einem Fehlurteil fatal wären!

Letztlich haben wir im Grundgesetz die Menschenwürde und den Wert des Lebens definiert und sollten diese sozialen Strukturen nicht wieder relativieren, indem Ausnahmen beim Töten gemacht werden und Grenzen verwischen können. Ansonsten finden wir uns vielleicht bald in mittelalterlichen Zuständen wieder, in denen manche Menschen bestialisch getötet werden durften (Inquisition, Folter, Hexenverbrennungen etc.), andere wiederum nicht. Nein, das Leben an sich soll unantastbar und erhalten bleiben!
 
Zurück
Oben