Ich kann diesen Aufruf gut nachvollziehen. Nur würde es tatsächlich in der Realität etwas verändern ?
Eine gute Freudin von mir probiert es über einen anderen Weg und zwar der Opferentschädigungsrente - mal so nebenbei diesbezüglich gibt es keine Verjährung. Nur die Praxis das durchzusetzen nach so langer Zeit, wo ja Beweise noch viel schwerer zu bekommen sind, ist mehr als Nervenaufreibend und dauernde Retraumatisierungen sind an der Tagesordnung, weil die Täter und alle im Familiensystem mitverbandelten, und das sind einige, sich ja entsprechend wehren und wie gesagt an Beweise und Aussagen nach so langer Zeit zu kommen, welche ja die zuständigen Ämter einfordern ist ungeheuer schwer ! Und soweit ich die Sachlage verstanden habe, hat unser Staat, wenn die Opferentschädigungsrente durch ist ggf. sehr wohl die Möglichkeit die Täter zumindest finanziell zu belangen. Den Wirbel und die Gegenwehr die man in deren Familien auslöst ist nicht zu unterschätzen.
Einen Täter nach über 30 Jahren strafrechtlich zu belangen dürfte noch viel heftiger sein.
Außerdem gebe ich zu bedenken auch den Mißbrauch mit dem sexuellen Mißbrauch nicht außer acht zu lassen.
Ich achte alle die den Mut haben diesen Weg zu beschreiten.
LG Siegmund