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maybe - 2006 wars um die 16Wie ChrisTina schon erwähnte, die Gebühren für die Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft belaufen sich auf (was ich weiß) Euro 18,00 - und das ist einmalig.
Halt - nicht ganz - der Vorstand muss aus 2 Personen bestehen - so weit stimme ich zu - aber ihr braucht auch unbedingt zusätzliche 2 KassaprüferWir (also eine Freundin und ich) haben zu zweit einen Verein gegründet. Du kannst dir (in den Statuten) die Vereinsaufgaben (KassierIn, SchriftführerIn und Obmann/Obfrau) auf 2 Personen aufteilen und sogar die Funktion der StellvertreterInnen - so du möchtest - auf diese 2 Personen aufteilen.
Ich glaub, seit der Änderung von 2006 sinds max. 4 Jahre innerhalb derer die GV stattfinden muss - und das gehört in den Statuten verankert.Die Pflicht, die du mit einem Verein hast, ist lediglich 1 x pro Jahr (oder wie wir 1 x alle 3 Jahre) eine "Generalversammlung" abzuhalten - wonach dieses Protokoll (Anwesende etc.) an die BH wieder gesendet werden muß.
schickst mir bitte auch ne PN, wie du das regelst - so weit hatte ich noch gar nicht gedachtIch bin als freie Dienstvertraglerin tätig und habe zusätzlich 2 Vereine und spare mir somit die Aktion mit Wirtschaftskammer, Gebühren für Gewerbeschein, selbständiger Versicherung, etc...