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TouchforHealth
Guest
um es nochmal klarzustellen, dieses urteil wiederspricht der deutschen verfasssun: gelichheit vor dem gesetz!. kinder von harz4 empfänger sind höchstrichterlich als ungleich zu kinder besserverdieneden erklärt worde. das ist aushebelung der deutsche verfassung, schon etwasmekwürdig!
shimo
Nein, wiederspricht es nicht.
Wenn der Grundfreibetrag und das Kindergeld zusammen steuerlich freigestellt wäre, dann ja.
Ist es aber nicht, es gibt hier nur ein entweder oder, kein zusammen, warum auch immer. Noch lustiger, das FA entscheidet darüber, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist. In der Vergangenheit waren hierzu auch genügend Diskussionen darüber, dass beides steuerlich freigestellt werden sollte, ist es aber bisher nicht. Und solange das nicht so ist, würde man tatsächlich den Hartz4ler besser stellen, wenn man ihn obendrauf das Kindergeld gibt und den Steuerpflichtigen nur die Wahlmöglichkeit belässt.
Wie gesagt, dann müsste auch für den Steuerpflichtigen der Grundfreibetrag und das Kindergeld steuerfrei gestellt werden und das ist es halt nicht.
Daher ist das Urteil richtig, auch wenn es für uns unverständlich scheint und zwar auf der Basis, ist ja Kindergeld, sollte für die Kinder sein.
Das andere, dass Kinder von Besserverdiener (über 60.000 Euro/Jahr) mehr wert sind, (Grundfreibetrag über 7000 Euro/Jahr) als die Kinder von weniger Verdiener, ist eine Sauerei. Ohne wenn und aber, hat aber mit diesem Urteil auch nichts zu tun. Es ist eine steuerrechtliche Sache und zeigt nur auf, das tatsächlich Besserverdiener hier in DE besser gestellt sind, ohne wenn und aber. Wurde und wird aber auch kritisiert.