Ritter Omlett
Sehr aktives Mitglied
Vielleicht habt ihr es auch schon gehört im Radio, den Slogan auch Täter brauchen Hilfe. Dieser Ansicht wäre ich auch grundsätzlich. Wenn ich mich so umhöre im Büro und Bekanntenkreis, wird hier die Ansicht vertreten, dass Täter nach Abbüssung der Straftat nichts zusteht. Da ich immer versuche, alles menschlich zu sehen, frage ich nach eurer Meinung.
Ich frage euch nach der Meinung folgender Aussagen bzw. welche Meinung ihr habt zu folgenden Thesen die weitverbreitet sind.
a) Täter und Opfer bedürfen gleichzeit Hilfe. Täter hat nach Verbüßung seiner Straftat das Recht auf Hilfe z.B. Wohnung und Arbeitsplatz.
dieser Aussage würde ich mich grundsätzlich hinbegeben.
b) Grossweit wird die Meinung vertreten. Opfer haben keine Rechte, Täter alle, stimmt das eurer Meinung bzw. gibt es Betroffene, die mal eine Situation mitmachen mussten und davon berichten konnten?
c) welche Rechte haben Täter?? sollen Täter Rechte haben, z.b. Arbeitsplatz Wohnung oder soll man nun grundsätzlich sagen, erst hat der unbelastete Bürger das erste Recht Arbeit zu erhalten, dann darf erst der Sünder der aus dem Gefängnis kommt eine Arbeit bekommen.
Ich weiss nicht bei Punkt C, wie ich darüber denken sollte, anderseits wie schnell kannst du mit dem Gesetz in Berührung kommen, wie und unter welchen Umständen hat sich der Mensch entwickeln müssen.
Seht mal Bankräuber, oft verzweifelte Leute, nach Scheidung usw. finanziell am Boden, die Motive sind so vielseitig und das Thema mehr als sensibel.
liebe Grüsse
Omlett
Ich frage euch nach der Meinung folgender Aussagen bzw. welche Meinung ihr habt zu folgenden Thesen die weitverbreitet sind.
a) Täter und Opfer bedürfen gleichzeit Hilfe. Täter hat nach Verbüßung seiner Straftat das Recht auf Hilfe z.B. Wohnung und Arbeitsplatz.
dieser Aussage würde ich mich grundsätzlich hinbegeben.
b) Grossweit wird die Meinung vertreten. Opfer haben keine Rechte, Täter alle, stimmt das eurer Meinung bzw. gibt es Betroffene, die mal eine Situation mitmachen mussten und davon berichten konnten?
c) welche Rechte haben Täter?? sollen Täter Rechte haben, z.b. Arbeitsplatz Wohnung oder soll man nun grundsätzlich sagen, erst hat der unbelastete Bürger das erste Recht Arbeit zu erhalten, dann darf erst der Sünder der aus dem Gefängnis kommt eine Arbeit bekommen.
Ich weiss nicht bei Punkt C, wie ich darüber denken sollte, anderseits wie schnell kannst du mit dem Gesetz in Berührung kommen, wie und unter welchen Umständen hat sich der Mensch entwickeln müssen.
Seht mal Bankräuber, oft verzweifelte Leute, nach Scheidung usw. finanziell am Boden, die Motive sind so vielseitig und das Thema mehr als sensibel.
liebe Grüsse
Omlett