Über rechtsphilosophische und strafrechtliche Auffassungen

TommyCasagrande

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Das Strafrecht gibt an, was ich als Mensch und Bürger eines Staates zu unterlassen habe und was es mich kostet, wenn ich mich darüber hinwegsetze. Was auffällt, wenn man sich den Kanon des Strafrechtes ansieht, ist, dass es sich dabei um vielerlei Vergehen handelt, die intuitiv von vielen Menschen nicht als kriminelle Handlungen gesehen werden, sondern, die aufgrund von medialer oder erzieherischer Wiederholung, einen festen Platz in unserem kognitivem Zentrum eingenommen haben.

Alle Arten von opferlosen Handlungen, bei denen maximal eine selbstschädigende Wirkung auftreten könnte (wie das doch bei allem sein kann, wo die Dosis das Gift macht), zählen zu diesen Handlungen. Als kriminell wurden sie nicht eingestuft, weil sie den Charakter von Gewalt oder Missachtung von Eigentumsrechten inne hatten. Als kriminell wurden sie eingestuft, weil der Charakter der Rechtsauffassung, die diese Handlungen als kriminell einstuft, ihrerseits die Eigentumsrechte missachtet und in diesem Maße selbst Gewalt anwendet.

Das Monopol auf Rechtsprechung hat dazu geführt, dass es zur staatlichen Auffassung von Recht, keine Alternative gibt. Die staatliche Auffassung von Recht ist ein rechtspositivistischer, der aufgrund seines Charakters Eigentumsrechte nicht für unantastbar erklärt, wie es das Naturrecht vertritt. Nichts desto trotz denke ich, dass in einer freien Gesellschaft es möglich wäre, unterschiedliche Rechtsauffassungen parallel ko-existieren zu lassen, so lange niemand gezwungen wird, unter dem Recht zu leben, dass ein anderer für besser hält. Nicht anders wie auch freiwillige sozialistische Kommunen in einer freien Gesellschaft sich zusammenrotten könnten um so zu leben, wie das ihrem Ideal entspricht. Insofern ist das staatliche Monopol auf Rechtsprechung gewiss das größere Problem, als es der Rechtspositivismus für sich stehend wäre. Denn wenn ich nicht gezwungen werde, etwas zu akzeptieren, dass ich nicht für besser erachte, dann bleibt mir das meiste Übel erspart.

Nichts desto trotz weist der Rechtspositivismus, auch dann, wenn er freiwillig nachgefragt wird, gewisse Mängel auf, denn mit dieser Auffassung lässt sich Recht beliebig sprechen und setzen. Diese Mängel mögen noch kompensiert werden, wenn es möglich ist, auf eine andere Rechtsauffassung auszuweichen. Kritisch wird es dort, wo der Staat diese Form beliebiger Rechtsprechung monopolisiert. Somit untersteht jede Rechtsprechung der beliebigen Auffassung jener, die die Inhalte dieser Auffassung setzen. Der Staat kann somit schalten und walten wie es ihm beliebt. Er wird größer und mächtiger um das Maß, dass er aus Sicht des Naturrechts überschreitet. Dieser Überschritt kennt theoretisch keine Grenze und ist abhängig von Menschen, die in Funktionen und Staatsdienstleistungen eingebettet, ihrerseits vom Staate und seinem Wachstum abhängig sind. Denn von einem Schrumpfen des Staates profitieren lediglich Unternehmen die nicht in direkter- oder indirekter Weise aufgrund von Handlungen des Staates ihre Geschäfte machen. Würde sich der Staat selbst das Naturrecht auferlegen und konsequent daran halten, so wäre es für den Staatsapparat nicht möglich, bis ins uferlose zu wachsen und in die Lebensbereiche der Menschen hinein zu wuchern, da das Naturrecht stets auf das Selbsteigentum der Menschen verweist. Eine Auffassung die im Rechtspositivismus mit Füßen getreten wird.

Ein Beispiel:

Würde man Drogen legalisieren, so würde sich ein Markt etablieren auf dem qualitativ bessere Drogen angeboten würden. Es bestünde die Möglichkeit, über den Markt, die Drogen zu kultivieren wie den Alkohol oder die Zigaretten. Stattdessen werden Kriege gegen Drogen geführt, was nichts anderes bedeutet als dass sich Drogenkartelle etablieren und sehr viel Geld im Spiel ist. Daraus bedingt sich eine Gewalt die Seitens der Drogenkartelle oder Seitens des Staates so geführt wird, dass Menschen sterben. Vermeidbar wäre all das, wenn man respektieren würde, dass nicht alle Menschen so zu leben brauchen wie man selber lebt. Allerdings profitieren zum einen die Drogenkartelle durch diesen quasi Monopolzustand, da der freie Markt den Drogenbossen die Kulmination des vielen Geldes streitig machen würde, zum anderen profitiert die Staatsmacht, die noch mehr Ressourcen und Kapazitäten an sich binden kann.

