Nein, nicht zu vergleichen, Hartz4 ist eine Grundsicherung des Lebensbedarfes, wo der Grundbedarf jedes einzelnen berechnet wurde. So z.B. Kinder bis 6 Jahren 251 Euro Regelsatz zzgl. Mietanteil, womit man dann pi mal Daumen auf 370 Euro kommt. Genau diesen Betrag (so ungefähr) findet man auch in der Steuer wieder und zwar den Grundfreibetrag für Kinder, müsste derzeit bei 4600 Euro im Jahr liegen und damit kommen wir zu dem nächsten Punkt ........
.... und die Ausgaben für das Kind, werden ihm nach den Grundfreibetrag steuerlich freigestellt, je nachdem was günstiger für den Steuerpflichtigen ist, entweder das Kindergeld freigestellt, oder der Grundfreibetrag, wie vorgenannt.
Achtung, der Hartz4ler zahlt keine Steuern, der Berufstätige schon, daher dieser steuerliche Grundfreibetrag für Kinder, was Hartz4 schon in sich hat. Der Satz fürs Kind.
Daher auch zu Recht die Bverfg-Entscheidung, denn wenn man den Hartz4lern das Kindergeld freistellen würde, müsste man den Steuerpflichtigen auch zusätzlich das Kindergeld freistellen.
Wo der Murks liegt, ist der Punkt, dass bei höher Verdienenden (über 60000 Euro/Jahr) die Kinder mehr wert sind, mit einem höheren Freibetrag. Aber das ist ein anderes Thema.
Wie gesagt, nie vergessen, dass der, der arbeitet, Steuer zahlt. Der Hartz4ler zahlt keine Steuer, der hat Kopfgeld, für jeden, was er zum leben braucht. Staatlich vordiktiert.