Hätte mal ne Frage. Bei uns im Zug kauft man Karten und muss sie Stempeln. Wenn man das Stempeln vergießt oder es eilig hat, dann fährt man schwarz, weil die Karte ja den ganzen Tag gilt.
Kann mir jemand einen Paragraphen geben, wo das wirklich im Gesetz steht, dass es zulässig ist. Im Paragraphen Schwarzfahren in § 265a ist es nicht erwähnt.
Nur wer Schwarzfährt.
Vielen Dank
Kann mir jemand einen Paragraphen geben, wo das wirklich im Gesetz steht, dass es zulässig ist. Im Paragraphen Schwarzfahren in § 265a ist es nicht erwähnt.
Nur wer Schwarzfährt.
Vielen Dank