In Wahrheit wäre die richtige Position jene, die besagt, dass es einen freien Markt auch für Drogen geben muss, und dass selbst dann, wenn es vorkommt, dass sich dabei Menschen selber schädigen, man nicht müde werden darf zu behaupten, dass all jene auch das Recht dazu haben sich selber zu schädigen. Denn wenn man zugesteht, dass Menschen sich selber gehören und nicht der Besitz der Gesellschaft oder des Staates oder der Regierung sind, dann gehört zu diesem Recht auf Selbsteigentum ebenso das Recht, nicht stets zum besten mit mir selber umgehen zu müssen. Der Staat jedoch respektiert dieses Selbsteigentum nicht. Im Falle von Drogen, dürfen sich Menschen nicht selber schädigen. Prinzipiell lässt sich aber behaupten, dass Menschen sich mit vielem mehr als nur mit Drogen schädigen können. Menschen rauchen, trinken Alkohol, spielen zu viel Computer, haben die falschen Freunde, leben in schlechten Beziehungen, können Unfälle haben mit Autos, Fahrrädern, Flugzeugen. Es lässt sich noch so vieles auflisten wo etwas passieren kann. Nach rechtspositivistischer Auffassung ist es möglich, dass alles verboten wird oder dass die Dinge die man einmal tun und lassen konnte, ohne den Staat um Erlaubnis zu fragen, nur noch dann legal sind, wenn man auf eigene Kosten in einen zusätzlichen Schutz investiert.

Der Staat hat sich jedoch nicht nur die Rechtsprechung unter den Nagel gerissen sondern natürlich auch die Strafsprechung. Auch im Bezug auf Strafe fällt es immer wieder auf, dass Menschen mit den Strafen die der Staat den Übeltätern zu Teil werden lässt, nicht immer einverstanden sind. Häufig ist von einem ungerechten Urteilsspruch die Rede. Wenn man den Unterschied zwischen Naturecht und Rechtspositivismus versteht und nicht außer Acht lässt, dass es auch noch den Unterschied gibt, wenn das eine oder das andere vom Staat monopolisiert wird und im Gegensatz dazu die Idee einer Privatrechtsgesellschaft mit einander konkurrierenden Rechtsauffassungen, dann hat man schon eine Vorstellung davon, wie die unzähligen Gesetze und Freiheitsbeschneidungen zustande kommen.

Doch auch im Bezug auf die Strafsprechung existiert diese staatliche Willkür weiter. Jeder hat vermutlich schon einmal gehört, dass es eine altmodische, verkommene, vielleicht sogar primitive und barbarische Art sei, Bestrafung im Sinne des lex talionis durchzuführen. Darin wird ein Gleichgewicht angestrebt zwischen dem Schaden, den ein Opfer erhalten hat und dem Schaden, den der Täter erhalten soll. Ein anderer Ausdruck dafür lautet: Aug um Aug und Zahn um Zahn. Selbst wenn sich viele mit einem inneren Ekelgefühl meinen Worten ausgesetzt fühlen, können diese jedoch keine gerechtere Alternative anbieten. Das Naturrecht, in dem das Selbsteigentum des Menschen die Quelle ist, von der sich jede Rechtsauffassung und somit jedes Strafmaß ableitet, gibt die Verhältnismäßigkeit an. Und ist es nicht das, was vielerorts beklagt tatsächlich längst niedergegangen ist, das rechte Maß ? Ein Mensch der böses tut, sollte nach jener Überzeugung, im selben Maße, seine eigenen Rechte verlieren, wie er einem anderen das Recht nimmt. Was könnte gerechter sein, als einen Täter in die Lage zu bringen, Buße zu leisten an jenem, den er zum Opfer machte ? Doch existiert diese Strafauffassung kaum noch. Sie wurde aus dem Strafrecht exekutiert. Wer Heute jemanden zum Opfer macht, begleicht ihm nicht den Schaden, sondern er solle Buße an der Gesellschaft leisten. Ein typisch kollektivistischer Gedanke. Und sitzt dieser dann im Gefängnis, so tut er dies auf Kosten der Steuerzahler, zu denen auch das Opfer gehört. Und dies ist gerecht ? Wohl kaum.

