Unerwünschter in der WH

Ja so ist das und der Vermieter muss sich sogar schriftlich, oder telefonisch ankündigen und einen Besichtigungstermin vereinbaren.
Nicht einfach vor der Tür stehen und sofortigen Eintritt wünschen!
Genauso müssen etwaige Änderungen, oder Handwerker angekündigt werden!
 
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Jou Antenne mit diesem "....behält sich vor" kenne ich so auch!
Ist allerdings so nicht ganz rechtens bzw. missverständlich.........manch ein Mieter könnte denken "bei Voranmeldung müsste er"!
Muss er aber nicht!
Auch nicht bei Vorankündigung!

Bei "Gefahr im Verzug".........d.h. z.B. (ganz heftig) Verwesungsgeruch o.ä. drastischem dann vll........aber alles andere kann der Vermieter knicken!

Auch wenn ich da Inventar rausschleppe..........selbst dann kann ers vergessen...........dem steht eben das Hausrecht entgegen!

Klar wenn man im Grunde nichts zu verbergen hat kann man ihn ja "empfangen".........aber eben generell hat ein Vermieter nur im schlimmsten Fall (und da sind sich nicht mal Gerichte einig was das ist) nach Vertragsabschluss/Bezug durch den Mieter noch ein Zugangsrecht zu der Wohnung!

Is je nachdem schon heftig und man kann manchen Vermieter verstehen der eben nicht mehr vermietet (aus schlechten Erfahrungen heraus eben).

Mit solchen Klauseln versuchen es Vermieter eben........aber rein rechtl. kämen sie im Härtefall damit auch nicht durch!

*schäääääm-watt-bin-ich-heut-schon-wieder-fürn-
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Für dich Antenne
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Mal ne ganz banale Frage: Warum hat der Vermieter einen Schlüssel für Deine Wohnung?

Das ist zumindest nach deutschem Mietrecht nicht rechtens. Herausgabe des Schlüssels verlangen!
 
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Wie wärs wenn du bei deinen Vermieter die Ausrede nimmst, du hastn problem mit einen exfreund/in oder ein problem mit einen familienmitglied, dass noch den schlüssel besitzt und du möchtest eben ein neues schloss einbauen.. wenn er was dagegen haben sollte, ist es sowieso äußerst merkwürdig...
 
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