Schikanen des AMS / Erfahrungen mit dem AMS

Quasi das gleiche System gibt es im Ösilande und wird bei euch wohl noch ausgefeilter verhindert, wie ich euer System verstanden habe. Den Umstand, worauf auch der TVG hinwies im anderen Thread.

Ja das AMS versucht mit allen Mitteln auch außerhalb der zulässigen Gesetze zu agieren . Denn die wenigsten Arbeitslosen getrauen sich zu wehren viele lassen mit *sich machen* .


ALLES, ohne RA – Vertretung machbar. Shania wollte dieses auch in dem anderen Thread nicht wahrhaben und meinte, nur mit RA ........ Klar, wenn man staatlich denkt, und die denken schablonenhaft, ich brauche dafür einen RA ...... = Bullshit.

Das war ja das Ärgste von ihm / ihr .

Es liegt in der Natur der Sache das sich die meisten Arbeitslosen keinen Rechtsanwalt leisten können . So ein Aufsetzen eines Schriftstsücks mit RA kann schon mal bis zu 200€ kosten , nur dafür das er etwas *richtig* formuliert .

Es gibt nicht nur in DE, sondern auch im Ösilande, das Recht auf rechtliches Gehör des Antragstellers, in allen Rechtszügen. Macht nicht einmal halt vorm Bundesverfassungsgericht in DE, bzw. Europäischen Gerichtshof (EuGh). Nur die wenigstens wissen es. Daher war das
Geseiere von Shania in dem anderen Thread unten durch. Denn spätestens beim BVerfG in DE, oder beim EuGh darf man sich selbst vertreten und damit sind alle Labereien sogar von höher gestellten Richtern unten durch, die irgendwas versagen, ohne RA-Vertretung.

Richtig , Danke das du den EUGH erwähnst den hatte ich vergessen .
Und vor dem kann man dann mit den Menschenrechten argumentieren .
Das vorgehen der Arbeitsämter in Germany und im Ösiland verstößt oftmals gegen diese .



mfg
 
Werbung:
Ich war am Arbeitsamt weil meine Notstandshilfe auslief und ich zum 4. Mal die Frühpension ( Berufunfähigkeitspension ) beantragen wollte.


Allerdings wollte man das durch die Hintertür machen indem man mir einen Brief mit der Begründung schickt man brauche die Daten zur Berechnung meiner Notstandshilfe , was völliger Schwachsinn ist denn

.... bin nach wie vor im Pensionsvorschuss und bekomme nach wie vor seid Monaten meine Kohle vom Arbeitsamt .


T

bekommst du pensionsvorschuss oder notstandshilfe?

auf alles andere gehe ich später ein....
 
Soda Vater Staat hats endlich gecheckt mit heutigem Tag bin ich endlich nach 4 Jährigem Kampf in die Invaliditätspension geschickt worden .

Seltsamerweise war nur einmal ein Arzt bei mir zu Hause auf Besuch weil ich mich geweigert habe in die Pva zu fahren und ich hätte 2 Arzttermine gehabt die ich beide abgesagt habe , Begründung : Dialyse und Ohne Rettung geht gar nix ..seiddem kam nichts mehr von der Pva .

Heute 3 Monate später hat meine Nachbarin den Brief von der PensionVersicherungsAnstalt der an mich adressiert war im Briefkasten in dem steht das ich die Invaliditätspense mal für 2 Jahre befristet erhalte .

Da ich sowieso länger rekonvaleszent sein werde ( ich gehe für diesen korrupten Staat nie wieder arbeiten) geniese ich jetzt erstmal mein Pensionistendasein mit 37 ...:D

mfg

T
ps: @ Daway wie schauts jetzt aus mit dir ?
 
da wir ja die schikanen kennen, und auch den fall, wo der mann sich das bein abgesägt hat, obwohl er in psychologischer betreuung war, und der ams typ meinte, wenn er aus dem krankenhaus raus ist, wieder ab auf jobsuche.............

+ den über 50 jährigen, die körperlich im arsch sind, x gutachten haben, auch vom gericht, frühpensionsantrag gestellt, oft vschon das 5 x,...und die pendeln zwischen kursen, ams,...ärzten herum................

anderen wirds leicht gemacht, und andere fertig gemacht, das sie durch die lange arbeitslosigkeit, psychisch nicht mehr(ohne therapuien...) arbeiten werden können,

hast es voll verdient, eine gute nachricht an diesem tag ;)
:thumbup:
 
Quasi das gleiche System gibt es im Ösilande und wird bei euch wohl noch ausgefeilter verhindert, wie ich euer System verstanden habe. Den Umstand, worauf auch der TVG hinwies im anderen Thread.

das ist völliger quatsch.
wenn man natürlich von verfolgungswahn ausgeht und der meinung ist, dass jede behörde und jeder bedienstete dieser behörden korrupt, unfähig, faul, dumm ist und davon abgesehen nur den bürgern schaden will, wird diese verschwörungstheorie genährt.
deine einstellung entspricht jemandem, der sich beim bäcker neue schuhe kaufen möchte und sich dann beschwert, weil er dort keine schuhe bekommen hat.:rolleyes:
....TvG hat dem schuhkäufer empfohlen, seine schuhe beim schneider zu kaufen.....wenn wir beim oben stehenden vergleich bleiben.

soviel dazu.


