Shimon1938
Sehr aktives Mitglied
Das deutsche Verfassungsreicht billigt ausdrücklich die Ungleichbehandlung beim Kindergeld von Harz4 empfängern.
Das Kindergeöld wird weiter voll auf Harz4 - Ledistungen angerechnet. Dies entschied das Bundes-Verfassungsgericht. Ein 15-Jähriger aus Niedersachsen hatte gemeinsam mit seinen lanzeitarbeitslosen Eltern dagegn geklagt.
Derzeit erhält eine Harz4-Familie für ein 15-jähriges Kind 287 € Sozialgeld pro Monat. Das Kindergeld von derzeit 184 €, das allen Elter (ob arm oder reich!) zusteht, wird bei Harz4-Familen nicht zusätzlich zum ozialgeld ausgezahlt, vielmehr wird das Sozialgeld entsprechend Gekürzt. Eine Auch eine Erhöhung des Kindergeldes nützendeshalb Harz4-Familien nichts, sie Erhalten nur Sozialgeld.
Die niedersächsische Familie hatte verlangt, das ihr das Kindergelg mindestens zur Hälfte, also 92 € zusätzlich zum Soziageld, ausbezahlt werde.Karlsruhe lehnte die Verfassungsbeschwerde nun in vollem Umfang ab. Das Grundrecht auf "Gewärleistung eines mernschenwürdigen Existenzminimums" werde durch die volle anrchnung des Kindergeldes nicht verletzt.
Das Gericht bekräftiget ausserdem,, dass der Staat gut verdienenden Eltern für ihre Kinder mehr Steuervorteile geben darf, als er Harz4-Empfängern für ihre Kindern als Sozialgeld bezahlt.
Shimon
Das Kindergeöld wird weiter voll auf Harz4 - Ledistungen angerechnet. Dies entschied das Bundes-Verfassungsgericht. Ein 15-Jähriger aus Niedersachsen hatte gemeinsam mit seinen lanzeitarbeitslosen Eltern dagegn geklagt.
Derzeit erhält eine Harz4-Familie für ein 15-jähriges Kind 287 € Sozialgeld pro Monat. Das Kindergeld von derzeit 184 €, das allen Elter (ob arm oder reich!) zusteht, wird bei Harz4-Familen nicht zusätzlich zum ozialgeld ausgezahlt, vielmehr wird das Sozialgeld entsprechend Gekürzt. Eine Auch eine Erhöhung des Kindergeldes nützendeshalb Harz4-Familien nichts, sie Erhalten nur Sozialgeld.
Die niedersächsische Familie hatte verlangt, das ihr das Kindergelg mindestens zur Hälfte, also 92 € zusätzlich zum Soziageld, ausbezahlt werde.Karlsruhe lehnte die Verfassungsbeschwerde nun in vollem Umfang ab. Das Grundrecht auf "Gewärleistung eines mernschenwürdigen Existenzminimums" werde durch die volle anrchnung des Kindergeldes nicht verletzt.
Das Gericht bekräftiget ausserdem,, dass der Staat gut verdienenden Eltern für ihre Kinder mehr Steuervorteile geben darf, als er Harz4-Empfängern für ihre Kindern als Sozialgeld bezahlt.
Shimon