Und nochmals Vorsicht!

M

Mistral

Guest
Preludium:

Das Zitierte sind Ansichten des Administrators, zu deren Überschreitung ich natürlich nicht auffordern werde. Somit bezieht sich folgendes allgemein auf das Leben.


Zitat Admin:
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und wer jemanden z.B. "Betrüger" oder "Abzocker" nennt oder rechtlich relevante Vorwürfe behauptet, steht mit einem Bein vor Gericht - und das Forum mit dazu. Deshalb werden wir konsequent solche Beiträge entfernen sobald Sie uns gemeldet werden.

Also: sachliche Erfahrungsberichte ja, nicht beweisbare Vorwürfe und strafbares nein.


Besprechung:

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
Dürfte jedem klar sein.

und wer jemanden z.B. "Betrüger" oder "Abzocker" nennt oder rechtlich relevante Vorwürfe behauptet, steht mit einem Bein vor Gericht - und das Forum mit dazu.

Ich hoffe, aus menschlicher Sicht, dass das von mir Hervorgehoben ursächlich für die gesamte Nachricht war.

Den Inhalt dieses Satzes betrachte ich mit zweigespaltenen Gefühlen. Die rechtliche Thematik (in der ich mich NICHT auskenne) ist komplex, der Einschüchterungsversuch aufmerksam zu betrachten.

Also: sachliche Erfahrungsberichte ja, nicht beweisbare Vorwürfe und strafbares nein.

Grüßt da etwa Schilda?
Die rechtliche Bewertung steht mir nicht zu.
Dreh- und ANgelpunkt einer Debatte wäre dies:

daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
dejure.org, §263 Stgb

Kann man auch mit dem Menschenverstand fassen: Der Betrüger bewirkt durch Tun oder Unterlassung einen Irrtum.

Somit wären quer durch die Bank alle Behandlungen und Tätigkeiten, welche sich nicht auf Naturgesetze stützen, Betrug, wenn der zb Wahrsager selbst nicht an sich glaubt, dh bewusst vorspielt, das Zukunftstürchen öffnen zu können.

Es zahlt sich als berufstätiger Esoteriker gewissermaßen aus, naiv zu sein.

Abgesehen davon gibt es noch einige Merkmale, die zu bedenken sind:



Ganz wichtig: Vertragsfreiheit (da wäre es nützlich sich mit den Grundeigenschaften eines Vertrages zu beschäftigen, bzw dem Vertragsgegenstand = Blick in die Zukunft - objektiv möglich oder nicht?), weiters Berufsfreiheit und Freiheit der weltanschaulichen Bekenntnisse.


Summa summarum gibt es ein BGH - Urteil, welches folgende Voraussetzung postuliert:

Ein Kunde muss für magische Leistungen zahlen, wenn er diese im Bewusstsein darüber "erkaufte", dass "die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist", sich also irrationalen Verhaltens bewusst ist, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

aus .spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,738996,00.html

Sprich, die Vertragsfreiheit greift, wenn der Kunde sich bewusst ist, das es vernünftigerweise nicht möglich ist, in die Zukunft zu blicken.

Auf die konkrete Beweislastverteilung möchte ich nicht eingehen.

Aufwachen, liebe Esokunden!
Ihr seid offiziell vom höchsten Gerichtshof Deutschlands als unvernünftig erklärt worden (2007)! Hach, ihr habt die Freiheit gültige Verträge abzuschließen, wenn - man lasse es sich auf der Zunge zergehen, ihr euch bewusst seid, dass ihr einen Stuss macht- ein bisschen Narrenfreiheit eben.

Da würde ich der Verhandlung gerne beiwohnen.

Angeklagter: "Hohes Licht, ähm, Gericht, der Kläger war sich sehr wohl bewusst, dass es Schwachsinn ist, was ich ihm da anbiete!"

Kläger: "Mitnichten, euer Ehren, die Angeklagte versprach mir in der Akasha -Chronik nachzublättern!"

Leichtes Gelächter aus den hinteren Reihen

Richter, schlägt gereizt mit dem Hammer auf den Tisch: "Ruhe da, oder ich lasse den Saal räumen!"

Meiner Ansicht nach war es eine unglückliche Entscheidung des BGH, verdankt wohl auch dem Anwachsen der Lebenshilfe-Abteilungen in den Büchereien. Wer da wohl schwarzmagisch mitgeholfen hat...