Widerspruch
Sozialgericht, Antrag auf einstweilige Anordnung, müsste im Ösilande noch Verfügung heißen
Verwaltungsgericht
und den Vorbehalt der Strafanzeige wegen Rechtsbeugung

ALLES, ohne RA – Vertretung machbar. Shania wollte dieses auch in dem anderen Thread nicht wahrhaben und meinte, nur mit RA ........ Klar, wenn man staatlich denkt, und die denken schablonenhaft, ich brauche dafür einen RA ...... = Bullshit.

spätestens jetzt wird mir klar, warum der gesetztgeber eine anwaltspflicht zwingend verfügt. :ironie:

wenn dem so wäre, dass zwar gesetzlich die zwingende vorgabe eines anwaltes verlangt wird und gleichzeitig diese gesetzliche vorgabe außer kraft gelassen wird bedeutet das im umkehrschluss, dass die justiz ihre eigenen gesetze missachtet. damit sie jedem dahergelaufen fuzzi, der nicht einmal in der lage ist, einen satz fehlerfrei zu formulieren bzw. überhaupt die zuständigkeit der jeweiligen gerichte zu erkennen, einen gefallen tun kann.....
wenn ein gericht so handeln würde, könntest du das urteil dieses gerichtes mit aufs wc nehmen und dort weiter bearbeiten……weil ein urteil ungültig ist, wenn die verfahrensvorschriften nicht eingehalten werden.
ist das wirklich so schwer zu verstehen?



Es gibt nicht nur in DE, sondern auch im Ösilande, das Recht auf rechtliches Gehör des Antragstellers, in allen Rechtszügen. Macht nicht einmal halt vorm Bundesverfassungsgericht in DE, bzw. Europäischen Gerichtshof (EuGh). Nur die wenigstens wissen es.


dieses recht wurde niemals bestritten und es ist sogar ein grundrecht. aber es ersetzt nicht die anwaltspflicht, um die es hier schon seitenweise geht.
die gerichte, die du angesprochen hast, liegen nicht grad um die ecke wie z.b. ein bezirksgericht. die urteile des z.b. EuGH sind bindend für den gesamten eu raum und stehen über dem jeweiligen landesrecht. glaubst du wirklich, dass der EuGH zum kasperltheater mutieren möchte, indem er zb eingaben vom oben beschriebenen fuzzi bearbeitet, der nicht einmal weiß wovon er überhaupt redet und schon bei der abfassung einer schriftlichen eingabe inkl. beweisführung überfordert ist?

Daher war das
Geseiere von Shania in dem anderen Thread unten durch. Denn spätestens beim BVerfG in DE, oder beim EuGh darf man sich selbst vertreten und damit sind alle Labereien sogar von höher gestellten Richtern unten durch, die irgendwas versagen, ohne RA-Vertretung.
………damit du in zukunft nicht nur meinst, etwas zu wissen sondern wirklich weißt, informiere ich dich:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000795
verwaltungsgerichtshof VwGH : Die Beschwerden und die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 45 und 46) sind durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) einzubringen.

http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/vfgh/verfahren.html
verfassungsgerichtshof VfGH: Von wenigen Ausnahmen (zugunsten der Gebietskörperschaften und deren Organe sowie im Wahlverfahren) abgesehen, ist jeder Antrag durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen (Anwaltszwang). Bei geringen Einkommens- und Vermögensverhältnissen besteht die Möglichkeit, die kostenlose Beigebung eines Rechtsanwaltes zu beantragen (Verfahrenshilfe).


http://www.rak-stuttgart.de/index.p...]=325&tx_ttnews[backPid]=409&cHash=f25dbe2487
http://www.richtervereinigung.at/justiz-aktuell/pressespiegel/spiegel148a.htm
Europäischer Gerichtshof EuGh: Für die Klage besteht Anwaltszwang, das Verfahren vor dem EuGH ist kostenfrei.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360514.html
sozialgerichtliche verfahren vor dem arbeits- u. sozialgericht:
klagseinbringung beim arb.soz.gericht 1. instanz – keine anwaltspflicht
bei ablehnung weiter in 2. instanz oberlandesgericht – anwaltspflicht
eventl. 3. instanz oberster gerichtshof OGH - anwaltspflicht

wird dieser anwaltszwang nicht eingehalten, muss das jeweilige gericht das klagsbegehren zurückweisen!

