Trayvon Martins Tod und der Prozess gegen George Zimmerman

Zitat:der Mann hat sich als Sheriff aufgespielt und einen unbewaffneten Jungen erschossen, der auf dem Nachhauseweg war.

was gibt es da mit rechtfertigender Absicht zu zerfriemeln? nix.

das Urteil ist ein Skandal und wird Entsprechendes nach sich ziehen.


Er hat aber erst geschossen als er blutend am Boden war, während der Kontrahent auf ihm drauf saß und ihn mit Schlägen traktiert hat.
Selbst wenn Martin nicht versucht hat an seine Waffe zu kommen (das ist jedenfalls unbewiesen) besteht zu diesem Zeitpunkt Lebensgefahr.
Wenn du da das Bewusstsein und jede Verteidigungsfähigkeit verlierst, können die nächsten paar Schläge und dann eventuell Tritte tödlich sein.

Ich denke selbst, dass Martin nur deshalb ausgetickt ist, weil er sich verfolgt fühlte, aber das allein nimmt nicht das Recht auf Notwehr. Zimmerman hat ja nicht gleich geschossen, nur weil Martin ihn wegen der Verfolgung zur Rede gestellt hat
 
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Wie kam er dann aber an die Waffe PsiSnake? Er muss ja genug Bewegungsfreiheit gehabt haben um an das Halfter der Knarre zu kommen oder? Und dann bezweifle ich aber dass er sich in einer ausweglosen Situation befand. Er hätte TM in erster Linie nicht verfolgen dürfen - es wurde ihm von der Polizei verboten und er hat das trotzdem getan. Somit macht Notwehr für mich keinen Sinn, weil er derjenige ist, der die Sache gestartet hat. Das Urteil ist eine Farce und ich bin mir sicher, dass das ein Nachspiel geben wird
 
Zitat: Es gibt keinen Beweis dafür dass Trayvon den Kampf begonnen hat und das ist der Knackpunkt!

Jemand kann nur verurteilt werden, wenn du ihm Schuld nachweisen kannst, nicht umgekehrt. Und erwiesenermaßen liegt da Zimmerman mit geschwollener und blutender Nase sowie Verletzungen am Hinterkopf auf dem Boden, Martin ist unverletzt und sitzt auf ihm drauf und schlägt auf ihn ein. Dahingehend ist es auch wahrscheinlicher, dass Zimmerman um Hilfe gerufen hat. Der Schuss fällt (Forensik) dann in dieser Situation.

Nun muss bewiesen werden, dass dennoch Zimmerman eine Schlägerei mit dem größeren Mann angefangen hat. Das war nicht möglich und daher folgt der Freispruch.

Ein Angeklagter muss nicht beweisen, dass er unschuldig ist, erst recht nicht wenn der Tatort einer Notwehrsituation entspricht.

Zitat:Und in welche ausweglose Lage denn? Die hat Zimmerman einzig und allen selbst zu verantworten.

Man muss nicht damit leben, dass das eigene Leben gefährdet wird, wenn man eine verdächtige Person darüber zur Rede stellt, was sie hier macht.
 
der Mann hat den Jungen verfolgt und ihn erschossen,
und im Nachhinein wird daraus ein Notwehr-Ding gestrickt.

schätze, wenn ihm nicht mit einer neuen Identität ausgeholfen wird,
hat der Mann zukünftig 24/7 Todesangst und das aus gutem Grund.
 
Zitat:Wie kam er dann aber an die Waffe PsiSnake? Er muss ja genug Bewegungsfreiheit gehabt haben um an das Halfter der Knarre zu kommen oder? Und dann bezweifle ich aber dass er sich in einer ausweglosen Situation befand.

Das ist doch kein Widerspruch. Der andere schlägt auf dein Gesicht ein, sitzt auf dir drauf, aber deine Hände sind frei, auch wenn du dabei natürlich nicht dein Gesicht schützen kannst, wenn du zur Waffe greifst. Dennoch ist die Situation insgesamt ausweglos.

Zitat:Er hätte TM in erster Linie nicht verfolgen dürfen - es wurde ihm von der Polizei verboten und er hat das trotzdem getan. Somit macht Notwehr für mich keinen Sinn, weil er derjenige ist, der die Sache gestartet hat.

Wenn ich eine für mich verdächtige Person (auch letztlich unberechtigt) für kurze Zeit verfolge, dann rechtfertigt das keinen Gewaltexzess, und dann verliere ich nicht das Recht auf Notwehr, selbst wenn es ein Fehler war denjenigen zur Rede zu stellen. Wäre es jetzt so gewesen, dass Zimmerman direkt geschossen hätte, nur weil Martin zum Beispiel geschrien hat "Warum verfolgst du mich" dann hätte die Sache anders ausgesehen.

