M
Mistral
Guest
Preludium:
Das Zitierte sind Ansichten des Administrators, zu deren Überschreitung ich natürlich nicht auffordern werde. Somit bezieht sich folgendes allgemein auf das Leben.
Besprechung:
Ich hoffe, aus menschlicher Sicht, dass das von mir Hervorgehoben ursächlich für die gesamte Nachricht war.
Den Inhalt dieses Satzes betrachte ich mit zweigespaltenen Gefühlen. Die rechtliche Thematik (in der ich mich NICHT auskenne) ist komplex, der Einschüchterungsversuch aufmerksam zu betrachten.
Grüßt da etwa Schilda?
Die rechtliche Bewertung steht mir nicht zu.
Dreh- und ANgelpunkt einer Debatte wäre dies:
Kann man auch mit dem Menschenverstand fassen: Der Betrüger bewirkt durch Tun oder Unterlassung einen Irrtum.
Somit wären quer durch die Bank alle Behandlungen und Tätigkeiten, welche sich nicht auf Naturgesetze stützen, Betrug, wenn der zb Wahrsager selbst nicht an sich glaubt, dh bewusst vorspielt, das Zukunftstürchen öffnen zu können.
Es zahlt sich als berufstätiger Esoteriker gewissermaßen aus, naiv zu sein.
Abgesehen davon gibt es noch einige Merkmale, die zu bedenken sind:
Ganz wichtig: Vertragsfreiheit (da wäre es nützlich sich mit den Grundeigenschaften eines Vertrages zu beschäftigen, bzw dem Vertragsgegenstand = Blick in die Zukunft - objektiv möglich oder nicht?), weiters Berufsfreiheit und Freiheit der weltanschaulichen Bekenntnisse.
Summa summarum gibt es ein BGH - Urteil, welches folgende Voraussetzung postuliert:
aus .spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,738996,00.html
Sprich, die Vertragsfreiheit greift, wenn der Kunde sich bewusst ist, das es vernünftigerweise nicht möglich ist, in die Zukunft zu blicken.
Auf die konkrete Beweislastverteilung möchte ich nicht eingehen.
Aufwachen, liebe Esokunden!
Ihr seid offiziell vom höchsten Gerichtshof Deutschlands als unvernünftig erklärt worden (2007)! Hach, ihr habt die Freiheit gültige Verträge abzuschließen, wenn - man lasse es sich auf der Zunge zergehen, ihr euch bewusst seid, dass ihr einen Stuss macht- ein bisschen Narrenfreiheit eben.
Da würde ich der Verhandlung gerne beiwohnen.
Angeklagter: "Hohes Licht, ähm, Gericht, der Kläger war sich sehr wohl bewusst, dass es Schwachsinn ist, was ich ihm da anbiete!"
Kläger: "Mitnichten, euer Ehren, die Angeklagte versprach mir in der Akasha -Chronik nachzublättern!"
Leichtes Gelächter aus den hinteren Reihen
Richter, schlägt gereizt mit dem Hammer auf den Tisch: "Ruhe da, oder ich lasse den Saal räumen!"
Meiner Ansicht nach war es eine unglückliche Entscheidung des BGH, verdankt wohl auch dem Anwachsen der Lebenshilfe-Abteilungen in den Büchereien. Wer da wohl schwarzmagisch mitgeholfen hat...
Was ich eigentlich aussagen will: Liebe Leute, der Walter hat Recht. Mann kann einen geldverdienenden Esoteriker nicht pauschal Betrüger nennen; er könnte nämlich auch ernsthaft erkrankt sein!
Gruß
Ps.: Gilt für D-land!
Das Zitierte sind Ansichten des Administrators, zu deren Überschreitung ich natürlich nicht auffordern werde. Somit bezieht sich folgendes allgemein auf das Leben.
Zitat Admin:
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und wer jemanden z.B. "Betrüger" oder "Abzocker" nennt oder rechtlich relevante Vorwürfe behauptet, steht mit einem Bein vor Gericht - und das Forum mit dazu. Deshalb werden wir konsequent solche Beiträge entfernen sobald Sie uns gemeldet werden.
