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lovely
Guest
Reden wir "drüber" , oder besser Klar?
Disziplinarverfahren bei Beamten und Richtern:
Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, veranlasst der Dienstvorgesetzte die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Vorermittlungen. Nach Abschluss der Ermittlungen muss der Dienstvorgesetzte nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob das Disziplinarverfahren einzustellen oder ein förmliches Disziplinarverfahren einzuleiten ist.
Und? Was ist geschehen?
Disziplinarverfahren bei Beamten und Richtern:
Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, veranlasst der Dienstvorgesetzte die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Vorermittlungen. Nach Abschluss der Ermittlungen muss der Dienstvorgesetzte nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob das Disziplinarverfahren einzustellen oder ein förmliches Disziplinarverfahren einzuleiten ist.
Und? Was ist geschehen?