Unterschwelliger Impfzwang an Schule

S

Sadivila

Guest
Es ist soweit.

unterschwelliger Impfzwang an Österreichs Schulen.


Ich hab soeben eine Mitteilung der Volksschule bekommen, das 1 Kind Masern in der Schule hat und die nicht geimpften Kinder 1 Woche nicht in die Schule gehen dürfen.

Wenn sie sich impfen lassen dürfen sie sofort wieder am Unterricht teil nehmen.



Darf das Gesundheitsam das rechtlich tun in Österreich?
 
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Süße,

die Schule hat keine andere Wahl.

Es steht im Infektionsschutzgesetz.

Da sind einige ansteckende Krankheiten die gesondert behandelt werden müssen, um ein übergreifen an Versammlungsstätten zu verhindern. So eben auch Schulen, Kindergärten..


Vielleicht siehst du es dann etwas gelassener und läßt dein Kind die Woche einfach zu Hause. Vielleicht machen es andere ja auch so, und ihr könnt noch ein paar überzeugen. Doch meistens sind die Kinder gegenMasern geimpft,...wird ja so vom Kinderarzt und der WHO empfohlen.

Meiner ist auch nicht geimpft und hatte Masern durchgemacht. Die Schule hat nichts mitbekommen....es wurden keine Ma´nahmen eingeläutet..damals...

Lg
Lumen
 
Sowas war bisher weder in Kindergarten noch Schule.
Es ist das erste mal so ein Ausschluss.

Vor 2 Wochen wurde bekannt gegeben das 1 Kind Scharlach hat und das die Kinder zu Hause bleiben "dürfen"

Nun, ja ich lasse meine Kinder zu Hause.
 
Kann man gegen Scharlach impfen?

Unten ist ein Beispiel...





2. Diphtherie
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
7. Keuchhusten
8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Infektion
11. Mumps
12. Paratyphus
13. Pest
14. Poliomyelitis
15. Scabies (Krätze)
16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
17. Shigellose
18. Typhus abdominalis
19. Virushepatitis A oder E
20. Windpocken
erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Satz 2 gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.


Ärgerlich, aber aus Sicht der Schule.......:kiss4:

Lg
Lumen
 
Es ist soweit.

unterschwelliger Impfzwang an Österreichs Schulen.


Ich hab soeben eine Mitteilung der Volksschule bekommen, das 1 Kind Masern in der Schule hat und die nicht geimpften Kinder 1 Woche nicht in die Schule gehen dürfen.

Wenn sie sich impfen lassen dürfen sie sofort wieder am Unterricht teil nehmen.


Darf das Gesundheitsam das rechtlich tun in Österreich?

Wie ich ein Kind war, hat es auch einen Masernausbruch in meiner Volksschule gegeben und da war dann die ganze Schule für zwei Wochen zu.

Du kannst ja mal nachfragen, aber ich glaub schon, Masern ist eine meldepflichtige Krankheit, da gibt es sicher entsprechende Bestimmungen, um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden. Die ungeimpften Kinder können sich ja bei den kranken Kindern anstecken und so die Masern weiter verbreiten und da muß das Gesundheitsamt schauen, daß das nicht passiert.
 
Scharlach ist eine bakterielle Infektion und muss mit Antibiotika behandelt werden, soweit ich weiß, helfen keine Impfungen gegen bakterielle Infektionen.
 
Ich meine zu wissen, dass nach der ersten Impfung schon bis zu 80% oder so Schutz besteht, nach der zweiten dann fast 100%. Ungeimpften Kindern, die mit an Masern erkrankten Kindern zusammen waren, kann man wohl bis zum 3. oder 4. Tag der Inkubationszeit noch eine Impfung verpassen, so dass das Risiko eines Ausbruchs abgeschwächt wird. Der Schutz baut sich wohl recht schnell auf.
 
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Naja, ein Masernausbruch ist schon blöd... aber Masernepidemie möchte ich nicht haben :tomate:
 
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