Umgang mit Religionen und Weltanschauungen

Samana Johann

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Kampuchea, Aural
Sicher für die meisten, im Bezug auf natürliche Gesetzmäßigkeiten der Effekte von Verunglimpfung, Entzeiender Sprache und Übelwollender Sprache, kaum verständlich zu machen, doch mag ja da der eine oder andere sein, der sich zumindest für weltlichen schlechten Konsequenzen interessiert und sich durch Furcht vor Nachteilen vielleicht öfter zügeln möchte. Sicher wäre passende Anteilnahme und richtiges Verständnis besser, doch nur weniger Mann's Sache. Hier also ein paar Auszüge, "(weltlich)staatsnüchtern":

Strafgesetzbuch Deutschland:
11. Abschnitt - Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (§§ 166 - 168)

StgB Österreich:
§188-191

Mag der eine oder andere sich, wie auch immer, von nicht so kluger Ungezügeltheit und Anhaften an ungeschickten Voreingenommenheiten, aus Volksmund erwachsen, und mediengeprägt, abwenden vermögen und stets guten Umgang suchen.
 
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§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen


(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

(3) Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden.​
 
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

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Frage:

Gilt das auch für solche Fälle, wenn superfromme Bibelchristen die Katholiken als heidnisch und satanisch beschimpfen und sagen, dass die Katholiken alle in die Hölle gehören?
 
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Frage:

Gilt das auch für solche Fälle, wenn superfromme Bibelchristen die Katholiken als heidnisch und satanisch beschimpfen und sagen, dass die Katholiken alle in die Hölle gehören?

Gute Frage, oder wenn User den anderen Usern satanisches Wirken vorwerfen...?!
 
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Frage:

Gilt das auch für solche Fälle, wenn superfromme Bibelchristen die Katholiken als heidnisch und satanisch beschimpfen und sagen, dass die Katholiken alle in die Hölle gehören?
Weltliche Gesetze, vorallem deren exikution sind nicht sicher. Sicher aber, daß

* Grobe Rede
* Übelwollen
* guten Frieden storen
* Verunglimpfen von Brahmanen und Samanas ("Prediger" und Besinnliche)
* Entzweiende Rede
* Neid

Handlungen sind, die hinab führen, in tierische Existenz, Welten der hungrigen Geister oder höllische Bereiche, guter Brahmana. Und was Kritik, selbst wenn "gut" gemeint, betrifft, gut sich stets an AN 4.83: Avannaraha Sutta - Tadel zu erinnern, um nicht voreingenommen und unwissend zu urteilen (= Unwahrheit verbreiten).

Selbst wenn da einer mit Höchststrafe nach gewöhnlichen Gesetzen belangt werden würde, so wäre dieses, wenn es die größeren Wirkungen aufheben könnte, um vielfaches leichter hinzunehmen.

Einsicht und Abstehen von falscher Rede würden da viel besser sein. Bestenfalls ab nun und nicht damit warten.
 
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Gute Frage, oder wenn User den anderen Usern satanisches Wirken vorwerfen...?!

Für mich sind es Befindlichkeiten, darüber kann man auch stehen. Kritisch wird es, wenn jemand in kirchlichen Einrichtungen arbeitet und durch solchen „Vorwürfen“ , Konsequenzen zu befürchten hat.

Ansonsten kann es einem doch völlig egal sein, wie gesagt. Man kann sich auch selbst wehren, dafür brauche ich keine Gesetze.
 
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