Und wieder lehnt ein Gericht Hartz IV ab.

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Auch wenn wir mutige Richter haben, bringt doch nichts, wenn die Politik macht, was sie will.
Wir haben schon das BVerfG-Urteil aus 2010 und es sollten die Sätze erhöht werden. Die Sätze wurden aber umgerechnet, mehr nicht.
Die Sätze der Kinder sollten erhöht werden, was sie gemacht haben, sind die Gutscheine, gepaart nur mit einer Kontrollmöglichkeit des Staates für 10 Euro Gutscheine!!!!!

Auch die Berechnung, auch in dem Artikel, ist falsch.

Alleinstehender bekommt 374 Euro, wenn alleinstehend.

Ehepartner bekommen jeweils nur 90 Prozent vom Regelsatz, also jeder 337 Euro.

Es ist Beschubsserei

Auch die Einrechnung von Kindergeld als Einkommen der Eltern. Eine absolute Schweinerei, Kindergeld ist für die Kinder.
:wut1:
 
Auch wenn wir mutige Richter haben, bringt doch nichts, wenn die Politik macht, was sie will.
Wir haben schon das BVerfG-Urteil aus 2010 und es sollten die Sätze erhöht werden. Die Sätze wurden aber umgerechnet, mehr nicht.

Sehe ich anders.

Die Politik hat versucht, das Urteil von 2010 zu ihren Gunsten zu interpretieren.

Und jetzt hat das Berliner Sozialgericht dafür gesorgt, dass das Thema wieder auf der Tagesordnung steht.

Und damit kann die Politik eben nicht machen, was sie will.
 
Sehe ich anders.

Die Politik hat versucht, das Urteil von 2010 zu ihren Gunsten zu interpretieren.

Das war ein Urteil der höchsten Gerichtsbarkeit hier in DE und zu ihren Gunsten wollte zwar die Politik es interpretieren, und zwar kürzen im großen Stil, hat dafür aber gleich wieder von den Richtern auf die Finger bekommen.
Wiederholt, denn die Vorgaben des BVerfG wurden bis heute nicht erfüllt. Unsere Top-Ministerin hat sich über die Vorgaben hinweggesetzt und sieht alles als erfüllt an, einfach durch rausstreichen von Bestandteilen des Warenkorbs. So wurde einfach eine angemessenen Erhöhung umgangen. Das ist Fakt.
Es wird sogar noch dreister gehandelt, die letzte Erhöhung und die kommende Erhöhung zu 2013 wurde als Erhöhung deklariert, ist aber nur eine vorgeschriebene Anpassung an die Teuerung und das auch nur halbherzig.

Und jetzt hat das Berliner Sozialgericht dafür gesorgt, dass das Thema wieder auf der Tagesordnung steht.

Und damit kann die Politik eben nicht machen, was sie will.

Siehe vorgenannt, sie tun was sie wollen.
Dazu ein SG-Urteil hat 0-Bedeutung, ebenso ein LSG-Urteil, interessant wird es erst ab Bundessozialgericht. Und soweit muss man erst einmal kommen, dazu sind auch BSG-Urteile Einzelentscheidungen. Eine Problematik in sich. Dazu, solche Klagewege bis zum BVerfG dauern, in der Regel 4 – 6 Jahre.

Was man dazu aber sagen muss, es laufen zahlreiche Klagen und es erfolgten schon zahlreiche Eingaben beim BVerfG hierzu. Daher kommt es ja immer wieder auf den Tisch, dazu hat das BVerfG eindeutige Vorgaben gemacht, wo immer die Regierung wieder ermahnt wird. Es aber keinen interessiert, es kommt nur immer mal wieder hoch.

Die da oben machen leider was sie wollen, denn die bestimmen die Sätze, frei Schnauze. Was in sich das Problem ist. Und ausführen tun es die Bundesländer unter ihren eigenen Bestimmungen. Das ist die Problematik in sich. Und dazu wollte unsere liebe Merkel noch den ALG II – Beziehern den Zugang zu der Sozialgerichtsbarkeit erschweren.

So wird die Sache in sich erst süffisant und zwar das ganze System Hartz4. Nicht von den Vorgaben her, die sind klar und eindeutig, genauso wie das BVerfG-Urteil. Es sind die Ausführenden, oben angefangen, bis hin zum Sachbearbeiter.

Und die Hauptpunkte sind immer wieder:

falsche Berechnungen, obwohl eigentlich nicht möglich.

Unzulässige Sanktionen, da Hartz4 die Grundsicherung zum Leben ist.

Und ein kommendes großes Problem, Ummodulieren von Anspruchsleistungen als Darlehen, mit Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Hartz4 Satz, unterhalb des Existenzminimums, unterhalb der Pfändungsgrenze.