Was ich eigentlich aussagen will: Liebe Leute, der Walter hat Recht. Mann kann einen geldverdienenden Esoteriker nicht pauschal Betrüger nennen; er könnte nämlich auch ernsthaft erkrankt sein!

Gruß

Ps.: Gilt für D-land!
 
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hm.. schwer verständlich für mich.

Heisst das nun, das ich, wenn ich mir bewusst bin, das ich mir nicht bewusst bin, was ich anbiete, das mich keine Schuld triftt, sondern dem, der bewusst meine nicht bewussten wissenden Leistungen in Anspruch nimmt, und er auch nur dann klagen kann, wenn er etwas in Anspruch nimmt, was er gar nicht bewusst glauben kann..
 
Was ich eigentlich aussagen will: Liebe Leute, der Walter hat Recht. Mann kann einen geldverdienenden Esoteriker nicht pauschal Betrüger nennen; er könnte nämlich auch ernsthaft erkrankt sein!

Oder ehrlich an seine Methode glauben.

Die Ärzte, die damals Contergan verschrieben haben, waren auch von diesem Medikament überzeugt.

Von Betrug im juristischen Sinne kann also keine Rede sein.

So siehts aus. ;)
 
hm.. schwer verständlich für mich.

Heisst das nun, das ich, wenn ich mir bewusst bin, das ich mir nicht bewusst bin, was ich anbiete, das mich keine Schuld triftt, sondern dem, der bewusst meine nicht bewussten wissenden Leistungen in Anspruch nimmt, und er auch nur dann klagen kann, wenn er etwas in Anspruch nimmt, was er gar nicht bewusst glauben kann..

Für mich ist es auch schwer verständlich.

Vereinfacht muss für den Esoterikanbieter folgendes zutreffen:

Er muss überzeugt sein, dass seine Leistung erbracht werden kann. Als Beispiel würde ein Brief an einen Freund, indem er sich über die dummen Kunden lustig macht, als Indiz angesehen werden, dass der Esoterikanbieter eben nicht von seiner Arbeit überzeugt ist.

Der Esoterikkunde muss folgendes wissen: Es muss ihm klar sein, dass das, was er vom Anbieter fordert, mit der Vernunft nicht erklärbar ist. Wenn der Anbieter eine Studie vorlegt, seine universitäre Ausbildung als Argument benutzt, um Zweifel auszuräumen, sprich an die Vernunft und nicht an den Glauben appelliert, dann sieht der BGH darin wohl ein Problem.


Es gibt dann noch einen Wucherparagraphen, den man im Falle des Falles anwenden kann.


Hi Crowley

Oder ehrlich an seine Methode glauben.

Das schließt dann den Betrug aus, wie ich erwähnt habe.
 
@Crawley:
"Die Ärzte, die damals Contergan verschrieben haben... "

Wichtig ist nicht das Mittel alleine, sondern der Geist dahinter!
 
Wie sieht es aus mit der Vorsicht im Zusammenhang im Kontakt mit Ausserirdischen,
denn ich hatte Kontakt, und es kann aber doch sein, wenn ein steinerner Denker auf meinen Beitrag trifft, und mich als wahnsinnig erklaert, meiner einer sich tatsaechlich
ins wahnsinnige getrieben fuehlt....

kann ich auch klagen, gegen einen solchen selbstverliebten/erdverliebten Denker?

Friede Inverencial
 
Ein Kunde muss für magische Leistungen zahlen, wenn er diese im Bewusstsein darüber "erkaufte", dass "die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist", sich also irrationalen Verhaltens bewusst ist, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. !


Naja, der Staat unterstützt ja derartige Geschäfte noch indem er für die Kirchen die Kirchensteuer eintreibt. Weil ja auch hier ein "magisches" Heilsversprechen gemacht wird.
 
Die Ärzte, die damals Contergan verschrieben haben, waren auch von diesem Medikament überzeugt.



Das ist was ganz anderes. Zunächst hatten die Hersteller keine Ahnung wie gefährlich das Zeugs ist. Später haben sie es gewusst und eine Weile vertuscht um weiter im Geschäft zu bleiben.
 
Oder ehrlich an seine Methode glauben.

Die Ärzte, die damals Contergan verschrieben haben, waren auch von diesem Medikament überzeugt.

Von Betrug im juristischen Sinne kann also keine Rede sein.

