Sabsy
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Ja so ist das und der Vermieter muss sich sogar schriftlich, oder telefonisch ankündigen und einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Nicht einfach vor der Tür stehen und sofortigen Eintritt wünschen!
Genauso müssen etwaige Änderungen, oder Handwerker angekündigt werden!
Nicht einfach vor der Tür stehen und sofortigen Eintritt wünschen!
Genauso müssen etwaige Änderungen, oder Handwerker angekündigt werden!