Darf ich mal den Verfassungstreuen hervorkehren
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Etwas problematisch ist sicher der diffuse Begriff "verfassungsmäßige Ordnung" oder "Sittengesetz" da sich dort viel zu viel unterbringen läßt.
Aber dieses Gesetz gilt auch für Erleuchtete oder scheinbar Erleuchtete.
Ich habe ein Recht darauf das falsche zu Glauben, gegen Gott zu handeln, solange ich das da oben beachte!
Ich selbst verwende noch folgenden Grundsätze :
RS1:
Jedes Protokoll (Kommunikations-, Transformations-, bastarde, etc) muß UND bestätigt werden.
Dabei sind nur eine Menge von Reversiblen Protokollen ausgeschlossen wie die Nutzung des öffentlichen Akustischen, Visuellen und Materiellen Raums.
Beim Betreten des öffentlichen Raums muß man im Grunde ein Protokoll bestätigen.
Jedes Protokoll kann jederzeit geschlossen werden. (Notwendig wegen Betrug etc, siehe RS2)
RS2:
Beim Beschluß eines Protokolls müssen die Absichten die zur Protokollschließung führen offen gelegt werden.
Während des bestehens eines Protokolls müssen diese Absichten für alle Partner offen liegen.
(Eine andere Ehrlichkeit akzeptiere ich nicht, trifft das nicht zu darf ich Lügen daß meine Nase den Mond berührt)
Gibt da noch wesentlich mehr, aber das ist der Kern.