Täterhilfe, Opferhilfe

Ritter Omlett

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Wien
Vielleicht habt ihr es auch schon gehört im Radio, den Slogan auch Täter brauchen Hilfe. Dieser Ansicht wäre ich auch grundsätzlich. Wenn ich mich so umhöre im Büro und Bekanntenkreis, wird hier die Ansicht vertreten, dass Täter nach Abbüssung der Straftat nichts zusteht. Da ich immer versuche, alles menschlich zu sehen, frage ich nach eurer Meinung.

Ich frage euch nach der Meinung folgender Aussagen bzw. welche Meinung ihr habt zu folgenden Thesen die weitverbreitet sind.

a) Täter und Opfer bedürfen gleichzeit Hilfe. Täter hat nach Verbüßung seiner Straftat das Recht auf Hilfe z.B. Wohnung und Arbeitsplatz.
dieser Aussage würde ich mich grundsätzlich hinbegeben.

b) Grossweit wird die Meinung vertreten. Opfer haben keine Rechte, Täter alle, stimmt das eurer Meinung bzw. gibt es Betroffene, die mal eine Situation mitmachen mussten und davon berichten konnten?

c) welche Rechte haben Täter?? sollen Täter Rechte haben, z.b. Arbeitsplatz Wohnung oder soll man nun grundsätzlich sagen, erst hat der unbelastete Bürger das erste Recht Arbeit zu erhalten, dann darf erst der Sünder der aus dem Gefängnis kommt eine Arbeit bekommen.
Ich weiss nicht bei Punkt C, wie ich darüber denken sollte, anderseits wie schnell kannst du mit dem Gesetz in Berührung kommen, wie und unter welchen Umständen hat sich der Mensch entwickeln müssen.

Seht mal Bankräuber, oft verzweifelte Leute, nach Scheidung usw. finanziell am Boden, die Motive sind so vielseitig und das Thema mehr als sensibel.

liebe Grüsse
Omlett
 
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Hallo lieber Ritter,
das ist wirklich eine schwere Frage, die man nicht so einfach beantworten kann. Ich denke es gibt zwischen Opfern und Tätern nicht nur die Täter und die Opfer, sondern es muss alles einzeln betrachtet werden. Der Täter führt eine Handlung hm... direkt aus, u.U. hat das Opfer ev. auch solange provoziert, bis der Täter nicht mehr ein oder aus weiß... Dann gibt es Täter....die einfach so etwas machen....um andere zu quälen.... :schaukel:
manche werden einmal straffällig...andere ständig...ich glaube da das rechte Maß zu finden ist sehr schwer...
Ritter Omlett schrieb:
sollen Täter Rechte haben, z.b. Arbeitsplatz Wohnung oder soll man nun grundsätzlich sagen, erst hat der unbelastete Bürger das erste Recht Arbeit zu erhalten, dann darf erst der Sünder der aus dem Gefängnis kommt eine Arbeit bekommen.
das ist das Einzige wo ich spontan eine Meinung habe: das fände ich nicht okay!
... ich denke, dass fördert nicht eine Integration...die Täter sind genauso Mensche wie die Opfer...wer weiß, vielleicht sind sie manchmal sogar noch schlimmer dran...
LG Tarot
 
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Hallo Ritter Omelett!

Die Abbüßung einer Straftat stellt gewissermaßen die Wiedergutmachung dar und sollte einerseits dem Schutz der Bevölkerung vor dem Täter sowie der Läuterung desselben dienen.

Von vielen Arbeitgebern wird auch ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Strafregister verlangt. So etwas finde ich absolut in Ordnung!


Für mich als Vermieter oder Arbeitgeber würde es sehr wohl eine Rolle spielen, darüber Bescheid zu wissen.

Bei schweren Delikten wie Mißbrauch, Mord, schwerem Betrug e.t.c. hält sich mein Mitleid mit dem Täter absolut in Grenzen!!!

Wir haben uns Gesetze geschaffen um unser Gemeinschaftsleben friedlich regeln zu können. Ein Täter verstößt bewußt dagegen.

Weiters sehe ich das so, daß in der Regel Täter ihren Opfern keine zweite Chance geben ( das betrifft v.a. schwere Delikte), warum wollen sie dann eine zweite Chance von uns?

Soweit zur irdischen Ebene, die Verletzung geistiger Gesetze bekommt er früher oder später sowieso zurück. ( Die höchste Instanz ist wachsam)


L.G. Himephelien
 
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