Warum ist ein Meinungsaustausch im anderen thread nicht mehr möglich
Weil es systematisch zerstört wird, mit Halbweisheiten und sich halbwegs noch als Staatsbedienstete mit Erfahrung und Tätigkeit in dem Sektor ausgegeben wird.
Ist mittlerweile üblich in diversen Foren.
Da ich nur für DE sprechen kann und mich hier daher mit dem Ösi-System auch beschäftigen musste, es kam so über mich
und ich somit jetzt definitiv AMS gleich Jobcenter setzen kann, meine neuesten Erkenntnisse, Ergüsse dazu, aus DE.
Beliebt sind in DE derzeit Sanktionen ohne Einspruchsmöglichkeit, sie werden verhindert und zeitgleich an die Inkassounternehmen der betriebsinternen Arbeitsagenturen abgegeben.
Gegen dieses Vorgehen der staatsinternen Inkassounternehmen, gibt es dann keine Rechtsmittel
Die gibt es in DE aber, denn ein Rechtsmittel gegen sonst was, gibt es europaweit, man sucht sich halt das zuständige Sozialgericht des Inkassounternehmens der Arbeitsagentur aus. Womit dann das Sozialgericht überfordert ist, denn man wollte ja den Rechtsweg verhindern.
Quasi das gleiche System gibt es im Ösilande und wird bei euch wohl noch ausgefeilter verhindert, wie ich euer System verstanden habe. Den Umstand, worauf auch der TVG hinwies im anderen Thread.
In DE ist es mittlerweile so, dass Widersprüche liegen gelassen werden, die zuständigen Sozialgerichte nicht mehr reagieren, machen sogar bei Fax mit Sendebestätigung und Dokumentenandruck auf die 3 Affen und schrammen damit an einer Anzeige der Rechtsbeugung. Es ist hier in DE auch mittlerweile von Nöten, über mehrere Wege zeitgleich zu gehen, um sein Recht zu bekommen.
Widerspruch
Sozialgericht, Antrag auf einstweilige Anordnung, müsste im Ösilande noch Verfügung heißen
Verwaltungsgericht
und den Vorbehalt der Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
ALLES, ohne RA Vertretung machbar. Shania wollte dieses auch in dem anderen Thread nicht wahrhaben und meinte, nur mit RA ........ Klar, wenn man staatlich denkt, und die denken schablonenhaft, ich brauche dafür einen RA ...... = Bullshit.
Es gibt nicht nur in DE, sondern auch im Ösilande, das Recht auf rechtliches Gehör des Antragstellers, in allen Rechtszügen. Macht nicht einmal halt vorm Bundesverfassungsgericht in DE, bzw. Europäischen Gerichtshof (EuGh). Nur die wenigstens wissen es. Daher war das
Geseiere von Shania in dem anderen Thread unten durch. Denn spätestens beim BVerfG in DE, oder beim EuGh darf man sich selbst vertreten und damit sind alle Labereien sogar von höher gestellten Richtern unten durch, die irgendwas versagen, ohne RA-Vertretung.
o.K es gibt eine Einschränkung bei dem Vorgehen, der zuständige Richter muss erkennen, dass derjenige sich selbst vertreten kann, ohne RA-Beistand, auch wenn eine Beistandschaft vorgeschrieben ist. Ich habe hier den Vorteil, dass ich dieses kann, für mich selbst und mich kein Richter, egal wie hoch, mich mehr schocken kann. Mir wurde schon zu viel gedroht, egal von welchem Richter, irgendwann fruchtet es nicht mehr. Habe da aber einen Vorteil, habe hier in DE schon andere vor Gericht vertreten, in den 80er und 90er schon Nachbarn, wo ein Richter damals noch meinte, ich dürfte doch nicht ........ doch ich durfte. Und ein RA meines damaligen Vertrauens noch meinte, haste wenigstens nach Brago abgerechnet.
Nein, so dreist war ich noch nie