Schenkungen?

Ich stehe in keinem Telefonbuch oder sonst irgendwo mit meinem richtigen Namen und möchte dies auch gerne weiterbehalten. Es ist mir einfach sehr, sehr wichtig meine Anonymität zu wahren.
Dies möchte ich auch in der Selbstständigkeit aufrecht erhalten.

Mal von der rechtlichen Seite abgesehen, da kenn ich mich in A nicht aus... Hier in D sind auch Schenkungen ab einem bestimmten Betrag steuerpflichtig, soweit ich weiß. Da solltest Du dich eingehend erkundigen. Kann sonst echt seehr teuer werden.

Mir ist nicht so ganz eingängig, warum Du das im Geheimen (anonym) machen willst. Wer selbstständig ist, ist in gewisser Weise auch öffentlich. Das hat was von: ich möchte Ziel X erreichen, bin aber nicht bereit, dafür kompromisse einzugehen bzw. dafür etwas zu 'opfern'.
 
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Indianerin schrieb:
Ich habe mich nun dazu entschlossen für meine Dienst etwas zu verlangen. Ich möchte mich aber nicht selbstständig machen. Wie funktioniert das denn mit schenkungen? Muss man das wo anmelden?
Gibt es eine Alternative für mich etwas verlangen zu dürfen ohne Selbstständigkeit?

Bin für jegliche Inputs dankbar da mir meine Arbeit sehr wichtig ist.

Sobald du Gewerbe anmeldest, bist du selbständig - inklusive Pflichtzahlungen wie Kammerumlage, evtl. auch Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (da weiss ich zu wenig Bescheid, da hat sich in den letzten Jahren anscheinend etwas verändert). Und natürlich ist da nix anonym, du bist bei diversen Ämtern gelistet.

Als erstes würde ich mal beim Finanzamt nachfragen, es gibt eine Grenze, innerhalb derer man steuerfrei dazuverdienen darf. Und dann würde ich das eher erstmal locker sehen, einen Betrag festsetzen, mit dem du dich wohlfühlst (so wie dein Beitrag bei mir ankommt, geht es dir hauptsächlich um Anerkennung für das, was du tust, nicht um Selbständigkeit sprich Kommerzialisierung ansich) - und dann erstmal eine zeitlang beobachten, was sich tut.

Wenn man das Kundenaufkommen in etwa mit Lines vergleichen kann, kannst du damit rechnen, dass dir bis zu 90% an Anfragen/Kunden wegbrechen. Respekt für kostenlose Dienstleistungen im esoterischen Bereich kannst du locker vergessen, du musst "deinen Leuten" sagen, dass du es wert bist, soundso viel für deine Arbeitsleistung/Zeit zu verlangen.

Sollte es eng werden mit der Freigrenze (Verdienst), kannst du es selber steuern. Entweder du meldest Gewerbe an, oder du reduzierst deine Tätigkeit.

LP
 
Katze1 schrieb:
Indem man für etwas bisher gratis Angebotenes Geld verlangt.

Ja.

Sorry Zypresse, war etwas ungenau formuliert, habs nicht bemerkt. Bei einer Line kannst du rechnen, dass etwa 10% der Gratiskunden auch zahlende Kunden werden.

Wobei... das war zu meinen Büro-Zeiten in der normalen Wirtschaft auch schon so. Kundenakquise - ca. 10% davon werden tatsächlich Kunden. Ist statistischer Wert, mag von Branche zu Branche auch verschieden sein.

LP
 
in österreich 2013 geringfügigkeitsgrenze 386,80(tägluch 29,70) wenn man drüber istdarf man fett nachzahlen, steuerausgleich nicht vergessen, kann sich auch nachteilig auswirken

dann brauchste nur eine beratung pro tag machen, und die 29,70 verlangen
 
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in österreich 2013 geringfügigkeitsgrenze 386,80(tägluch 29,70) wenn man drüber istdarf man fett nachzahlen, steuerausgleich nicht vergessen, kann sich auch nachteilig auswirken

dann brauchste nur eine beratung pro tag machen, und die 29,70 verlangen
Der Wert ist mir nicht geläufig, danke für die Info.

Wenn man Angestellt ist, darf man 730 Euro/Jahr steuerfrei dazuverdienen.
Was drüber ist, wird auf das aktuelle Jahreseinkommen drauf geschlagen und dementsprechend versteuert. D.h. es kann dir 36,6% oder 43% oder 50% abgezogen werden.
 
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