Die in
Deutschland übliche
Verkehrsauffassung zur Schwarzwälder Kirschtorte ist in den
Leitsätzen für feine Backwaren staatlich geregelt. Hier wird die Torte folgendermaßen beschrieben:
„20. Schwarzwälder Kirschtorte
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Schwarzwälder Kirschtorten sind Kirschwasser-Sahnetorten oder Kirschwasser-Butterkremtorten, auch deren Kombination. Als Füllung dienen Buttercreme und/oder Sahne, teilweise
Canache sowie Kirschen, auch als Stücke in gebundener Zubereitung. Der zugesetzte Anteil an Kirschwasser ist geschmacklich deutlich wahrnehmbar.
Für die Krume werden dunkle und/oder helle Wiener- oder Biskuitböden verwendet. Die Masse für die dunklen Böden enthält mindestens 3 Prozent Kakaopulver oder stark entölten Kakao. Für den Unterboden wird auch Mürbeteig verwendet.
Die Torte wird mit Butterkrem oder Sahne eingestrichen, mit Schokoladenspänen garniert.“
Nur Torten, die diese Kriterien erfüllen, dürfen in Deutschland unter der Bezeichnung Schwarzwälder Kirschtorte verkauft werden.