T
Toffifee
Guest
Hallo, liebe Tenshi!
Bei einer solchen Argumentation mußt Du sehr vorsichtig sein!!!
Nur weil ein Mensch im Laufe der Zeit älter wird und damit auch multimorbide, rechtfertigt das noch lange keine aktive Sterbehilfe!!! Um Gottes willen...
Aktive Sterbehilfe darf nur unter wirklich sehr strengen medizinischen und juristischen Vorgaben gestattet sein.
Selbst wenn ein älterer Patient schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen (vielleicht auch Schmerzen) hinnehmen muß, kann er trotzdem noch ein erfülltes Leben z.B. im Kreise der Familie finden. Auch wenn ein älterer Mensch eine Belastung für diese Familie darstellt, darf das keine Rechtfertigung für aktive Euthanasie sein. Die Konsequenzen wären fürchterlich...
Aktive Euthanasie bleibt in jedem Fall eine Gratwanderung und sollte nur in schwierigen Fällen (unheilbare Erkrankung, schlimmste Schmerzen, Tod absehbar) gestattet sein!
In diesem Sinne... Alles Liebe und Gute!
Liebe Grüße
Toffifee
Bei einer solchen Argumentation mußt Du sehr vorsichtig sein!!!
Nur weil ein Mensch im Laufe der Zeit älter wird und damit auch multimorbide, rechtfertigt das noch lange keine aktive Sterbehilfe!!! Um Gottes willen...
Aktive Sterbehilfe darf nur unter wirklich sehr strengen medizinischen und juristischen Vorgaben gestattet sein.
Selbst wenn ein älterer Patient schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen (vielleicht auch Schmerzen) hinnehmen muß, kann er trotzdem noch ein erfülltes Leben z.B. im Kreise der Familie finden. Auch wenn ein älterer Mensch eine Belastung für diese Familie darstellt, darf das keine Rechtfertigung für aktive Euthanasie sein. Die Konsequenzen wären fürchterlich...
Aktive Euthanasie bleibt in jedem Fall eine Gratwanderung und sollte nur in schwierigen Fällen (unheilbare Erkrankung, schlimmste Schmerzen, Tod absehbar) gestattet sein!
In diesem Sinne... Alles Liebe und Gute!
Liebe Grüße
Toffifee