Verfassugsgerich genehmigt ausdrücklich Verfassungsbruch!

um es nochmal klarzustellen, dieses urteil wiederspricht der deutschen verfasssun: gelichheit vor dem gesetz!. kinder von harz4 empfänger sind höchstrichterlich als ungleich zu kinder besserverdieneden erklärt worde. das ist aushebelung der deutsche verfassung, schon etwasmekwürdig!

shimo

Nein, wiederspricht es nicht.
Wenn der Grundfreibetrag und das Kindergeld zusammen steuerlich freigestellt wäre, dann ja.

Ist es aber nicht, es gibt hier nur ein entweder oder, kein zusammen, warum auch immer. Noch lustiger, das FA entscheidet darüber, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist. In der Vergangenheit waren hierzu auch genügend Diskussionen darüber, dass beides steuerlich freigestellt werden sollte, ist es aber bisher nicht. Und solange das nicht so ist, würde man tatsächlich den Hartz4ler besser stellen, wenn man ihn obendrauf das Kindergeld gibt und den Steuerpflichtigen nur die Wahlmöglichkeit belässt.
Wie gesagt, dann müsste auch für den Steuerpflichtigen der Grundfreibetrag und das Kindergeld steuerfrei gestellt werden und das ist es halt nicht.

Daher ist das Urteil richtig, auch wenn es für uns unverständlich scheint und zwar auf der Basis, ist ja Kindergeld, sollte für die Kinder sein.

Das andere, dass Kinder von Besserverdiener (über 60.000 Euro/Jahr) mehr wert sind, (Grundfreibetrag über 7000 Euro/Jahr) als die Kinder von weniger Verdiener, ist eine Sauerei. Ohne wenn und aber, hat aber mit diesem Urteil auch nichts zu tun. Es ist eine steuerrechtliche Sache und zeigt nur auf, das tatsächlich Besserverdiener hier in DE besser gestellt sind, ohne wenn und aber. Wurde und wird aber auch kritisiert.
 
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Nein, wiederspricht es nicht.
Wenn der Grundfreibetrag und das Kindergeld zusammen steuerlich freigestellt wäre, dann ja.

Ist es aber nicht, es gibt hier nur ein entweder oder, kein zusammen, warum auch immer. Noch lustiger, das FA entscheidet darüber, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist. In der Vergangenheit waren hierzu auch genügend Diskussionen darüber, dass beides steuerlich freigestellt werden sollte, ist es aber bisher nicht. Und solange das nicht so ist, würde man tatsächlich den Hartz4ler besser stellen, wenn man ihn obendrauf das Kindergeld gibt und den Steuerpflichtigen nur die Wahlmöglichkeit belässt.
Wie gesagt, dann müsste auch für den Steuerpflichtigen der Grundfreibetrag und das Kindergeld steuerfrei gestellt werden und das ist es halt nicht.

Daher ist das Urteil richtig, auch wenn es für uns unverständlich scheint und zwar auf der Basis, ist ja Kindergeld, sollte für die Kinder sein.

Das andere, dass Kinder von Besserverdiener (über 60.000 Euro/Jahr) mehr wert sind, (Grundfreibetrag über 7000 Euro/Jahr) als die Kinder von weniger Verdiener, ist eine Sauerei. Ohne wenn und aber, hat aber mit diesem Urteil auch nichts zu tun. Es ist eine steuerrechtliche Sache und zeigt nur auf, das tatsächlich Besserverdiener hier in DE besser gestellt sind, ohne wenn und aber. Wurde und wird aber auch kritisiert.

....du meinst also, dass deutsches steurecht über die verfassung steht, und "steuerrechtsurteile" die verfassung ausser kraft setzen dürfen? warum hat deutschlnd dann eine verfassung, ein sog. grundrecht?


shimon
 
....du meinst also, dass deutsches steurecht über die verfassung steht, und "steuerrechtsurteile" die verfassung ausser kraft setzen dürfen? warum hat deutschlnd dann eine verfassung, ein sog. grundrecht?
shimon

irgendwie hast du es schon gut erkannt, was hier in DE das Wichtigste ist :)
der Staatssäckel!

aber ich mache es mal anders rum, gehe mal davon aus, man hätte es nun den Hartz4lern gegeben.
Also Grundsicherung, den Hartz4 Satz, zzgl. Mietanteil plus Kindergeld fürs Kind und bei dem Steuerzahler lässt man es so wie es, also "Wahlmöglichkeit" des steuerlichfreien Grundbetrages oder die Steuerfreiheit aufs Kindergeld.

Was wäre das?
Ich gebe dir auch gleich die Antwort, eine Bevorteilung der Hartz4ler, aber eindeutig. Das wäre dann ein eindeutiger Verfassungsbruch!
Ganz abgesehen von den dann anstehenden unüberschaubaren Klagen, jedes Steuerpflichtigen!

Sagen wir es mal einfacher, Kindergeld verdient nicht den Namen Kindergeld, dann wäre es einfacher.
 
Die Gesetze um H4 wurden ja extra so angelegt, dass das möglich ist... Sieht man ja an der Klagewelle an den Sozialgerichten und an der Tatsache, dass diese Gesetze jetzt überarbeitet werden müssen, bis Jahresende, glaube ich.


Ich halte das BVG nach wie vor für die wichigste Instanz in dieser Bananenrepublik.

1. Die Bürokratie bei "Hartz IV" ist danach ausgelegt, Bedürftige zu schikanieren und zu betrügen.

2. Das BVG (richtig geschrieben: BVerfG) ist ein wichtiges Bananenrepublikgerücht, da hast du recht.
 
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2. Das BVG (richtig geschrieben: BVerfG) ist ein wichtiges Bananenrepublikgerücht, da hast du recht.

Da sind wir uns also einig, dass das Banananrepublikgerücht (richtig geschrieben: Gericht) wichtig ist, auch um die Menschen vor politischer Wilkür zun schützen.. das freut mich. :clown:

~~~

Arbeitslosengeld (I+II) ist übrigens nicht mit Lohn gleichzusetzen, und man kann nur hoffen, dass das so bleibt.
 
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