Also: sachliche Erfahrungsberichte ja, nicht beweisbare Vorwürfe und strafbares nein.
Besprechung:
Dürfte jedem klar sein.Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
und wer jemanden z.B. "Betrüger" oder "Abzocker" nennt oder rechtlich relevante Vorwürfe behauptet, steht mit einem Bein vor Gericht - und das Forum mit dazu.
Ich hoffe, aus menschlicher Sicht, dass das von mir Hervorgehoben ursächlich für die gesamte Nachricht war.
Den Inhalt dieses Satzes betrachte ich mit zweigespaltenen Gefühlen. Die rechtliche Thematik (in der ich mich NICHT auskenne) ist komplex, der Einschüchterungsversuch aufmerksam zu betrachten.
Also: sachliche Erfahrungsberichte ja, nicht beweisbare Vorwürfe und strafbares nein.
Grüßt da etwa Schilda?
Die rechtliche Bewertung steht mir nicht zu.
Dreh- und ANgelpunkt einer Debatte wäre dies:
dejure.org, §263 Stgbdaß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
Kann man auch mit dem Menschenverstand fassen: Der Betrüger bewirkt durch Tun oder Unterlassung einen Irrtum.
Somit wären quer durch die Bank alle Behandlungen und Tätigkeiten, welche sich nicht auf Naturgesetze stützen, Betrug, wenn der zb Wahrsager selbst nicht an sich glaubt, dh bewusst vorspielt, das Zukunftstürchen öffnen zu können.
Es zahlt sich als berufstätiger Esoteriker gewissermaßen aus, naiv zu sein.
Abgesehen davon gibt es noch einige Merkmale, die zu bedenken sind:
Ganz wichtig: Vertragsfreiheit (da wäre es nützlich sich mit den Grundeigenschaften eines Vertrages zu beschäftigen, bzw dem Vertragsgegenstand = Blick in die Zukunft - objektiv möglich oder nicht?), weiters Berufsfreiheit und Freiheit der weltanschaulichen Bekenntnisse.
Summa summarum gibt es ein BGH - Urteil, welches folgende Voraussetzung postuliert:
Ein Kunde muss für magische Leistungen zahlen, wenn er diese im Bewusstsein darüber "erkaufte", dass "die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist", sich also irrationalen Verhaltens bewusst ist, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
aus .spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,738996,00.html
Sprich, die Vertragsfreiheit greift, wenn der Kunde sich bewusst ist, das es vernünftigerweise nicht möglich ist, in die Zukunft zu blicken.
Auf die konkrete Beweislastverteilung möchte ich nicht eingehen.
Aufwachen, liebe Esokunden!
Ihr seid offiziell vom höchsten Gerichtshof Deutschlands als unvernünftig erklärt worden (2007)! Hach, ihr habt die Freiheit gültige Verträge abzuschließen, wenn - man lasse es sich auf der Zunge zergehen, ihr euch bewusst seid, dass ihr einen Stuss macht- ein bisschen Narrenfreiheit eben.
Da würde ich der Verhandlung gerne beiwohnen.
Angeklagter: "Hohes Licht, ähm, Gericht, der Kläger war sich sehr wohl bewusst, dass es Schwachsinn ist, was ich ihm da anbiete!"
Kläger: "Mitnichten, euer Ehren, die Angeklagte versprach mir in der Akasha -Chronik nachzublättern!"
Leichtes Gelächter aus den hinteren Reihen
Richter, schlägt gereizt mit dem Hammer auf den Tisch: "Ruhe da, oder ich lasse den Saal räumen!"
Meiner Ansicht nach war es eine unglückliche Entscheidung des BGH, verdankt wohl auch dem Anwachsen der Lebenshilfe-Abteilungen in den Büchereien. Wer da wohl schwarzmagisch mitgeholfen hat...
Was ich eigentlich aussagen will: Liebe Leute, der Walter hat Recht. Mann kann einen geldverdienenden Esoteriker nicht pauschal Betrüger nennen; er könnte nämlich auch ernsthaft erkrankt sein!
Gruß
Ps.: Gilt für D-land!