Um das Bild abzurunden, und es interessiert keinen. Das ganze Hartz4 verkommt zu einer Drangsalierung der Schwächsten. Federführend die Politik und die Ausführenden.

Daher Crossfire, was erwartest du noch von einer Regierung, die wiederholt auf BVerfG-Urteile pfeift, dass die vor einem SG-Entscheid auf die Knie fallen ?

Unsere Regierung macht, was sie will und erzählt dann den Leuten, wie schlecht doch Hartz4 ist, obwohl sie es selber torpedieren. Sich selbst nicht einmal an höchstrichterliche Vorgaben hält. Es ist leider so traurig. Oder auch anders gesagt, wo kein Rechtsstaat ist, darf man auch nichts rechtsstaatliches erwarten. :D
 
Der Gesetzgeber habe "den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt", entscheiden die drei Richter und legen die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

teilhabe am gesellschaftlichen leben ist eh luxus

hab ich schon etwa 5 jahren nicht mehr ... auch kein geld dafür

:schmoll:

grüße liebe
daway ausm nicht-hartzland südlich vom hartzland
 
Das war ein Urteil der höchsten Gerichtsbarkeit hier in DE und zu ihren Gunsten wollte zwar die Politik es interpretieren, und zwar kürzen im großen Stil, hat dafür aber gleich wieder von den Richtern auf die Finger bekommen.
Wiederholt, denn die Vorgaben des BVerfG wurden bis heute nicht erfüllt. Unsere Top-Ministerin hat sich über die Vorgaben hinweggesetzt und sieht alles als erfüllt an, einfach durch rausstreichen von Bestandteilen des Warenkorbs. So wurde einfach eine angemessenen Erhöhung umgangen. Das ist Fakt.
Es wird sogar noch dreister gehandelt, die letzte Erhöhung und die kommende Erhöhung zu 2013 wurde als Erhöhung deklariert, ist aber nur eine vorgeschriebene Anpassung an die Teuerung und das auch nur halbherzig.



Siehe vorgenannt, sie tun was sie wollen.
Dazu ein SG-Urteil hat 0-Bedeutung, ebenso ein LSG-Urteil, interessant wird es erst ab Bundessozialgericht. Und soweit muss man erst einmal kommen, dazu sind auch BSG-Urteile Einzelentscheidungen. Eine Problematik in sich. Dazu, solche Klagewege bis zum BVerfG dauern, in der Regel 4 – 6 Jahre.

Was man dazu aber sagen muss, es laufen zahlreiche Klagen und es erfolgten schon zahlreiche Eingaben beim BVerfG hierzu. Daher kommt es ja immer wieder auf den Tisch, dazu hat das BVerfG eindeutige Vorgaben gemacht, wo immer die Regierung wieder ermahnt wird. Es aber keinen interessiert, es kommt nur immer mal wieder hoch.

Die da oben machen leider was sie wollen, denn die bestimmen die Sätze, frei Schnauze. Was in sich das Problem ist. Und ausführen tun es die Bundesländer unter ihren eigenen Bestimmungen. Das ist die Problematik in sich. Und dazu wollte unsere liebe Merkel noch den ALG II – Beziehern den Zugang zu der Sozialgerichtsbarkeit erschweren.

So wird die Sache in sich erst süffisant und zwar das ganze System Hartz4. Nicht von den Vorgaben her, die sind klar und eindeutig, genauso wie das BVerfG-Urteil. Es sind die Ausführenden, oben angefangen, bis hin zum Sachbearbeiter.

Und die Hauptpunkte sind immer wieder:

falsche Berechnungen, obwohl eigentlich nicht möglich.

Unzulässige Sanktionen, da Hartz4 die Grundsicherung zum Leben ist.

Und ein kommendes großes Problem, Ummodulieren von Anspruchsleistungen als Darlehen, mit Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Hartz4 Satz, unterhalb des Existenzminimums, unterhalb der Pfändungsgrenze.

Um das Bild abzurunden, und es interessiert keinen. Das ganze Hartz4 verkommt zu einer Drangsalierung der Schwächsten. Federführend die Politik und die Ausführenden.

Daher Crossfire, was erwartest du noch von einer Regierung, die wiederholt auf BVerfG-Urteile pfeift, dass die vor einem SG-Entscheid auf die Knie fallen ?

Unsere Regierung macht, was sie will und erzählt dann den Leuten, wie schlecht doch Hartz4 ist, obwohl sie es selber torpedieren. Sich selbst nicht einmal an höchstrichterliche Vorgaben hält. Es ist leider so traurig. Oder auch anders gesagt, wo kein Rechtsstaat ist, darf man auch nichts rechtsstaatliches erwarten. :D

Ich habe nicht vor, über den Sinn oder Unsinn von Hartz IV zu diskutieren.