Zumeist haben wir es Heute mit dem Prinzip der Abschreckung zu tun. Rechtspositivistisch gesetzte Straftaten, die unter naturrechtlichen Selbsteigentumsaspekten keine kriminellen Vergehen wären, werden zur Abschreckung mit hohen Geldbußen und langjährigen Haftstrafen gebüßt. Hieran erkennt man wieder, dass es kein Verhältnis gibt zwischen der Tat und der Bestrafung. Die Bestrafung wird vom Staate festgelegt. Das Opfer, dass einzig das Recht hätte, sich für eine im Rahmen des Verhältnisses sich befindende Strafe zu entscheiden, wird durch seine steuerzahlerische Aktivität, zum zweiten male zum Opfer deklariert. Die Verhältnismäßigkeit einer Strafe gibt zudem lediglich die Höchstgrenze der Bestrafung an, ohne sich dabei selbst schuldig zu machen. Mildtätigkeit walten zu lassen ist hierbei jedem gegeben der eventuell ein Auge zuzudrücken vermag gegenüber seinem Peiniger.

Modern hingegen zum Abschreckungsgedanken wirkt für viele Menschen der Rehabilitationsgedanke. Doch hierin steckt ebenso nichts anderes als ein schleichender Despotismus, eine Form des Totalitarismus. Wenn zwei Menschen die gleiche Tat begehen, so darf der eine Mensch vorzeitig aus der Haft entlassen werden (ohne seinem Opfer Buße geleistet zu haben) während der andere Mensch weiterhin in der Rehabilitationszelle schmorrt. Man entzieht den Kriminellen ihr Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn Menschen das selbe tun, sie aber letztlich unterschiedlich bestraft werden, dann ist dies ein willkürliches Strafrecht. Gerechtigkeit hingegen hat stets damit zu tun, alle Menschen, auch wenn sie noch so verschieden sind, unter den selben Spielregeln ihren Vorlieben und Neigungen nachgehen zu lassen. Wenn dies nicht gewährleistet ist oder wenn der Charakter der Rechtsprechung sich lediglich an Mehrheiten, an überzeugten Wählern, an mächtigen Politikern denn an der Unterscheidung von Recht und Unrecht, orientiert, so ist keine Vorraussetzung für eine liberale, freie Gesellschaft gegeben sondern für einen nach und nach wachsenden Totalitarismus. Dieser Totalitarismus lässt sich widerum nur erkennen, wenn man sich mit tatsächlichem Recht und der Okkupation von Recht durch den Staat beschäftigt. Im Falle des Strafrechtes nennt man Heute bereits in manchen Gefängnissen das Absitzen von Strafe nicht mehr Strafe sondern Therapie. In den USA gibt es ein Gefängnis, da werden gewalttätige Menschen medikamentös behandelt. Ob von diesen Menschen am Ende ihrer Haftzeit noch etwas bewusstes übrig bleiben wird, darf sich jeder selber versuchen vorzustellen. Heilung und Therapie sind dabei die Worte mit denen die Bestrafung von Menschen durch den Staat aus dem Strafrecht herausgelöst werden kann. Was dann jedoch widerum therapiebedürftig ist, obliegt der Obrigkeit und der obrigkeitlich, medial hörigen gesellschaftlichen Mehrheit oder gut organisierten Minderheit. Mit Aug um Aug hat das jedenfalls alles nichts zu tun. Wie gesittet und kultiviert erscheint bei all den modischen Irrläufern rechtsphilosophischer und strafrechtlicher Auffassungen doch das, was im Namen der für den Staat Bediensteten als altertümlich oder barbarisch verklärt wurde.
 
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Also konkrete Pläne zur Reformation des Strafrechts?

Brainstorming: Kurze Fragen und Gedanken dazu, weil ich eigentlich keine Zeit habe aber das kann ich nicht so unkommentiert im Raum stehen lassen.

Wie sollen verschienede Strafrechtssysteme in einem Staat nebenbeinander existieren?

Tabak, Alkohol, Glücksspiel sind alles Dinge, die nicht nur den Betroffenen selsbt schädigen können, wenn unsachgemäß mit ihnen umgegeganen wird, sondern auch für den Staat massiv Folgekosten bedeuten.

Das Strafmaß diente noch nie der Abschreckung, noch weniger der Rache. Das wird wenig verstanden und dann kommt es zu solchen Boulevard Blatt Anzeigen wie "A tat dies und muss NUR X Jahre in den Knast - Empörung".

In den USA gibt es in einigen Staaten die Todesstrafe, das hält niemanden davon ab zu morden.

Sinn einer Haftstrafe in D ist es, abgesehen von Ausnahmefällen, den Gefangenen nach seiner Haftzeit wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Du sagst, das Opfer hätte das Recht über das Strafmaß zu entscheiden? Na, herzlichen Glückwunsch.

Staatliche Willkür in Bezug auf Rechtssprechung? Durch wie viele Instanzen kann man im Zweifelfall hier gehen?
 
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