Schärferes Gesetz gegen Vergewaltigung

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Bei ECHTER Vergewaltigung
erfolgt bereits

Sicherungsverwahrung

Wem das nicht genügt,

ist ein Subtiltyrann

Gehörst du auch zu der Sorte Mensch, wenn die Argumente ausgehen dann unsachlich zu werden?

Schöne neue Wortschöpfung, dein "Subtiltyrann" und zeigt, dass du in der Projektion steckst (Abwehrmechanismus). Warum beschuldigst du andere so, die nicht deiner Meinung sind?
 
Schärferes Gesetz gegen Vergewaltigung
Das schärfere Gesetz gegen Vergewaltigung, das mit 1.Jänner in Kraft tritt, geht auf eine Salzburger Initiative zurück. Im Vorjahr startete die Stadt Salzburg zusammen mit Frauenorganisationen eine österreichweite Kampagne.

Der Anlass für die Kampagne der Stadt Salzburg war die Rechtssprechung der vergangenen Jahre. Seither zeigten die Österreicher zwar immer mehr Vergewaltigungen an, die Zahl der Verurteilungen blieb aber gleich. Im Jahr 2014 gab es österreichweit rund 520 Verurteilungen wegen Vergewaltigung. Auch wenn der Tatverdächtige die Tat grundsätzlich eingeräumte, habe es keine Strafe gegeben.

Bisher: Keine Verurteilung ohne massive Gewalt
Der Grund dafür sei die Formulierung des ‚alten‘ Gesetzesparagraphen, sagt Alexandra Schmidt vom Frauenbüro der Stadt Salzburg. „Bisher war es strafrechtlich für Gerichte sehr schwierig Vergewaltiger zu verurteilen, weil Vergewaltiger massive Gewalt, gefährliche Drohungen oder Freiheitsentzug anwenden mussten, damit für das Opfer die Chance auf Verurteilung des Täters besteht“, so Schmidt.

In der Gesetzesneufassung, wird jeder Geschlechtsverkehr, der nicht im gegenseitigen Einverständnis erfolgt ist, als Vergewaltigung gewertet. Sowohl das Frauen- als auch das Justizministerium hätten diesen Salzburger Vorschlag sehr interessiert aufgegriffen und einen Gesetzestext daraus gemacht. Dieser tritt am 1. Jänner 2016 als Teil der Strafrechtsreform in Kraft.


http://salzburg.orf.at/news/stories/2744916/
 
Gesetzesreform ist dringend notwendig
Das Gesetz zu Vergewaltigung (§177 StGB) weist gravierende Lücken auf. Zum Beispiel kann es sein, dass die Frau „nein“ sagt, sich versteift und die ganze Zeit über weint. Wenn der Täter aber keine Gewalt anwendet und ihr nicht mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ droht, liegt im (derzeitigen) Rechtssinne keine Vergewaltigung vor. Die momentane Gesetzeslage führt nicht nur dazu, dass immer weniger Betroffene sich zu einer Anzeige entschließen, sondern steht auch im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtskonventionen wie dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW.

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http://www.frauenrechte.de/online/i...vergewaltigung-schluss-mit-der-straflosigkeit
 
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Der Umgang mit Betroffenen im Gerichtsverfahren muss verbessert werden
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Die Spitze des Eisbergs. © TERRE DES FEMMES
Im deutschen Justizsystem besteht nicht nur Reformbedarf beim oben genannten § 177 StGB, sondern es ist auch zwingend notwendig, den Umgang mit Betroffenen im Gerichtsverfahren zu verbessern:

Wesentlich dafür ist ein Rechtsanspruch für Betroffene auf psychosoziale Prozessbegleitung, damit sie während des oft langwierigen Verfahrens Unterstützung erhalten.

Die Möglichkeit der Videovernehmung muss häufiger angewendet werden.

Auf Wunsch der Betroffenen sollte der Ausschluss der Öffentlichkeit aus dem Verfahren immer möglich sein.

Die freie Wahl des Dolmetschers bzw. der Dolmetscherin für Betroffene.

Die Nebenklage muss sich auf das Strafvollstreckungsverfahren erstrecken und den Betroffenen muss ein Anhörungsrecht und Akteneinsichtsrecht gewährt werden.

http://www.frauenrechte.de/online/i...vergewaltigung-schluss-mit-der-straflosigkeit
 
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Es käme drauf an die Gesetze anzuwenden und erst im zweiten zu verschärfen!

Shimon
Wir leben hier noch immer in einem Patriarchat, was gut daran zu erkennen ist, wie schwer es für eine Frau ist, eine Vergewaltigung nicht nur anzuzeigen, sondern den Täter auch tatsächlich verurteilt zu sehen. Im Zweifel für den Angeklagten, wenn Aussage gegen Aussage steht: im Zweifel für den Angeklagten, weil ja eben die Gewalt bzw. Drohung durch die Frau bewiesen werden muss. Und da sind die meisten Anzeigen von Beginn an zum Scheitern verurteilt und ich denke, dass deshalb viele Frauen solche Taten gar nicht erst zur Anzeige bringen, außer es gibt dafür Zeugen oder eben körperliche Schädigungen, die zweifelsfrei Gewalt und Missbrauch durch den konkreten Täter nachweisen.

Lg
Any
 
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