So siehts aus. ;)

Hallo Crowley,

das mag sein, aber sie haben einen schwerwiegenden Fehler begangen, indem sie das Medikament noch viele Monate auf dem Markt gelassen haben. Reine Geldgier, obwohl recht schnell eine Verbindung zwischen der Einnahme von Contergan und den Missbildungen bei Säuglingen hergestellt wurde. Amerika hat dieses Medikament NICHT zugelassen - ihre Tests haben angezeigt, dass das Zeugs nicht harmlos war.

Es war also schon Betrug. Und die juristische Seite wurde so lange gezogen und Personen ausgetauscht, bis im Namen des Volkes wegen Geringfügigkeit das Verfahren eingestellt wurde.

10.000 Föten geschädigt; 5.000 die Geburt überlebt; 2.800 haben ihnen nicht den Gefallen getan, noch vor dem 20. Lebensjahr zu sterben.

Grünenthal, die Pharmaindustrie (u. a. Henkel) und die Bundesregierung haben ihre persilgewaschene reine Weste übergezogen. Und das alles im Namen des Volkes !

Die Wirtz-Familie tummelt sich auf der Rangliste der 30 reichsten Deutsche. Contergan hat ihnen in den Anfängen dazu verholfen.

Da sage ich als Opfer - recht herzlichen Dank.

Grüßle
Diaengel
 
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Zum Fall Contergan darf man sich erinnern, wie dieses Unternehmen sich gewunden hatte, finanzielle Wiedergutmachung zu leisten. Es wurde seitens des Unternehmens massiv dagegen angegangen, möglichst keine Zahlungen leisten zu müssen. Da fehlte es mir wirklich an echter Reue und Übernahme der Verantwortung der Habgier, die billigend den Schaden der Konsumenten in Kauf nahm. Man hatte wohlwissend des hohen Potentials möglicher und irreversibler Schäden das Medikament weiter verkauft. Ich meine mich zu erinnern, dass dieses Medikament noch immer im Umlauf ist, allerdings in Dritte Welt Ländern (unter Vorbehalt eines Nachweises). Da kann man nur hoffen, dass sich das Gesetz „Was ich sähe, werde ich ernten!“ offenbart.

Ich finde es sehr schwierig, den "Esoterik-Markt" zu durchleuchten und auf Echtheit zu überprüfen. Dem Gerichtshof bleibt nur die Beurteilung aus einem materialistischen, also (an)fassbaren Blickwinkel, weil die Gesetzgebung m.E. das Unfassbare nicht (be)greifen kann. Die Judikative muss also von "Schwachsinn" o.ä. ausgehen. Es wäre wohl auch nicht zu erwarten, dass ein Richter, der vielleicht auf eigene "unfassbare" Erfahrungen zurückgreifen kann, diese in die gerichtliche Auseinandersetzung einbringt, weil dieser alternative Ansatz sich konträr zu der rigiden Gesetzgebung verhält. Sein Urteil muss (sollte) sich auf die bestehenden Gesetze beschränken.

Für meinen Teil ist meine beste Prüfung immer die der eigenen Erfahrungen. Und selbst da bin ich vorsichtig, um nicht auf eine eigene Täuschung hereinzufallen. Ich hatte das große Glück, dass ich mehrere nicht fassbare Erfahrungen machen durfte, die "zufällig" von unbeteiligten Dritten bestätigt worden sind, im Bereich verstorbener Wesenheiten und deren Kontaktaufnahme bzw. Wissensübermittlung; Wissensvermittlung während eines Traums über Dinge, die ich definitiv nicht wissen konnte, die sich aber alle im Nachhinein als wahr darstellten; Heilungserfolge durch Geistheilung und/oder deren bloße Absicht; Telepathie (auch mit Tieren); bis hin zu der nachweislichen Erkenntnis, dass wir tatsächlich unsere Welt erschaffen bzw. beeinflussen.

Das ist meine Art der Prüfung, egal, ob mir jemand wahrsagt oder ich mir irgendwelche Theorien aus Büchern zu Gemüte führe. Letztlich kann ich das alles nur dann für wahr befinden, wenn ich es selbst erfahren habe.

Ich vermute, dass es vielen Menschen, die sich mit alternativen Betrachtungen und Denkweisen beschäftigen, ebenso ergeht. Daher würde mich viel mehr interessieren, wer welche Erfahrungen gemacht hat.

Gruß

Friedensreich
 
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