Jedenfalls, dass Berliner SG hat den Fall dem BVG zur Entscheidung vorgelegt (stand deutlich in der Meldung). Und damit ist der Ball wieder beim BVG.
Und diese Richter haben noch ne Rechnung mit der Politik offen.
 
teilhabe am gesellschaftlichen leben ist eh luxus

hab ich schon etwa 5 jahren nicht mehr ... auch kein geld dafür

:schmoll:

Teilhabe am Leben ist hier in DE eben kein Luxus, oder wiederum doch, die Regierung hat Teile aus den Hartz4 Warenkorb und aus den Anspruchsleistungen herausgestrichen und als Antragsleistungen deklariert, die Teilhabe am Leben, z.B. Schulessen, Nachhilfe usw.

Die Regierung meint damit, die Vorgaben des BVerfG erfüllt zu haben. Hat es aber dadurch nur noch verschlimmbessert.
Es muss nunmehr zum einen alles beantragt werden, was viele nicht wissen und teilweise zu kompliziert ist. Zum anderen, fallen auch bisherige Anspruchsleistungen auf einmal in die Teilhabe am Leben und werden sogar teilweise als Darlehen gehandhabt und müssen aus den Regelleistungen zurückgezahlt werden.

:D und so hättest du Recht, es ist Luxus geworden, was vor dem Urteil kein Luxus war.

Jedenfalls, dass Berliner SG hat den Fall dem BVG zur Entscheidung vorgelegt (stand deutlich in der Meldung). Und damit ist der Ball wieder beim BVG.
Und diese Richter haben noch ne Rechnung mit der Politik offen.

Nehme dich gleich hiermit rein.

Siehe vorgenannt, unsere Regierung hat seitdem Urteil, den Warenkorb umgeschmissen, Teile komplett gestrichen, Teile rausgenommen und nur noch als Antragsleistungen deklariert. Ganz systematisch, dazu das schöne Teilhabe am Leben ins Leben gerufen, alles auf Antrag und dazu die Möglichkeit geschaffen, jeglichen Antrag auf Darlehensbasis zu führen, was vorher eine Anspruchsleistung war.

Daher, die Regierung schert das Urteil definitiv nicht. Sah man schon, als die an die Umstellung des Warenkorbs gingen und vieles rausstrichen. Sie haben nicht erhöht, sondern angepasst, durch Streichen.
Definitiv hat ein Hartzer derzeit weniger, als vor der tollen Reform. Da liegt ja auch die Aufregung. Dazu, hier ein Darlehen, da ein Darlehen, Eingriffe unterhalb des Existenzminimums.

Das einzige, was dieses Urteil wirklich gebracht hat, aber kaum einer weiß, ist im Bereiche Heilhilfsmittel. Und zwar die, die früher die Krankenkassen voll bezahlten und nun nicht mehr die Krankenkassen bezahlen, worauf aber ein Mensch angewiesen ist. Diese Sachen sind per Antrag vom Leistungsträger zu erbringen. Das ist quasi der einzige Punkt, wo das BVerfG-Urteil eindeutig ist, nicht zu umgehen ist.

Alles andere wurde gekonnt umschifft, von der Regierung, im Endeffekt verschlimmert.
Daher, die Regierung interessiert nicht einmal höchstrichterliche Rechtssprechungen.

Ich habe nicht vor, über den Sinn oder Unsinn von Hartz IV zu diskutieren.

Darüber brauchen wir auch nicht zu diskutieren, Hartz4 ist schon i.O., wenn die Regierung nicht daran rumgefummelt hätte. Jetzt ist es eine Katastrophe, speziell in Hinsicht auf Teilhabe am Leben, nicht nur dazu, die Darlehenssachen, sondern auch die Scheinheiligkeit mit den Gutscheinen für die Kinder. Alles schön per Antrag und einer angedachten Kontrollmöglichkeit.

Daher, schöne Urteile, schön zum Einrahmen. Urteile werden leider schön umgangen und erzielen in der Regel nicht das, was angestrebt war, erstrecht nicht, wenn es gegen unser System geht.
 
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sahlom.



es gibt zwar in einzelfällen mutige richter, (das weiss ich auch), aber es ändert nichts daran, dass das ganze harz4 - system armut, sanktionen und massenhafte ausgrenzung produziert und kinder oder jugendliche aus solchen familein sich unmöglich entwickeln können...das problem liegt teifer.



shimon
 
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