Hatari
Sehr aktives Mitglied
Sie ist ja wie besessen von einem Zauber, was sollen hier noch für Vorschläge kommen?@Glitzerfee, vielleicht schöpfst Du erst einmal Deine rechtlichen Mittel aus. Denn so, wie Du das hier angibst, kann das nicht stimmen. Wenn ein Gerichturteil besteht, so eine Art Bannmeile bzw. Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz verhängt worden ist, Du bzw. Dein Rechtsanwalt eine Unterlassungsklage gestellt und vor Gericht erwirkt hatte, dann brauchst Du bei einer Widerhaltung nur die Polizei anrufen. Dann wird das Aktenkundig und wer ein Annäherungsverbot oder Kontaktverbot bricht dem drohnen in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder auch eine Geldstrafe und das kann dann bis in die Tausende gehen oder auch bei mehrfacher Widerhandlung direkt in den Knast führen.
Si ekann einafch verschwinden, dann läuft er ins Leere.