Verfassugsgerich genehmigt ausdrücklich Verfassungsbruch!

Shimon1938

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Witzenhausen/Hessen in BRD
Das deutsche Verfassungsreicht billigt ausdrücklich die Ungleichbehandlung beim Kindergeld von Harz4 empfängern.

Das Kindergeöld wird weiter voll auf Harz4 - Ledistungen angerechnet. Dies entschied das Bundes-Verfassungsgericht. Ein 15-Jähriger aus Niedersachsen hatte gemeinsam mit seinen lanzeitarbeitslosen Eltern dagegn geklagt.

Derzeit erhält eine Harz4-Familie für ein 15-jähriges Kind 287 € Sozialgeld pro Monat. Das Kindergeld von derzeit 184 €, das allen Elter (ob arm oder reich!) zusteht, wird bei Harz4-Familen nicht zusätzlich zum ozialgeld ausgezahlt, vielmehr wird das Sozialgeld entsprechend Gekürzt. Eine Auch eine Erhöhung des Kindergeldes nützendeshalb Harz4-Familien nichts, sie Erhalten nur Sozialgeld.
Die niedersächsische Familie hatte verlangt, das ihr das Kindergelg mindestens zur Hälfte, also 92 € zusätzlich zum Soziageld, ausbezahlt werde.Karlsruhe lehnte die Verfassungsbeschwerde nun in vollem Umfang ab. Das Grundrecht auf "Gewärleistung eines mernschenwürdigen Existenzminimums" werde durch die volle anrchnung des Kindergeldes nicht verletzt.

Das Gericht bekräftiget ausserdem,, dass der Staat gut verdienenden Eltern für ihre Kinder mehr Steuervorteile geben darf, als er Harz4-Empfängern für ihre Kindern als Sozialgeld bezahlt.



Shimon
 
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Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts stellt den Rechtsstaat in Frage und ist ein Widerspruch zur kürzlichen Entscheidung dgl. Gerichts, das die Kinder unter der besonderen Berücksichtigung bei Hartz-IV-Empfängern zu stehen haben.
 
Ganz ehrlich mal frage, was habt ihr euch anderes gedacht. Kindergeld und auch Kindesunterhalt sind Einkommen und werden vom Hartz4-Satz abgezogen.

Es ist leider auch nicht verfassungswidrig, da es Einkommen ist. Wollte der RA meiner Frau auch nicht begreifen, sogar nach richterlichen Hinweis nicht begreifen. Auch als der Richter drauf verwies, es ist längst höchstrichterlich entschieden. BSG hatte es nämlich schon entschieden, ohne jegliche rechtliche Zweifel.

Kindergeld ist Geld fürs Leben, egal wie man es finanztechnisch sehen will, ob zugerechnet den Eltern, oder den Kindern. Ist vollkommen egal, es ist eine Einnahme der Familie, der Bedarfsgemeinschaft und wird damit abgezogen. Punkt aus.

Wo der Punkt aber ist, man hätte es gerne anders dargestellt, die bösen Hartz4ler kassieren Hartz4 und Kindergeld. So ist es aber nicht, Harzt4ler kriegen nicht die Sätze vom Amt und oben drauf noch was und ständen somit besser als die Geringverdiener, wie es uns auch schön die Bild vormachen wollte. Nein, so ist es nicht !
 
Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts stellt den Rechtsstaat in Frage und ist ein Widerspruch zur kürzlichen Entscheidung dgl. Gerichts, das die Kinder unter der besonderen Berücksichtigung bei Hartz-IV-Empfängern zu stehen haben.

Das ist jetzt aber eine Frage der Auslegung und zwar dahingehend, ob es nun bedeutet, daß die Kinder von Hartz4lern mehr bekommen sollen, oder mehr kontrolliert werden sollen. So hinsichtlich Verwahrlosung und das ja die Kinder genauso faul werden wie ihre faulen Hartz4-Eltern.

Wie gesagt, Auslegungssache, was mit besonderer Berücksichtigung gemeint ist. Kann nämlich auch die Herausnahme von Kindern aus Hartz4 Familien bedeuten, weil die ja alle verwahrlosen! Wäre dann auch eine Einsparung.

Ich weiß, klingt verdammt zynisch!
 
Die liebe Arge überweist uns gerade mal 309 Euro (die Miete ist da schon abgezogen) ... also, dann kommt noch Unterhalt für 1 Kind und kindergeld und die Berufsunfähigleitsrente von meinem Mann.

Da ist nix obendrauf. Und von den 309 Euro kann ích dann erst mal Strom bezahlen, und was sonst noch an Versicherung ansteht, was am 1. halt fällig ist ... und dann warten wir auf das letzte drittel vom Monat, bis das Kindergeld kommt. Denn auf den Unterhalt ist kein Verlass, das sind aber die üblichen Spielereichen vom Erzeuger meiner großen Tochter.

:umarmen:
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Die liebe Arge überweist uns gerade mal 309 Euro (die Miete ist da schon abgezogen) ... also, dann kommt noch Unterhalt für 1 Kind und kindergeld und die Berufsunfähigleitsrente von meinem Mann.

und so geht es jeder Familie. Es bekommt keine Familie den Hartz4 Satz, geht nicht, schon wegen dem Kindergeld. Es wird nur aufgestockt.

jegliche Erhöhung von Kindergeld ist dazu nur eine Farce, wenn nicht gleichzeitig der Hartz4 Satz erhöht wird.

