sex. Mißbrauch darf nicht verjähren...bitte mitzeichenen...

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Hallo liebe Mituser

Ich unterstütze dieses Anliegen für eine Gesetzesänderung
weil es nicht sein kann, daß Mißbrauch an Kindern
wegen eines solchen Gesetzes meist ungestraft bleibt,
wenn die Opfer erst nach langer Zeit in der Lage sind zu reden

Bitte unterstützt das auch:

http://www.avaaz.org/de/petition/Eine_Reform_der_Gesetze//?tta

Gruß, Luckysun

hallo,
schon geschehen, habe mich eben eingetragen, ist doch klar, bin selbst dreifache mutter und das ist wohl der absolute horror aller eltern.

lg rosi
 
Ich schubs da nochmal für die,
die es vielleicht noch nicht gesehen
und noch nicht mitgezeichnet haben...:)
 
Ich glaube kaum, dass dies etwas bringt, auch die Beweisfrage/lage wird dadurch nicht vereinfacht.
 
Ich glaube kaum, dass dies etwas bringt, auch die Beweisfrage/lage wird dadurch nicht vereinfacht.

wenn man es nicht versucht, kann man auch nichts (ver-)ändern

aber den Täter weiterhin ein "Freifahrtschein" zu geben kann ja auch nicht sein

zwar würden sich diese Menschen nicht davon abschrecken lassen, aber man sollte denen schon zeigen, dass man sich dagegen "wehrt"

Liebe Grüße

edit: habe auch unterzeichnet ;)
 
Hm...

Die Verjährung von Straftaten basiert auf dem Gedanken, dass eine Strafe möglichst zeitnah die Schuld eines Täters ausgleichen und zugleich zu seiner Erziehung und Besserung sowie zur Abschreckung dienen soll. Weil dies bei lang zurückliegenden Straftaten kaum noch sinnvoll scheint, schwindet demnach auch das Bedürfnis des Staates, diese Taten zu sanktionieren.

http://www.ksta.de/ksta/hintergrund-wann-sexueller-missbrauch-verjaehrt,11952030,12670162.html


Ich habe das Gefühl, ein privater Rachefeldzug steckt dahinter.
 

Genau das hier ist eigentlich das Grundproblem:
Eine strafrechtliche Verjährungsfrist von 30 Jahren, wie sie bereits für Kindesmissbrauch gefordert wurde, ist bislang nur für Taten vorgesehen, die mit lebenslanger Haft bestraft werden. Dazu zählen etwa Hochverrat oder besonders schwerer Totschlag.

Taten, die mit mehr als zehn Jahren Haft geahndet werden, verjähren nach 20 Jahren. Dazu zählt der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern wie etwa der Beischlaf mit unter 14-Jährigen. Der einfache sexuelle Kindesmissbrauch mit bis zu zehn Jahren Haft verjährt nach zehn Jahren

Die Opfer leiden meist ein Leben lang an den Folgen,
die Strafen, die dafür vorgesehen sind, sind ein Hohn...

Waas genau das deiner Ansicht nach mit Rache zu tun hat,
wirst du sicher noch nachvollziehbar begründen können?

Gruß, Luckysun
 
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