Achilleus
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Militärjustiz will Rassismus-Verfahren einstellen
Der Untersuchungsrichter des Militärgerichts 2 hat die Einstellung eines Verfahrens wegen Rassendiskriminerung gegen vier Wehrmänner beantragt und für eine Disziplinarstrafe plädiert. Der zuständige Schulkommandant will jedoch eine Voruntersuchung.
Die Äusserungen der vier beschuldigten Wehrmänner fielen laut dem Untersuchungsrichter immer nur innerhalb eines kleinen Personenkreises, sagte Martin Immenhauser, Sprecher der Militärjustiz, heute zu einem Bericht von Schweizer Radio DRS.
Die Beschuldigten und diejenigen Soldaten, welche die Anzeigen erstatteten, hätten sich gut gekannt. Deshalb sei der Untersuchungsrichter zum Schluss gekommen, dass keine Öffentlichkeit im Sinne des Gesetzes bestehe. Er habe deshalb einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens und eine disziplinarische Bestrafung gestellt.
Immenhauser betonte, dass weder die Militärjustiz noch die Armee Rassismus toleriere. Auch gebe es in der Militärjustiz keine andere Behandlung als im zivilen Bereich. Die Rechtsprechung der Militärjustiz sei diesbezüglich mit derjenigen des Bundesgerichts identisch.
Nebst der fehlenden Öffentlichkeit habe auch nicht nachgewiesen werden können, dass ein Vorsatz zur Rassendiskriminierung vorhanden war. Den vier Wehrmännern droht eine Disziplinarstrafe wegen Verletzung des Anstandes und groben Unfugs, sagte Immenhauser weiter.
Schulkommandant will Voruntersuchung
Der zuständige Schulkommandant der Grenadierschule Isone TI entschied sich, der Empfehlung des Untersuchungsrichters nicht zu folgen und eine Voruntersuchung durch die Militärjustiz anzuordnen, teilte das Verteidigungsdepartement (VBS) mit. Damit wird ein formelles Strafverfahren eingeleitet.
Die zwei Unteroffiziere und zwei Rekruten der Grenadier-RS waren Mitte August administrativ entlassen und nach Hause geschickt worden, nachdem sie durch rassistische Äusserungen und Gesten negativ aufgefallen waren. Der Schulkommandant leitete danach eine vorläufige Beweisaufnahme ein.
Problematischer Entscheid
Georg Kreis, Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, erachtet die Verfahrenseinstellung der Militärjustiz als problematisch. Unlängst habe das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der in eine andere Richtung weise. So sei «Öffentlichkeit» breiter definiert worden, sagte er der Nachrichtenagentur SDA.
Nach dem Entscheid der Militärjustiz brauche es jetzt vor allem eine politische Verurteilung. Die Zivilgesellschaft müsse sagen: «So nicht!» Die Sühne der betroffenen Wehrmänner sei zwar nötig. Doch für seine Arbeit zähle viel mehr die gesellschaftliche Wirkung, sagte Kreis.
Auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli hat Mühe mit dem Entscheid der Militärjustiz. Dieser bedeute, dass die Armee Privatsache sei, sagte er im Radio DRS. Öffentlich könnte damit nur sein, was nicht armeebezogen sei.
Die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus zeigte sich «sehr befremdet», wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Besonders die Begründung, dass die Äusserungen in einer militärischen Umgebung als Privatbereich erachtet würden, sei aufgrund der verfügbaren Informationen nicht nachvollziehbar. (cpm/mu/sda)
Quelle: http://www.tages-anzeiger.ch
Na, was sagt man dazu? (Dass die Schweiz über solch inkompetente Richter verfügt, wusste ich gar nicht.)
Achilleus