Zitat:der Mann hat sich als Sheriff aufgespielt und einen unbewaffneten Jungen erschossen, der auf dem Nachhauseweg war.
was gibt es da mit rechtfertigender Absicht zu zerfriemeln? nix.
das Urteil ist ein Skandal und wird Entsprechendes nach sich ziehen.
Er hat aber erst geschossen als er blutend am Boden war, während der Kontrahent auf ihm drauf saß und ihn mit Schlägen traktiert hat.
Selbst wenn Martin nicht versucht hat an seine Waffe zu kommen (das ist jedenfalls unbewiesen) besteht zu diesem Zeitpunkt Lebensgefahr.
Wenn du da das Bewusstsein und jede Verteidigungsfähigkeit verlierst, können die nächsten paar Schläge und dann eventuell Tritte tödlich sein.
Ich denke selbst, dass Martin nur deshalb ausgetickt ist, weil er sich verfolgt fühlte, aber das allein nimmt nicht das Recht auf Notwehr. Zimmerman hat ja nicht gleich geschossen, nur weil Martin ihn wegen der Verfolgung zur Rede gestellt hat
was gibt es da mit rechtfertigender Absicht zu zerfriemeln? nix.
das Urteil ist ein Skandal und wird Entsprechendes nach sich ziehen.
Er hat aber erst geschossen als er blutend am Boden war, während der Kontrahent auf ihm drauf saß und ihn mit Schlägen traktiert hat.
Selbst wenn Martin nicht versucht hat an seine Waffe zu kommen (das ist jedenfalls unbewiesen) besteht zu diesem Zeitpunkt Lebensgefahr.
Wenn du da das Bewusstsein und jede Verteidigungsfähigkeit verlierst, können die nächsten paar Schläge und dann eventuell Tritte tödlich sein.
Ich denke selbst, dass Martin nur deshalb ausgetickt ist, weil er sich verfolgt fühlte, aber das allein nimmt nicht das Recht auf Notwehr. Zimmerman hat ja nicht gleich geschossen, nur weil Martin ihn wegen der Verfolgung zur Rede gestellt hat
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