o.K es gibt eine Einschränkung bei dem Vorgehen, der zuständige Richter muss erkennen, dass derjenige sich selbst vertreten kann, ohne RA-Beistand, auch wenn eine Beistandschaft vorgeschrieben ist. Ich habe hier den Vorteil, dass ich dieses kann, für mich selbst und mich kein Richter, egal wie hoch, mich mehr schocken kann. Mir wurde schon zu viel gedroht, egal von welchem Richter, irgendwann fruchtet es nicht mehr. Habe da aber einen Vorteil, habe hier in DE schon andere vor Gericht vertreten, in den 80er und 90er schon Nachbarn, wo ein Richter damals noch meinte, ich dürfte doch nicht ........ doch ich durfte. Und ein RA meines damaligen Vertrauens noch meinte, haste wenigstens nach Brago abgerechnet.


wie oben erklärt: in der 1. instanz kann sich jeder selber vertreten oder vertreten lassen, ganz wie er grad lustig ist. soferne der eingebrachte schriftsatz oder die beweisführung nicht mangelhaft ist, kann nicht viel passieren was nicht in der 2. instanz von einem anwalt ausgebügelt werden könnte. (allerdings gibt es auch bei der anwaltspflicht in 1. instanz ausnahmen, zb. bei familienrechtssachen)

ich habe irgendwie den eindruck, du siehst dieses ding mit der anwaltspflicht wieder mal mit der dir eigenen betrachtungsweise: staat ist schlecht, rechtsprechung ist schlecht, demzufolge will staat mir was schlechtes.
hast du dir schon mal überlegt, weswegen vor allem in höheren instanzen ein anwalt zwingend nötig ist?

http://www.123recht.net/Welchen-Sinn-und-Zweck-hat-der-Anwaltszwang-__a3364__p5.html
Es wird angenommen, dass vor den höheren Gerichten die Rechtsproblemekomplexer und schwieriger sind. Hier ist der Schutz der Parteien bzw. Angeklagten in derRegel nur durch eine professionelle Aufklärung und Beratung gewährleistet.Zudem soll der Anwaltszwang einer geordneten Rechtspflege dienen.Daher hat der Gesetzgeber in derZivilprozessordnung, der Verwaltungsprozessordnung und der Strafprozessordnung vor bestimmten Gerichteneinen Anwaltszwang angeordnet.
 
Werbung:
das ist völliger quatsch.

Du das ist mir wurscht, was du meinst. Bedienstete von Behörden sind unfähig ..... und zwar ihrer Tätigkeit nachzukommen, dem Bürger zu helfen. Die Bürger werden nur noch gegen sich verwaltet.

Daher, bleibe schön in deinem Traum.

Und das ist genauso mit der anderen Sache, hast du dich selbst schon vor Gerichten vertreten ? Auch ohne RA vor höheren Gerichtszügen. Ich hatte z.B. auch mal einen RA, der nicht einmal zum Termin erschien und trotz Anwaltszwang, wurde dieses Verfahren durchgeführt, weil ich zugestimmt habe, auch ohne RA das Verfahren zu Ende zu bringen. Es gibt diese Möglichkeiten, genauso, Anträge bei Gericht zustellen, auch ohne RA und Gerichte haben dann Probleme, wenn der Antrag der gerichtlichen Anforderung formell entspricht.

Noch ein Punkt dazu, es gibt auch das Problem, dass Gerichte Verfahrenskostenhilfeanträge ablehnen und nun überdenke mal, ob dann ein armer Schlucker nicht sein Recht durchfordern darf ? Womit du dann nämlich beim Verfassungsrechtlichen bist, gepaart mit dem Recht auf rechtliches Gehör, was in jedem Rechtszug gewahrt bleiben muss.

Es ist leider ein Problem in unserem DE, dass man Bitstellern auch noch die Rechte abschneiden will. Selbst unsere Merk(el)würdigkeit hatte es ja mal angedacht, alle Sozialrechtswege kostenpflichtig zu machen, nebst RA-Vertretung. Dazu, es wird teilweise schon das Recht bei den Kleinen verhindert und daraus wurden Alternativwege ausprobiert.
Wie gesagt, ist ja nicht auf meinen Mist gewachsen, es haben halt schon einige ausprobiert, einfach mal Klage einzureichen und die Gerichte haben dann ein Problem, weil die Gewährung des rechtlichen Gehörs, eines der höchsten Rechtsgüter ist.

Genau daher, kannst du hier anführen, was du willst. Es wird so längst in der Praxis gemacht, wie vorgenannt. Ich habe selbst auch schon so agiert, wie vorgenannt. Andere stellen Anträge, auch ohne RA beim BGH, bekommen sogar Beschlüsse, oder erhalten auch die liebgemeinte Drohung, belästigen sie uns nie wieder.
Damit du verstehen, selbst ein Beschluss der einen Antrag formell ablehnt, reicht für die Beschwerdeinstanz und das kann im Endeffekt auch hier in DE das BVerfG sein. Auch so, kommt vieles in DE zum BVerfG. Teilweise sogar schneller.
 
Zurück
Oben