Verfehlte Emanzipation der Frau?

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Liebe Skorpina - unsere Beiträge haben sich überschnitten. Ich werde auf deinen noch heute eingehen - aber später, hier ist es inzwischen 5.53 Uhr AM und mir fallen die Augen zu.

Im übrigen wünsche ich dir und allen Foris ein besinnliches Neues Jahr 2016! (Das astronomische und astrologische Jahr beginnt ja heute, nachdem die Tag - und Nachtgleiche gerade stattgefunden hat - bei euch Frühlingsbeginn, hier Herbstanfang.
bis dann...
 
[QUOTE="Mahuna, "Mein Bauch gehört mir" ist hier noch nicht angekommen.
Alles Liebe![/QUOTE]

Mit allem was du sagst hast du Recht, nur dieses kleine Sätzchen "mein Bauch gehört mir" Da hab ich großes Bedenken.Damit du es richtig verstehst, er gehört auch nicht dem Mann!
Wenn ein Kind entsteht, ist es vom allerersten Moment beseelt, also ein Mensch.
Und dieser Mensch will aus eigenem und aus Gottes Willen geboren werden. Wer hat da ein Recht einzugreifen? "Dein Bauch" hat in diesem Moment die Aufgabe übernommen, dieses Wesen was darin heranwächst mit allen Kräften zu schützen,
auch gegen den Willen des Mannes.
in Liebe Gida
 
Liebe Gida:sneaky:

Und dieser Mensch will aus eigenem und aus Gottes Willen geboren werden. Wer hat da ein Recht einzugreifen? "Dein Bauch" hat in diesem Moment die Aufgabe übernommen, dieses Wesen was darin heranwächst mit allen Kräften zu schützen,

Ich stimme dir zu, jedoch gibt es - wie immer im Leben - Ausnahmen.

Was ist mit der Frau, die gegen ihren Willen geschwängert wird? Hat die nicht das Recht, sich gegen das Kind eines Vergewaltiger zu stellen?

Letztlich sollte jede Frau uneingeschränkt die Hoheitsrechte über ihren Körper haben, besonders bei Übergriffe der sexuellen Selbstbestimmung. Frauen dürfen nicht instrumentalisieret werden, um das Recht von wem auch immer, Mann, Kind höher einzuschätzen. Auch nicht wegen religiösen Überzeugungen. Im Zweifel liegt die Entscheidungsgewalt bei der Frau selbst. Und du fragst wer das Recht hat einzugreifen, das passiert doch tagtäglich mit künstlicher Befruchtung. Leihmutterschaft und noch ganz andere Ausuferungen. Die ´ethischen´ Begriffe haben sich längst gewandelt.

Wenn die Emanzipationsbewegung der letzten 50 Jahre zu irgendwas gut war, dann zur Stärkung der Selbstbestimmung


Viele Grüße
 
Was ist mit der Frau, die gegen ihren Willen geschwängert wird? Hat die nicht das Recht, sich gegen das Kind eines Vergewaltiger zu stellen?
eindeutig: NEIN, was kann denn das Kind dafür? Dafür muss dann das Kind auch noch sterben, ist da nicht vorher schon genug Leid entstanden?

Und du fragst wer das Recht hat einzugreifen, das passiert doch tagtäglich mit künstlicher Befruchtung. Leihmutterschaft und noch ganz andere Ausuferungen. Die ´ethischen´ Begriffe haben sich längst gewandelt.

das ist etwas anderes als ein bereits lebendes Wesen zu töten!

Selbstverständlich muss situationsbedingt geholfen werden. Im schlimmsten Fall muss eine andere Person gefunden werden die sich um das Kind kümmert, wenn die Mutter nicht in der Lage dazu ist!

Es gibt zig Möglichkeiten Probleme zu lösen. Ein Kind zu töten ist keine Lösung!
 
eindeutig: NEIN, was kann denn das Kind dafür? Dafür muss dann das Kind auch noch sterben, ist da nicht vorher schon genug Leid entstanden?



das ist etwas anderes als ein bereits lebendes Wesen zu töten!

Selbstverständlich muss situationsbedingt geholfen werden. Im schlimmsten Fall muss eine andere Person gefunden werden die sich um das Kind kümmert, wenn die Mutter nicht in der Lage dazu ist!

Es gibt zig Möglichkeiten Probleme zu lösen. Ein Kind zu töten ist keine Lösung!
Wie würdest Du diese Frau unterstützen, dass sie fähig ist, das Kind des Vergewaltigers in sich, während der Schwangerschaft so zu lieben, wie es das Kind verdient?
 
Wie würdest Du diese Frau unterstützen, dass sie fähig ist, das Kind des Vergewaltigers in sich, während der Schwangerschaft so zu lieben, wie es das Kind verdient?

vorallem wenn es noch aussieht wie der Vergewaltiger und sie schaut jedesmal in dessen Gesicht.....

Unabhängig davon halte ich die Regelung "bis einschl. 3.Monat ist Abbruch möglich" für eine gute.
Ich unterstürtze das sehr wohl.
 
vorallem wenn es noch aussieht wie der Vergewaltiger und sie schaut jedesmal in dessen Gesicht.....

Unabhängig davon halte ich die Regelung "bis einschl. 3.Monat ist Abbruch möglich" für eine gute.
Ich unterstürtze das sehr wohl.
@schreib
Soweit ich schreib verstanden habe, würde die Mutter nicht lange in das Gesicht des Kindes sehen brauche, weil sie es ja weggeben könnte.

ABER die Schwangerschaft ... so ein bedeutender Zeitraum!
Ich verstehe nicht, wie schreib das einer Frau zutrauen will, neun Monate lang dieses Kind in sich zu tragen, zu nähren? Wie soll diese Frau dem Kind Liebe geben können, während dieser Zeit? :unsure::cautious:

Und ... wieder etwas, das ich mir selbst nicht zutrauen würde.
Also heute lerne ich ja viel über mich. :D
 
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Soweit ich schreib verstanden habe, würde die Mutter nicht lange in das Gesicht des Kindes sehen brauche, weil sie es ja weggeben könnte.

doch sie hat vielleicht das Gefühl das der Vergewaltiger immer noch in ihr steckt...

mir tut das Kind nur leid, theoretisch bräuchte es von Anfang an einen Psychiater an der Seite.
Das Lebensthema des Kindes entsteht bei der Zeugung, und was kommt dabei wohl raus?
Und wenn es dann noch, wie manche meinen, von Anfang an beseelt ist, die arme Seele leidet dann 9 Monate bereits.
ich mag jetzt nicht weiterdenken.........
 
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