Der Tatort demonstriert aber, dass die Waffe definitiv nicht "locker" saß bei Zimmerman. Nichts spricht gegen seine Version. Gerichtsmediziner und Zeugen bestätigen sie zusätzlich auch.
 
Mord 2-ten Grades...so lautete die Anklage...und...die Staatanwaltschaft konnte die Tötungsabsicht des Angeklagten nicht zweifelsfrei beweise...von daher ist der Urteilsspruch "nicht schuldig" gerechtfertigt...


Sage
 
Zitat:Mord 2-ten Grades...so lautete die Anklage...und...die Staatanwaltschaft konnte die Tötungsabsicht des Angeklagten nicht zweifelsfrei beweise...von daher ist der Urteilsspruch "nicht schuldig" gerechtfertigt...

Ja, und die Situation aus der geschossen wurde war für sich selbst eine Notwehrsituation. Es konnte nämlich belegt werden, dass Martin auf Zimmerman saß (Zeugen, Kampfspuren, Schussbahn), nicht umgekehrt.

Es hätte dann bewiesen werden müssen, dass dennoch Zimmerman Martin zuerst körperlich angegriffen hat, und nur deshalb von Martin auf dem Boden fixiert wurde. Dann wäre es schwierig mit Notwehr zu argumentieren, selbst wenn der Kampf schlecht für einen läuft. Aber dafür gibt es eben keinen Beweis. Und das Gespräch Martins mit seiner Freundin am Telefon demonstriert durchaus auch dessen aggressive Stimmung (Schimpfwort für Weiße usw.).
 
also wenn ich jemanden umbringen will,
dann muß ich ihm bloß auf der Straße auflauern,
ihn verfolgen bis es ihm endlich zu bunt wird,
dann klopp ich mich ein bischen mit ihm rum,
erschieße den Unbewaffneten, suche mir einen
guten Anwalt, und der haut mich auf Notwehr raus.
 
also wenn ich jemanden umbringen will,
dann muß ich ihm bloß auf der Straße auflauern,
ihn verfolgen bis es ihm endlich zu bunt wird,
dann klopp ich mich ein bischen mit ihm rum,
erschieße den Unbewaffneten, suche mir einen
guten Anwalt, und der haut mich auf Notwehr raus.

na ja...warum ging der Junge auf ihn los? Anstatt mit seiner Freundin zu telephonieren, hätte, wenn er sich dermaßen bedroht gefühlt hat, ja die Polizei rufen können...da ist wohl auf beiden Seiten nicht immer ganz die Wahrheit gesagt worden...keiner von uns war dabei...wir kennen weder den Täter noch das Opfer...wir wissen nicht, wie die Lokalität aussah...ob der Junge nicht einfach in irgend ne Kneipe hätte gehen können oder bei einem Anwohner hätte klingeln können etc...


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Zitat:also wenn ich jemanden umbringen will,
dann muß ich ihm bloß auf der Straße auflauern,
ihn verfolgen bis es ihm endlich zu bunt wird,
dann klopp ich mich ein bischen mit ihm rum,
erschieße den Unbewaffneten, suche mir einen
guten Anwalt, und der haut mich auf Notwehr raus.


Fäuste (und Tritte) sind auch eine tödliche Waffe, und wenn man sich Zimmermans Kopf anschaut (Martin ist bis auf die Schusswunde, die ihm aus entsprechender Position beigebracht wurde unverletzt gewesen) dann kann man das auch sehen, dass Zimmerman in großen Schwierigkeiten war. Du verharmlost das schon ziemlich. Jeder weitere Schlag hätte die Bewusstlosigkeit und damit vollkommene Wehrlosigkeit bedeuten können. Danach hätte Martin ihn innerhalb von einer oder wenigen Minute(n) erschlagen, mit seiner eigenen Waffe erschießen oder erwürgen können.
Und selbst wenn wir Zimmerman nicht glauben, dass Martin ihn mit dem Tod bedroht hat und ihm die Waffe abnehmen wollte (da das auch nicht bewiesen werden kann) ist der Griff zur Waffe als letzte Verteidigungsoption zu rechtfertigen.

Allein die kurzfristige Verfolgung ist kein Grund jemanden zu Boden zu schlagen und mit Schlägen zu traktieren. Und dass Zimmerman dennoch zuerst angegriffen hat, ist eben nicht zu belegen. Martin hatte ein mindestens genauso gutes Motiv Zimmerman zusammenschlagen zu wollen (ob er ihn umbringen wollte, wie Zimmerman aussagte ist allerdings genauso Spekulation)
 
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