Darum, uninteressant was hier das BVerfG und vorher das BSG entschieden haben.


Anmerkung: die einzigen, die einen vollen Hartz4 Satz bekommen sind Alleinstehende! Alle anderen, nur aufstockende Leistungen.
 
Nach meiner Rechtsansicht (auch wenn diese in dem Fall nicht gilt) ist das Arbeitslosengeld II ein Einkommen, vergleichbar mit dem Gehalt oder Lohn eines Berufstätigen.

Wenn der Berufstätige nun ein Kind hat, so erhält er neben seinem Lohn zusätzlich Kindergeld, egal wieviel Lohn er verdient.

Dem mit ALG II wird das Kindergeld vom Einkommen (Lohnersatz) abgezogen.

Im Art. 3 Grundgesetz heißt es: (1) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und unter (3, 1) steht: "Niemand darf ... benachteiligt oder bevorzugt werden" und (3, 2): "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Wer keinen Job hat, ist objektiv behindert.

Damit halte ich die Entscheidung des BVerfassG für eindeutig verfassungswidrig.
 
Nach meiner Rechtsansicht (auch wenn diese in dem Fall nicht gilt) ist das Arbeitslosengeld II ein Einkommen, vergleichbar mit dem Gehalt oder Lohn eines Berufstätigen.

Nein, nicht zu vergleichen, Hartz4 ist eine Grundsicherung des Lebensbedarfes, wo der Grundbedarf jedes einzelnen berechnet wurde. So z.B. Kinder bis 6 Jahren 251 Euro Regelsatz zzgl. Mietanteil, womit man dann pi mal Daumen auf 370 Euro kommt. Genau diesen Betrag (so ungefähr) findet man auch in der Steuer wieder und zwar den Grundfreibetrag für Kinder, müsste derzeit bei 4600 Euro im Jahr liegen und damit kommen wir zu dem nächsten Punkt ........

Wenn der Berufstätige nun ein Kind hat, so erhält er neben seinem Lohn zusätzlich Kindergeld, egal wieviel Lohn er verdient.

.... und die Ausgaben für das Kind, werden ihm nach den Grundfreibetrag steuerlich freigestellt, je nachdem was günstiger für den Steuerpflichtigen ist, entweder das Kindergeld freigestellt, oder der Grundfreibetrag, wie vorgenannt.

Achtung, der Hartz4ler zahlt keine Steuern, der Berufstätige schon, daher dieser steuerliche Grundfreibetrag für Kinder, was Hartz4 schon in sich hat. Der Satz fürs Kind.

Daher auch zu Recht die Bverfg-Entscheidung, denn wenn man den Hartz4lern das Kindergeld freistellen würde, müsste man den Steuerpflichtigen auch zusätzlich das Kindergeld freistellen.

Dem mit ALG II wird das Kindergeld vom Einkommen (Lohnersatz) abgezogen.

Im Art. 3 Grundgesetz heißt es: (1) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und unter (3, 1) steht: "Niemand darf ... benachteiligt oder bevorzugt werden" und (3, 2): "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Wer keinen Job hat, ist objektiv behindert.

Damit halte ich die Entscheidung des BVerfassG für eindeutig verfassungswidrig.

Wo der Murks liegt, ist der Punkt, dass bei höher Verdienenden (über 60000 Euro/Jahr) die Kinder mehr wert sind, mit einem höheren Freibetrag. Aber das ist ein anderes Thema.

Wie gesagt, nie vergessen, dass der, der arbeitet, Steuer zahlt. Der Hartz4ler zahlt keine Steuer, der hat Kopfgeld, für jeden, was er zum leben braucht. Staatlich vordiktiert.
 
Damit halte ich die Entscheidung des BVerfassG für eindeutig verfassungswidrig.

Und wo könnte man jetzt noch Berufung einlegen? Wem geht es noch wirklich um Gerechtigkeit?

Sieg der allmächtigen Calvinisten?

Ich finde das wirklich unsäglich. Millionen werden ausgehungert. Noch nicht buchstäblich, aber de facto durchaus. Zermürbungstaktik....
 
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Nach meiner Rechtsansicht (auch wenn diese in dem Fall nicht gilt) ist das Arbeitslosengeld II ein Einkommen, vergleichbar mit dem Gehalt oder Lohn eines Berufstätigen.

Wenn der Berufstätige nun ein Kind hat, so erhält er neben seinem Lohn zusätzlich Kindergeld, egal wieviel Lohn er verdient.

Dem mit ALG II wird das Kindergeld vom Einkommen (Lohnersatz) abgezogen.

Im Art. 3 Grundgesetz heißt es: (1) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und unter (3, 1) steht: "Niemand darf ... benachteiligt oder bevorzugt werden" und (3, 2): "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Wer keinen Job hat, ist objektiv behindert.

Damit halte ich die Entscheidung des BVerfassG für eindeutig verfassungswidrig.

Ich habe es durch, mit dem Sozialgericht, Du kommst nicht mit durch. Es interessiert einfach nicht, was im Grundgesetz steht.

Geh mal ans Landgericht ohne Anwalt und berufe Dich auf das Grundgesetz ... das selbe Spiel in grün. Die schmettern Dich ab ... das habe ich jahrelang hinter mir, und es hat mich jedesmal 25 Euro gekostet, dieses abschmettern.

Ich heiße es auch nicht gut ...wozu haben wir denn diese Gesetze, wenn dann nicht mal eine Silbe davon interessiert, wenns soweit ist?

:umarmen:
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