Da es als Jurist ja irgendwo in meinen Kompetenzbereich fällt und dieses Thema sogar in Grundkursen an der Universität besprochen wird, eine kurze Stellungnahme:
Vorerst - anders als bei vielen anderen Themen, die hier so durch die Gegend geworfen werden, handelt es sich hierbei nicht vollständig um Unsinn. Tatsächlich hat dieses Thema schon für Trubel unter Rechtswissenschaftlern gesorgt. Die Auflösung folgt unten:
a) Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, die BRD
ist das Deutsche Reich, in einem "neuen Gewand". Daraus kann man keinen Strick drehen.
b) Dass im Deutschen Pass "deutsch" steht, ist kein Einzelfall. Auch in anderen Länern gibt es sowas (Belgien z.B.). Man sagt ja auch "die deutsche Staatsbürgerschaft".
c) Es gab keinen Friedensvertrag nach dem 2. Weltkrieg, wir befinden uns also noch im Krieg ... diese Aussage ist falsch, denn sie impliziert, dass ein expliziter Friedensvertrag die einzige Möglichkeit ist, den Krieg zu beenden. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde 1990 unterzeichnet, 45 Jahre nach Ende des Krieges. Der Krieg war Vergangenheit, und wurde
konkludent durch das Verhalten der Parteien durch Aufnahme normaler politischer Beziehungen beendet. Ein gesonderter Friedensvertrag war weder nötig noch politisch erwünscht, weil man damit quasi bestätigt hätte, dass man sich bis 1990 noch im Krieg befunden hat, was ja faktisch nicht der Fall war. Ansonsten weist der 2+4-Vertrag alle Merkmale eines typischen Friedensvertrags auf.
d) Angenommen, rein hypothetisch, trotz aller entgegensprechenden Fachmeinungen, wären alle Verträge ungültig (da gibt es ja die haarsträubendsten Theorien). Erstens hat FIST sehr richtig angemerkt, dass die Souveränität der BRD von anderen Staaten anerkannt wird. Dies wird z.B. untermauert dadurch, dass in UN- bzw. NATO-Verträgen die BRD einzeln genannt wird. Wäre die BRD nur eine "Außenstelle" der Aliierten, würde sie nicht explizit genannt werden.
e) Zweitens, und das schönste kommt zum Schluss: Im GG Art. 146 steht: "
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volkein freier Entscheidung beschlossen worden ist." - das wurde von den Kritikern immer wieder als Bestätigung angesehen, dass Deutschland keine Verfassung habe, sondern nur ein "
provisorisches" Grundgesetz, und auch daraus wollte man der Gültigkeit der BRD immer wieder einen Strick drehen. ABER: Nach dem 2+4-Vertrag wurde das GG quasi die endgültige Verfassung der BRD, weil man keine neue aufsetzen wollte (wiederum aus politischen, aber auch juristisch-bürokratischen Gründen). Dieser Artikel stellt heutzutage nicht mehr die "provisorische" Natur des GG fest, sondern bestätigt das demokratische Wesen der BRD, Vgl Art. 20 II 1 GG "
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Wir (ja, ich bin schon als Deutsche sozialisiert, auch wenn ich nicht dürfte
) können uns gemäß unserer Verfassung jederzeit eine neue Verfassung geben, falls wir eine Revolution starten. Und hieraus ergibt sich noch etwas: Das Volk ist der Souverän der BRD. Durch das Handeln des Volkes im täglichen Treiben und der konkludenten Annahme des GG als Verfassung bestätigt es dieses.
Das bedeutet, ganz einfach:
Das deutsche Volk als Souverän bestätigt jeden Tag aufs neue die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland.
Ist das nicht wunderschön?
Schäuble stellte auch nicht auf die Legitimität der BRD als Staat ab, sondern bezog sich vielmehr auf auf die Verflechtungen der internationalen Politik, besonders im Zusammenhang mit Europa, der Währungsunion und den Verantwortlichkeiten, die sich daraus ergeben. Kein Land der EU kann bedingungslos und vollständig souverän sein.
Das wars.