meine guete, das ist ein thema bei dem man seinen standpunkt vertreten kann, aber man kann nicht von jemandem die meinung durch diese diskussion aendern.
@green b.
ich koennte Dir tausende beispiele von befehlen aufzaehlen, die ich verweigern wuerde und mir wuerde nichts passieren, sondern der befehlsgeber wuerde dafuer zur rechenschaft gezogen, denn der ist dann unfaehig. das geht von "klo mit zahnbuerste putzen" (wobei man da vorsichtig sein muss, denn da spricht eigentlich nichts dagegen, solange es nicht die eigene zahnbuerste ist.) bis eben auf befehl jemanden erschiessen.
Kleine Lektion in Grenzen der Befehlsbefugnis:
Befehle duerfen nur gegeben werden
- zu dienstlichen zwecken (aufgabenbereich der bw, darf den rahmen der dienstpflichten des soldaten nicht ueberschreiten
- unter beachtung des voelkerrechts/ voelkervertragsrechts (siehe dazu auch artikel 25 GG, humanitaeres voelkerrecht in bewaffneten konflikten). jeder staatsbuerger und der soldar ist verpflichtet diese gesetze (GG) einzuhalten
- unter beachtung der gesetze (in ersterlinie ist das grundgesetz zu beachten; ein befehl, der die menschenwuerde verletzt darf nicht gegeben werden und braucht nicht befolgt zu werden. ebenso duerfen vergehen oder verbrechen nach den strafgesetz oder wehrstrafgesetz nicht befohlen werden. ein derartiger befehl darf in keinem fall befolgt werden
- unter beachtung der dienstvorschriften (schreiben dienstvorschriften ein bestimmtes verhalten vor, darf nichts anderes befohlen werden)
der vorgesetzte traegt fuer seine befehle die verantwortung
desweiteren muss ein befehl RECHTMAESSIG, ZWECKMAESSIG und AUSFUEHRBAR sein:
rechtmaessigkeit eines befehls liegt vor, wenn er innerhalb der grenzen der befehlsbefugnis gegeben worden ist, andernfalls ist er rechtswidrig. rechtswidrige befehle sind aber nicht immer zugleich auch unverbindlich fuer den untergebenen. (z.B. wenn dem fahrer befohlen wird, ein verbotsschild zu missachten, denn das ist eine uebertretung und kein vergehen oder verbrechen. der fahrer kann sich dann beschweren, muss aber dne befehl ausfuehren. fuehrt die beschwerde zu einer anzeige, muss sich der befehlsgeber dafuer verantworten).
zweckmaessig ist ein befehl, wenn durch seine ausfuehrung der dienstliche zweck erreicht oder zumindest gefoerdert wird, z.b. wenn ein kompaniechef wegen zu hoher temperaturen einen uebungsmarsch auf die abendstunden verlegt.
die ausfuehrbarkeit eines befehls liegt vor, wenn z.b.
- der befehl im kampf der lage entspricht
- der untergebene die zur befolgung noetigen koerperlichen und geistigen faehigkeiten besitzt und entsprechend ausgebildet ist
- die dazu notwendigen mittel zur verfuegung stehen
(utopische befehle muessen nicht befolgt werden)
"Sie wischen jetzt die sporthalle nass mit einem wattebaeuschchen und sind in 30 minuten fertig!" (sowas in der art)
hoffe ich konnte ein bisschen zum allgemeinen vertstaendnis beitragen, ich will echt nicht dass hier jemand glaubt, er wuerde dafuer bestraft, wenn er den befehl des "erschiessens" nicht ausfuehrt.