Das ist das Problem.
Man trifft solche Verfügungen ja eigentlich für den Fall, dass man sich nicht mehr äußern kann - sonst könnte man ja ebensogut äußern, keine lebensverlängernden Maßnahmen haben zu wollen ... .
Ich halte von diesen Vorab-Verfüdungen gar nichts.
Ich würde für mich verfügen wollen, dass absolut alles getan werden soll, was irgend möglich ist, aber ob mir das noch gefiele, wenn es soweit wäre, kann ich absolut nicht beurteilen.
In der Regel war niemand in einer solchen Situation, wenn er eine Verfügung erstellt.
Und wie gering ist die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich in eine solche Situation zu geraten (sich tatsächlich gar und überhaupt nicht mehr äußern zu können und zudem der Fall, dass tatsächlich eine schnelle Entscheidung über Leben und Tod getroffen werden muß).
Ich erinnere mich an den Tod meines Onkels, der immer sagte "keine Schläuche" - seine Frau war hin- und hergerissen, ob nun der Infusionsschlauch, die Magensonde, das Beatmungsgerät usw. auch unter "Schläuche" fielen ... (äußern konnte er sich nicht mehr).
Er starb dann, weil man auf sein "keine Schläuche" Rücksicht nahm - er bekam keine Magensonde ... (ist aber eine komplizierte Geschichte).
So etwas möchte ich keinesfalls erleben, dann lieber: alles machen, was möglich ist!